Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06 (1)   

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BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06 (1) (https://dejure.org/2006,411)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2006 - V ZB 76/06 (1) (https://dejure.org/2006,411)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2006 - V ZB 76/06 (1) (https://dejure.org/2006,411)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 750 Abs. 2, 794 Abs. 1 Nr. 5
    Bei Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch Vertreter muss auch Nachweis der Vertretungsmacht in öffentlicher Urkunde bis zum Beginn der Vollstreckung zugestellt werden

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung bei Unterwerfung eines Vertreters unter die sofortige Zwangsvollstreckung; Struktur der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung als Grund für das in § 750 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmte Zustellungserfordernis; ...

  • Judicialis

    ZPO § 750 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 750 Abs. 2
    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertreter bedarf einer öffentlichen Urkunde zum Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO §§ 750 Abs. 2, 794 Abs. 1 Nr. 5
    Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch Vertreter: Beglaubigte Abschrift der Urkunde über Vertretungsmacht muss spätestens bei Vollstreckungsbeginn mit zugestellt werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 750 Abs. 2 ZPO
    Vollmachtszustellung bei Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch Vertreter

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    § 17 BeurkG; § 726 ZPO; § 750 ZPO; § 798 ZPO
    Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch einen Vertreter (Prof. Roland Böttcher, Berlin; BWNotZ 5-6/07, S. 109)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung der Vollmachts- oder Genehmigungsurkunde bei Vollstreckungsunterwerfung durch einen Vertreter des Schuldners als Vollstreckungsvoraussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 358
  • MDR 2007, 297
  • DNotZ 2007, 33
  • NZM 2006, 911
  • FamRZ 2006, 1836 (Ls.)
  • WM 2006, 2266
  • BB 2006, 2717 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 37
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 12.03.1990 - 81 T 561/89
    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    2 Z 182/63">BayObLGZ 1964, 75, 77; LG Bonn Rpfleger 1990, 374; MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 794 Rdn. 265; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 794 Rdn. 31; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 797 ZPO Rdn. 5; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, 2. Aufl., Rdn. 38.9; ders. MittRhNotK 1985, 113, 114; aM OLG Köln MDR 1969, 150 f., Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 794 Rdn. 36; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 797 Rdn. 14; Münch, Vollstreckbare Urkunden und prozessualer Anspruch, S. 243).

    Folge hiervon ist, dass sich das in § 750 Abs. 2 ZPO bestimmte Zustellungserfordernis auf die Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen erstreckt, aus denen die Wirksamkeit des Handelns des Vertreters gegen den Vertretenen folgt (LG Bonn Rpfleger 1990, 374; aM OLG Zweibrücken InVo 1999, 185, 186; LG Freiburg Rpfleger 2005, 100, 101; vgl. ferner Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360).

  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Schuldner kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, zur Veröffentlichung bestimmt; ferner Beschl. v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730; OLG Hamburg MDR 1957, 590; Stöber, ZVG, 14. Aufl., § 99 Rdn. 2 Anm. 2.5).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05

    Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    Folge hiervon ist, dass sich das in § 750 Abs. 2 ZPO bestimmte Zustellungserfordernis auf die Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen erstreckt, aus denen die Wirksamkeit des Handelns des Vertreters gegen den Vertretenen folgt (LG Bonn Rpfleger 1990, 374; aM OLG Zweibrücken InVo 1999, 185, 186; LG Freiburg Rpfleger 2005, 100, 101; vgl. ferner Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 326/03

    Rechtsstellung des Schuldners bei Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    Hat ein Vertreter die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt, darf die vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn auch die Wirksamkeit der Erklärung des Vertreters gegen den Vertretenen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird (hM, vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juli 2004, IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719; …
  • LG Freiburg, 31.08.2004 - 13 T 204/04
    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    Folge hiervon ist, dass sich das in § 750 Abs. 2 ZPO bestimmte Zustellungserfordernis auf die Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen erstreckt, aus denen die Wirksamkeit des Handelns des Vertreters gegen den Vertretenen folgt (LG Bonn Rpfleger 1990, 374; aM OLG Zweibrücken InVo 1999, 185, 186; LG Freiburg Rpfleger 2005, 100, 101; vgl. ferner Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Schuldner kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, zur Veröffentlichung bestimmt; ferner Beschl. v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730; OLG Hamburg MDR 1957, 590; Stöber, ZVG, 14. Aufl., § 99 Rdn. 2 Anm. 2.5).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.1998 - 3 W 158/98

    Aufhebung eines ergangenen Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses;

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
    Folge hiervon ist, dass sich das in § 750 Abs. 2 ZPO bestimmte Zustellungserfordernis auf die Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen erstreckt, aus denen die Wirksamkeit des Handelns des Vertreters gegen den Vertretenen folgt (LG Bonn Rpfleger 1990, 374; aM OLG Zweibrücken InVo 1999, 185, 186; LG Freiburg Rpfleger 2005, 100, 101; vgl. ferner Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Da das Vollstreckungsgericht zu einer materiellen Überprüfung des Titels weder berechtigt noch in der Lage ist, wird ihm dessen Vollstreckbarkeit durch die Vollstreckungsklausel in formalisierter Form vorgegeben (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267).

