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   BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16   

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https://dejure.org/2018,17629
BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16 (https://dejure.org/2018,17629)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2018 - V ZB 92/16 (https://dejure.org/2018,17629)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16 (https://dejure.org/2018,17629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines Haftantrags im Rahmen einer geplanten Abschiebung eines kamerunischen Staatsangehörigen nach Scheitern des ersten Abschiebeversuchs; Scheitern des ersten Versuchs der Abschiebung durch Einsatz von körperlicher Gewalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2
    Prüfung eines Haftantrags im Rahmen einer geplanten Abschiebung eines kamerunischen Staatsangehörigen nach Scheitern des ersten Abschiebeversuchs; Scheitern des ersten Versuchs der Abschiebung durch Einsatz von körperlicher Gewalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff. u. vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10) unzureichend.
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16
    a) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16
    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9 und vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16
    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9 und vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff. u. vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrages bei einem ohne gültige Ausweispapiere

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff., vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 5 jeweils mwN).

    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6), unzureichend.

    Es ist nicht ausreichend, wenn die Behörde eine solche Angabe schlicht übernimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9, vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Die Angabe, innerhalb welchen Zeitraums die Abschiebung "möglich" ist, beschreibt nur die zu erwartende Höchstdauer, enthält aber nicht die gebotene Darlegung, mit welchem Zeitraum im konkreten Fall des Betroffenen nach Einschätzung der Behörde zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

    a) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 5 jeweils mwN).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall jedoch, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, juris; BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17 -, Rn. 11, juris).
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