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   BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01   

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https://dejure.org/2001,3713
BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3713)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2001 - V ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3713)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - V ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3713)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Indischer Staatsangehöriger - Abschiebungshaft - Einreise aus Frankreich - Asylantrag - Anordnung der Abschiebung - Sofortige Beschwerde - Entscheidungserheblichkeit - Unerlaubte Einreise - Aufenthaltsgenehmigung - Aufrechterhaltung der Sicherungshaft

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2 Satz 1; ; FreihEntzG § 3 Satz 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AuslG § 103 Abs. ... 2 Satz 1; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AsylVfG § 13 Abs. 3; ; AsylVfG § 14 Abs. 4; ; AsylVfG § 67 Abs. 1 Nr. 6; ; AsylVfG § 55 Abs. 1; ; AsylVfG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; FGG § 28 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage; Stellung eines Asylantrages nach Anordnung von Sicherungshaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01
    Für die Feststellung der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG - hier in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG; § 3 Satz 2 FreihEntzG - ist der Bundesgerichtshof zwar an die für die Entscheidungserheblichkeit maßgebliche rechtliche Beurteilung des Falles durch das vorlegende Gericht gebunden (vgl. Senat, BGHZ 7, 339, 341; BGHZ 82, 34, 36; Senat, BGHZ 90, 181, 182; Senat, Beschl. v. 10. Februar 2000, V ZB 5/00, LM AuslG Nr. 13), zu prüfen ist aber, ob unter Zugrundelegung dieser Beurteilung neben einer Abweichung auch Entscheidungserheblichkeit gegeben ist.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01
    Für die Feststellung der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG - hier in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG; § 3 Satz 2 FreihEntzG - ist der Bundesgerichtshof zwar an die für die Entscheidungserheblichkeit maßgebliche rechtliche Beurteilung des Falles durch das vorlegende Gericht gebunden (vgl. Senat, BGHZ 7, 339, 341; BGHZ 82, 34, 36; Senat, BGHZ 90, 181, 182; Senat, Beschl. v. 10. Februar 2000, V ZB 5/00, LM AuslG Nr. 13), zu prüfen ist aber, ob unter Zugrundelegung dieser Beurteilung neben einer Abweichung auch Entscheidungserheblichkeit gegeben ist.
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01
    Danach ist die Vorlage insbesondere dann unzulässig, wenn schon aus dem Inhalt des vorgelegten Beschlusses - aus dem dort mitgeteilten Sachverhalt und der dort zum Ausdruck gebrachten rechtlichen Beurteilung - folgt, daß es der Klärung der Vorlagefrage nicht bedarf (vgl. Senat, Beschl. v. 1. Juli 1993, V ZB 19/93, NJW 1993, 3069; BGH, Beschl. v. 3. Mai 1968, IV ZB 502/68, LM § 28 FGG Nr. 21; Beschl. v. 5. Februar 1986, IVb ZB 1/86, NJW-RR 1986, 802; Beschl. v. 12. Oktober 1988, IVb ZB 37/88, NJW 1989, 668, 669; Beschl. v. 4. März 1996, II ZB 8/95, NJW 1996, 1473, insoweit in BGHZ 132, 141 nicht abgedruckt; Beschl. v. 16. Juli 1997, XII ZB 97/96, NJW-RR 1997, 1162; Beschl. v. 1. Juli 1998, XII ZB 181/97, NJW-RR 1998, 1457 f; …
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    bb) Dagegen spricht nicht, daß der Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit einer streitigen Rechtsfrage an die rechtliche Beurteilung des Falls durch das vorlegende Gericht gebunden ist (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 28. Februar 2001, V ZB 8/01, NVwZ 2001, Beil. Nr. 1/7, 62; BGH, Beschl. v. 16. Juli 1997, XII ZB 97/96, NJW-RR 1997, 1162, jeweils m.w.N.), während das Oberlandesgericht durch Äußerungen der Beteiligten zu einer Änderung dieser Beurteilung veranlaßt werden könnte (a.A. Demharter, FGPrax 2003, 108, 109).

    Nachdem sich bereits aus dem Inhalt des Vorlagebeschlusses ergibt, daß es insoweit der Klärung der Vorlagefrage nicht bedarf, ist die Vorlage hinsichtlich der Gegenstände des Eigentümerbeschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 unzulässig, die nicht die Fälligkeitsregelung betreffen (vgl. Senat, Beschl. v. 28. Februar 2001, V ZB 8/01, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Zweck dieser Regelung ist, zu verhindern, dass der Ausländer in einem solchen Fall wegen der mit dem Asylantrag verbundenen Aufenthaltsgestattung nicht in Abschiebungshaft genommen werden darf oder aus dieser zu entlassen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2001 - V ZB 8/01, BGHReport 2001, 341, 342; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung straf-, ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 13/4948, S. 10 f.).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Die im Beschwerdeverfahren zu prüfende Rechtmäßigkeit der Haftanordnung hängt damit nach der für die Zulässigkeit der Vorlage maßgeblichen rechtlichen Beurteilung des vorlegenden Gerichts (vgl. Senat, Beschl. v. 28. Februar 2001, V ZB 8/01, NVwZ-Beilage I 7/2001, 62 m. w. Nachw.) von der streitigen Rechtsfrage ab, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Asylgesuchs zu stellen sind.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03

    Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei auf Vorlagen des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bayerischen Obersten Landesgerichts ergangenen Entscheidungen (Beschluss vom 10. Februar 2000 in der Sache V ZB 5/00 = FGPrax 2000, 130 = NVwZ 2000, 965 und Beschluss vom 28. Februar 2001 in der Sache V ZB 8/01 = BGHR 2001, 341 = NVwZ-Beil. 2001, 61) die Streitfrage ausdrücklich offengelassen.
  • VG Minden, 05.08.2020 - 12 L 179/20
    vgl. Bergmann/Dienelt, Kommentar zum Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 62 AufenthG Rn. 56 ff., mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Februar 2001 - V ZB 8/01 -, juris Rn. 9.
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 41/05

    Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Für das weitere Verfahren ist noch anzumerken, das nunmehr unabhängig von den unterschiedlichen Auffassungen zur Auslegung des § 14 Abs. 4 Nr. 4 (jetzt Abs. 3 Nr. 4) AsylVfG (vgl. hierzu einerseits OLG Düsseldorf OLGReport 2000, 107 u. OLG Karlsruhe NVwZ-Beilage I 2000, 111; andererseits BayObLG NVwZ-Beilage I 2001, 48; offengelassen vom BGH BGHReport 2001, 341) ohne weiteres der Haftgrund der unerlaubten Einreise gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG eingreifen kann, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 24.02.2005 den Asylantrag des Betroffenen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen hat, so dass es einer positiven Feststellung der Entziehungsabsicht nicht bedarf.
  • OLG Jena, 05.07.2001 - 6 W 396/01

    Asylverfahren; Sicherungshaft

    Auf entsprechende Vorlagebeschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage jeweils offen gelassen (Beschlüsse vom 10.02.2000, V ZB 5/00 und vom 28.02.2001, V ZB 8/01).
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