Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.1989

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88   

Pfändung des Auflassungsanspruchs

Pfändung durch das Finanzamt, Anwartschaftsrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers, Kettenauflassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsgesetz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pfändbarkeit des Übereignungsanspruches eines Auflassungsempfängers erst ab Antragstellung beim Grundbuchamt

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers, Kettenauflassung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 106, 108
  • NJW 1989, 1039
  • NJW 1989, 1093
  • NJW-RR 1989, 591 (Ls.)
  • ZIP 1989, 166
  • MDR 1989, 437
  • DNotZ 1990, 289
  • WM 1989, 20
  • BB 1989, 321
  • DB 1989, 2474
  • Rpfleger 1989, 192



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99  

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Denn das Anwartschaftsrecht ist schon zivilrechtlich mit dem Vollrecht nicht identisch, es verschafft dem Erwerber in Bezug auf das Wohnungseigentum nur eine gesicherte Rechtsposition (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. Dezember 1988 V ZR 10/88, BGHZ 106, 108, 111; BGH-Urteil vom 30. Mai 1958 V ZR 295/56, BGHZ 27, 360, 368) und ein dem Vollrecht so weit angenähertes Recht, dass zivilrechtlich auf dieses allgemein die für das Vollrecht geltenden Regeln hinsichtlich Übertragbarkeit, Pfändbarkeit, Deliktschutz aus § 823 Abs. 1 BGB etc. Anwendung finden (vgl. hierzu: Baur/Stürner, Sachenrecht, 17. Aufl. 1999, § 3 Rdnr. 45 ff., § 19 Rdnr. 15 ff.).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02  

    Wohnungseigentum - Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Ihr steht nicht entgegen, daß eine der Entscheidungen, von denen das vorlegende Gericht abweichen will, nicht in einer Beschwerdesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern in einem streitigen Prozeßverfahren ergangen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070; Beschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, NJW 1989, 1093; BGH, Beschl. v. 4. Juli 1953, II ZB 9/53, NJW 1953, 1708).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93  

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Dies war der Fall, als die Auflassung erklärt und die Eigentumsumschreibung beantragt worden war (vgl. BGHZ 106, 108, 111).

    Diese Zugriffsmöglichkeit ist - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - schon vor der Eintragung der Beklagten als Grundeigentümerin verlorengegangen, als die Beklagte aufgrund der vom Schuldner am 24. Juni 1991 erklärten Auflassung des Grundstücks in Verbindung mit der Eintragung der Vormerkung am 27. Juni 1991 ein Anwartschaftsrecht auf das Grundeigentum erlangt hat (vgl. BGHZ 83, 395, 399; 106, 108, 111).

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   BGH, 12.05.1989 - V ZR 10/88   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89  

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat die Möglichkeit von Sonderabschreibungen nach § 7 b EStG als Bezeichnung einer zusicherungsfähigen Eigenschaft anerkannt (BGHZ 79, 183, 186; Urt. v. 6. Dezember 1985, V ZR 2/85, 1986, 360; Urt. v. 12. Mai 1989, V ZR 10/88); ausgeschlossen hat er davon jedoch die Voraussetzung, daß kein Objektverbrauch gemäß § 7 b Abs. 6 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juni 1964 (BGBl 1, 353) vorliegt, weil sie maßgeblich an Umstände in der Person des Erwerbers anknüpft (Senatsurt. v. 23. März 1990, V ZR 16/89, WM 1990, 1210, 1211).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 227/91  

    Zusicherung von Eigenschaften bei grundwassergefährdetem Baugrundstück

    Das arglistige Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft ist zwar dem Verschweigen eines Fehlers gleichzustellen (Senatsurt. v. 12. Mai 1989, V ZR 10/88; MünchKomm/ H.P. Westermann, BGB 2. Aufl. § 463 Rdn. 10).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07  

    Rangrücktritt bezüglich Altschulden einer vormaligen LPG: Auslegung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteil vom 12. Mai 1989 - V ZR 10/88), der der Senat folgt, verjährt auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über eine zusicherungsfähige Eigenschaft gemäß § 195 BGB a.F. erst nach 30 Jahren, wenn die Eigenschaft wider besseres Wissen zum Gegenstand der Zusicherung gemacht wurde oder ohne Zusicherung durch unwahre Behauptungen arglistig vorgespiegelt wurde.
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