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   BGH, 14.02.2008 - V ZB 80/07   

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https://dejure.org/2008,10777
BGH, 14.02.2008 - V ZB 80/07 (https://dejure.org/2008,10777)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - V ZB 80/07 (https://dejure.org/2008,10777)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - V ZB 80/07 (https://dejure.org/2008,10777)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Gebots bei Zurückweisung im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen eines zurückgewiesenen Gebotes im Zwangsversteigerungsverfahren; ausbleibender Widerspruch gegen Zurückweisung eines Gebots

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ZVG § 72 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 72 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Zurückweisung eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - V ZB 80/07
    Das steht der Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren entgegen (Senat, BGHZ 170, 378, Rdn. 7; Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 95/06, WM 2007, 1284, 1285).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 95/06

    Folgen der Einstellung des Verfahrens nach dem Schluss der Versteigerung

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - V ZB 80/07
    Das steht der Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren entgegen (Senat, BGHZ 170, 378, Rdn. 7; Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 95/06, WM 2007, 1284, 1285).
  • LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16

    Beweiskraft des Protokolls im Zwangsversteigerungsverfahren

    Maßgeblich ist dabei der Betrag des Zuschlags (BGH vom 14.02.2008, Az. V ZB 80/07; LG Aschaffenburg vom 03.01.2012, Az. 43 T 3/12).
  • LG Gießen, 20.08.2009 - 7 T 37/09

    Erlöschen eines Gebots aufgrund eines fehlenden sofortigen Widerspruchs gegen die

    Will ein Bieter die Zurückweisung seines Gebots anfechten oder sich dies zumindest vorbehalten, muss er daher zunächst das Erlöschen des Gebots verhindern und der Zurückweisung sofort widersprechen ( BGH, Beschluss vom 14.02.2008, V ZB 80/07 , hier zitiert nach [...]).
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