    Das Zustellungserfordernis sichert den Anspruch des Schuldners auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, aaO, 2267).

    Denn nur so wird er vollständig über die Grundlagen der Zwangsvollstreckung unterrichtet und in die Lage versetzt, deren Voraussetzungen zu prüfen (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, aaO, 2267; ferner BGH, Beschl. v. 5. Juli 2005, VII ZB 14/05, WM 2005, 1995, 1996).

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten scheidet für Beschwerden in Zwangsversteigerungssachen grundsätzlich aus (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267 m.w.N.).

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Vor diesem Hintergrund soll § 750 Abs. 2 ZPO sicherstellen, dass der Schuldner vollständig und in derselben Weise wie das Organ, das die vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt hat, über die Grundlagen und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung informiert ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, WM 2006, 2266 Rn. 10).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Denn die Beifügung der Rechtsnachfolgeurkunde soll dem Schuldner die Prüfung einer wirklichen Rechtsnachfolge erlauben (Senat, Beschlüsse vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359 Rn. 8 und vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 28), um die es in der Sache nicht geht.
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Die Verpflichtung der Beteiligten zu 1, die Gerichtsgebühren zu tragen, ergibt sich aus dem Gesetz; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungssachen grundsätzlich nicht statt (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Hat aber ein Vertreter die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt, ist die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur zulässig, wenn die Vollmacht des Vertreters oder die Genehmigung von dessen Erklärungen seitens des Vertretenen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden dem Schuldner zugestellt worden sind oder mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt werden (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359).

    So lag es in dem von dem Senat am 21. September 2006 entschiedenen Fall (V ZB 76/06, aaO) indessen nicht.

    (3) Hängt aber die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung von der Wirksamkeit der Vollstreckungsunterwerfung durch den Vertreter und damit von dessen Vertretungsmacht ab, ist diese Vertretungsmacht, das ist im Wesentlichen unbestritten (dazu Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, aaO), bei der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung in entsprechender Anwendung von § 726 (Abs. 1) ZPO zu prüfen.

    aa) Die Zustellung der Vollmacht, die der Vollstreckungsunterwerfung zugrunde liegt, hat ebenso wie die Zustellung der Unterwerfungsurkunde selbst den Zweck, dem Schuldner unmissverständlich klarzumachen, dass der Gläubiger die titulierte Forderung zwangsweise durchsetzen wird, ihn über die förmlichen Grundlagen der Zwangsvollstreckung zu unterrichten, ihm Gelegenheit zu geben, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu prüfen und Einwendungen gegen die Vollstreckung geltend zu machen, und ihn letztmals vor der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu warnen (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359).

  • BGH, 17.04.2008 - V ZB 146/07

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung

    Daran sieht es sich durch den Beschluss des erkennenden Senats vom 21. September 2006 (V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358) gehindert.

    Der Bundesgerichtshof hat sie in dem zitierten Beschluss vom 21. September 2006 (V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359) zwar nur als Vorfrage bejaht.

    Im Klauselerteilungsverfahren zu einer Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO durch einen Vertreter ist nach allgemeiner Meinung in entsprechender Anwendung von § 726 ZPO nicht nur die formell ordnungsgemäße Abgabe der Unterwerfungserklärung durch den Vertreter, sondern auch dessen Vollmacht zu prüfen (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2004, IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718, 1719; Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359; Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07 z. Veröff.

  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank:

    Nur die Zustellung auch eines beglaubigten Auszugs aus dem Genossenschaftsregister, der den aktuellen Registerstand im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt, konnte dieses Defizit beseitigen (ebenso AG Kaiserslautern, DGVZ 1990, 74, 75 für die Umschreibung einer Vollstreckungsklausel aufgrund der Eintragung der Rechtsnachfolge im Handelsregister; vgl. auch Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358 Rn. 10 für das Erfordernis der Zustellung von Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358 Rn. 12).

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Die Zustellung dieser Unterlagen hat den Zweck, dem Schuldner unmissverständlich klar zu machen, dass der Gläubiger die titulierte Forderung zwangsweise durchsetzen wird, ihn letztmals vor der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten Anspruchs zu warnen, ihn über die förmlichen Grundlagen der Zwangsvollstreckung zu unterrichten und ihm Gelegenheit zu geben, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu prüfen und Einwendungen gegen die Vollstreckung geltend zu machen (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359; Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Das gilt - da das Vollstreckungsgericht zu einer materiellen Überprüfung des Titels nicht berechtigt ist (vgl. Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267) - auch dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der titulierte Anspruch nach der materiellen Rechtslage dem vollstreckenden Gläubiger zusteht (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 750 Rdn. 3; MünchKomm-ZPO/Heßler, 2. Aufl., § 750 Rdn. 29).
  • KG, 29.11.2007 - 9 W 83/06

