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   BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10   

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https://dejure.org/2010,4278
BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10 (https://dejure.org/2010,4278)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - V ZB 94/10 (https://dejure.org/2010,4278)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - V ZB 94/10 (https://dejure.org/2010,4278)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 4 ZVG, § 162 ZPO
    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlesung und Genehmigung einer Feststellung eines Verzicht auf Einzelausgebote im Protokoll über einen Versteigerungstermin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Verzicht auf Einzelausgebote; Protokollierung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 63 Abs. 4; ZPO § 160 Abs. 2; ZPO § 162
    Verlesung und Genehmigung einer Feststellung eines Verzicht auf Einzelausgebote im Protokoll über einen Versteigerungstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Keine Bekanntmachung bei Verzicht auf Einzelausausgebote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1458
  • MDR 2010, 1215
  • Rpfleger 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Daran ändert es nichts, wenn, was hier nicht festgestellt, aber wahrscheinlich ist, die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG gegeben sind (Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).

    bb) Der Senat hat entschieden, dass die "Erklärung" des Verzichts auf Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein "positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt" verlangt (Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159).

    Zu berücksichtigen sind dabei zwar nach § 80 ZVG nur Vorgänge, die aus dem Protokoll ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, aaO).

    Er ist zwar zu protokollieren (Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, aaO).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Denn dieser erfordert nicht nur eine entsprechende Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern auch eine entsprechende Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens (BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138).

    Das bedeutet aber nicht, dass von einer sofortigen Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin immer dann abzusehen wäre, wenn der Schuldner im Termin nicht persönlich anwesend ist (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774, 775; Beschl. v. 5. November 2004, aaO).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren über eine Zuschlagsbeschwerde nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten hier grundsätzlich nicht als Partei im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381).
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03

    Verfahrensregeln im Zwangsversteigerungsverfahren; Erteilung des Zuschlags bei

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Das bedeutet aber nicht, dass von einer sofortigen Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin immer dann abzusehen wäre, wenn der Schuldner im Termin nicht persönlich anwesend ist (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774, 775; Beschl. v. 5. November 2004, aaO).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Das gilt auch für das Beschwerdeverfahren (Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 124/09, juris Rn. 29).
  • BGH, 15.02.2024 - V ZB 44/23

    Rücknahme des Teilungsversteigerungsantrag - und der Widerruf der Rücknahme

    Die Rücknahmeerklärung ist sodann nicht, wie gemäß § 78, § 80 ZVG i.V.m. § 160 Abs. 3 Nr. 8 ZPO erforderlich, in das Protokoll aufgenommen worden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 12); dementsprechend ist eine Genehmigung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 3 ZPO unterblieben.
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Denn dadurch wird dem Vollstreckungsgericht lediglich die Möglichkeit eröffnet, von Amts wegen zusätzlich zu den erforderlichen Einzelausgeboten die Miteigentumsanteile auch noch gemeinsam auszubieten (§ 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 7] und Stöber , ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 3.1).

    Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).

    Ein solches liegt in der protokollierten Zustimmung des Schuldners zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, die beiden Miteigentumshälften nur gemeinsam unter Verzicht auf Einzelausgebot(e) auszubieten (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 9] und - vorausgehend - LG Münster, Beschluss vom 19.02.2010 - Aktenzeichen: 5 T 772/09 [juris Tz. 14]).

    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1459-1461 [juris Tz. 29]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 17] m.w.N.).

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich für die Gerichtskosten nach dem Wert des Zuschlags, welcher wiederum dem Meistgebot des Erstehers entspricht (§ 47 GKG, vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 19]).

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12

    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

    Das ist, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, nur zulässig, wenn die anwesenden Beteiligten, deren Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen sind, auf die Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG verzichtet haben; dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um ein Grundstück handelt, das mit einem einheitlichen Bauwerk bebaut ist, § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458, 1459 Rn. 17 und 19).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 195/12

    Zwangsversteigerung nach Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Anspruch

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 f.).
  • BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 938/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl

    Im Übrigen sei das Gericht gehalten gewesen, die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil es mit seiner Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11 - und vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10) abgewichen sei.
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11

    Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren:

    Daran änderte es nichts, wenn - was hier nicht festgestellt, aber wahrscheinlich ist - die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG gegeben sind (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 7).

    Auch der anwesende Schuldner muss auf Einzelausgebote verzichten, wenn sie ausgeschlossen sein sollen (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 8).

  • LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09
    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).

    (BGH, Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 19.) Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten des Erstehers bemisst sich gem. § 26 Nr. 3 RVG nach dem Meistgebot.

  • LG Münster, 16.06.2016 - 5 T 279/16

    Zuschlagserteilung an den Meistbietenden durch Abgabe des höchsten Gebotes;

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.2010 [V ZB 94/10]).
  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).
  • AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
  • LG Tübingen, 01.12.2010 - 5 T 378/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuzahlungsvereinbarung des Meistbietenden mit dem

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