    Klauselerteilungsverfahren: Widerrufliche Vollmacht zur Unterwerfung unter die

    Der Senat hält die gemäß § 54 Abs. 2 BeurkG i. V. m. § 27, 29 FGG zulässige weitere Beschwerde für begründet, sieht sich aber an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Bundesgerichtshof vom 21. September 2006 - V ZB 76/06 (NJW-RR 2007, 358) gehindert, von dessen Rechtsprechung er durch die beabsichtigte Entscheidung abweichen würde.

    bb) Ungeachtet der dargestellten Rechtslage vertreten mehrere Senate des Bundesgerichtshofs (BGH [9a ZS] NJW-RR 2004, 1718, 1719; BGH [7. ZS] MDR 2005, 1432; BGH [5. ZS] NJW-RR 2007, 358, 359) sowie ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, OLG-Report 1999, 20; BayObLG, RPfleger 1965, 17, 18) und des Schrifttums (Stöber, RPfleger, 1994, 393, 394; Zimmer, NotBZ 2006, 302, 303; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 726 Rn. 5) die Auffassung, dass dem Notar die Vollmacht für eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung auch dann in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen ist, wenn es sich nicht um eine unwiderrufliche Vollmacht handelt.

    Der Bundesgerichtshof hat die gleiche Rechtsfrage u. a. mit seinem Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06 (BGH, NJW-RR 2007, 358) in gegenteiligem Sinne entschieden.

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

  • BGH, 25.02.2016 - V ZA 35/15

    Zuschlagsbeschwerde in der Zwangsversteigerung: Prüfungsumfang des

  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07

    Zeitpunkt der Anhängigkeit von Verfahren in Zwangsversteigerungssachen

  • BGH, 11.10.2007 - V ZB 178/06

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an die Festsetzung des Verkehrswerts

  • BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07

    Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Last in der Zwangsversteigerung

  • LG Köln, 20.08.2007 - 6 T 239/07

    Zulässigkeit einer Zwangsversteigerung mit Zuschlagserteilung bei Vorliegen einer

  • AG Köln, 03.07.2007 - 91 K 98/01

    Vorliegen einer besonderen Härte bei der Zwangsversteigerung eines

  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

  • BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der in einem Bauträgervertrag von

  • BGH, 11.03.2010 - V ZB 175/09

    Zwangsversteigerung: Vorrangige Befriedigung von Säumniszuschlägen auf

  • LG Cottbus, 27.04.2007 - 7 T 144/07

    Zwangsvollstreckung aufgrund einer vom bevollmächtigten Vertreter im

  • BGH, 24.07.2008 - VII ZB 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht bei Unterwerfung unter die

  • LG Hildesheim, 09.01.2018 - 5 T 7/18

    Gesamtforderung bis auf 100 Euro ausgeglichen: Positive Sanierungsprognose!

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 90/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 30/09

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung in ein im Eigentum einer kommunalen

  • BGH, 18.04.2007 - IV ZA 18/05

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • LG Kleve, 24.11.2014 - 4 T 500/14

    Vollstreckungsschutz für suizidgefährdeten Schuldner?

  • LG Leipzig, 12.02.2009 - 3 T 1126/08

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Durchsetzbarkeit von Hausgeldansprüchen einer

  • LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11
  • LAG München, 16.03.2015 - 10 Ta 26/15

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO im

  • LG Mannheim, 13.03.2009 - 6 T 3/09

    Zwangsvollstreckung: Prüfungsbefugnis des Vollstreckungsgerichtes im Hinblick auf

  • LG Köln, 27.08.2012 - 6 T 254/12

    Sofortige Beschwerde gegen eine Zuschlagserteilung im Zusammenhang mit der

  • LG Gießen, 26.06.2007 - 7 T 62/07

    Sofortige Beschwerde im Zwangsverwaltungsverfahren gegen die Anordnung der

  • LG Lüneburg, 23.04.2007 - 4 T 131/06
  • LG Gießen, 25.04.2007 - 7 T 62/07

    Aufhebung der Zwangsverwaltung: Entfallen der Beschlagnahmewirkung;

  • LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07

    Wirksamkeit eines Zuschlags im Versteigerungstermin bei fehlendem Erreichen der

  • LG Gießen, 10.02.2012 - 7 T 471/11

    Zwangsversteigerungsverfahren - Anfechtbarkeit des Terminsaufhebungsbeschlusses

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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10327
BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06 (https://dejure.org/2006,10327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Abwägung des Aussetzungsinteresses des Beschwerdeführers mit dem Vollzugsinteresse der anderen Beteiligten bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f; und v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 247/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f; und v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f; und v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • LG Berlin, 12.03.1990 - 81 T 561/89
    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06
    Damit wendet sich das Landgericht - mit beachtlichen Gründen - gegen die in der Rechtsprechung herrschende Meinung (vgl. BayObLG, Rpfleger 1965, 17; OLG Köln, MDR 1969, 150, LG Bonn, Rpfleger 1990, 374).
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