Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.07.2018

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   BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16   

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https://dejure.org/2018,15519
BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16 (https://dejure.org/2018,15519)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2018 - V ZR 101/16 (https://dejure.org/2018,15519)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16 (https://dejure.org/2018,15519)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 280 Abs. 1, Abs. 2, § ... 286 BGB, § 21 Abs. 4 WEG, § 254 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 903 BGB, § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 280 Abs. 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, 2, § 24 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG, § 21 Abs. 8 WEG, § 533 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 552 Abs. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 546 ZPO, § 29 Abs. 2 WEG, § 29 Abs. 3 WEG, § 325 Abs. 1 ZPO, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 278 BGB, § 767 Abs. 2 ZPO, § 323 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 562, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 4 u. 5 Nr. 2, 29 Abs. 2; BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1; ZPO § 322
    Schadensersatzpflicht der Wohnungseigentümer bei pflichtwidriger Ausübung ihres Stimmrechts

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche Wohnungseigentümergemeinschaft wegen verzögerter Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Zurückführung von Feuchtigkeitsschäden in einer Souterrainwohnung auf Mängel des Gemeinschaftseigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer haftet in einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Schäden wegen unterbliebener Instandhaltung?; §§ 21 Abs. 4 u. 5 WEG; 280 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2, § 29 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1
    Haftung der übrigen Wohnungseigentümer und des Verwalters wegen verzögerter Beschlussfassung über Sanierung von Gemeinschaftseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzansprüche wegen verweigerter oder verzögerter Maßnahmen zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen verzögerter Beschlussfassung über die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums; Haftung der Wohnungseigentümer für pflichtwidriges Abstimmungsverhalten; Darlegungs- und Beweislast eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche Wohnungseigentümergemeinschaft wegen verzögerter Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Zurückführung von Feuchtigkeitsschäden in einer Souterrainwohnung auf Mängel des Gemeinschaftseigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendige Instandsetzung verhindert: Wie haften die Eigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Eigentümer bei Verzögerung der Mängelbeseitigung/Sanierung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sanierung pflichtwidrig verzögert - Wohnungseigentümer haften!

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von notwendigen Instandsetzungen; Schadensersatzpflicht des einzelnen ablehnenden Wohnungseigentümers

  • rofast.de (Kurzinformation)

    WEG: Ungültiger Negativbeschluss bedeutet Handlungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Eigentümer bei Verzögerung der Mängelbeseitigung/Sanierung

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notwendige Instandsetzung verhindert: Wie haften die Wohnungseigentümer? (IMR 2018, 294)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsbeirat: Muss er den Verwalter dazu anhalten, Pflichten zu erfüllen? (IMR 2018, 295)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz: Steht ihm die Bestandskraft eines Beschlusses entgegen? (IMR 2018, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2550
  • MDR 2018, 859
  • NZM 2018, 615
  • ZMR 2018, 1015
  • NZG 2018, 1140
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Anders liegt es aber jedenfalls dann, wenn nur die sofortige Vornahme einer bestimmten Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und dies von einem Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt wird, der andernfalls Schäden an seinem Sondereigentum erleidet; hier ergibt sich eine Mitwirkungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer schon aus der gegenseitigen Treuepflicht (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8 jeweils mwN).

    Soweit der Senat als Grundlage der Haftung der übrigen Wohnungseigentümer demgegenüber § 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB angeführt hat (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 6), hält er daran nicht fest.

    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen ausscheidet, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    Dass sich der Verwalter und die Wohnungseigentümer daran hielten, sei nicht pflichtwidrig (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 103/13

    Zur Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Ein solcher Ausnahmefall ist etwa dann anzunehmen, wenn der Schuldner eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung für seine Auffassung in Anspruch nehmen konnte und mit einer späteren Änderung derselben nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, BGHZ 201, 91 Rn. 23 mwN).

    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 36; Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, BGHZ 201, 91 Rn. 24 jeweils mwN).

    (cc) Sofern der Schuldner zu einer eigenständigen rechtlichen Beurteilung nicht in der Lage ist, muss er Rechtsrat einholen; für ein etwaiges Verschulden seines Rechtsberaters hat er nach § 278 BGB einzustehen, wobei für einen unverschuldeten Rechtsirrtum des Rechtsberaters dieselben strengen Grundsätze wie für den Schuldner selbst gelten (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 37; Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, BGHZ 201, 91 Rn. 25 jeweils mwN).

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Daher sind an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums des Schuldners strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 34 mwN).

    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 36; Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, BGHZ 201, 91 Rn. 24 jeweils mwN).

    (cc) Sofern der Schuldner zu einer eigenständigen rechtlichen Beurteilung nicht in der Lage ist, muss er Rechtsrat einholen; für ein etwaiges Verschulden seines Rechtsberaters hat er nach § 278 BGB einzustehen, wobei für einen unverschuldeten Rechtsirrtum des Rechtsberaters dieselben strengen Grundsätze wie für den Schuldner selbst gelten (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 37; Urteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, BGHZ 201, 91 Rn. 25 jeweils mwN).

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage steht - sofern der Beschluss nicht wegen formeller Fehler für unwirksam erklärt worden ist - unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft fest, dass der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen ausscheidet, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    Dass sich der Verwalter und die Wohnungseigentümer daran hielten, sei nicht pflichtwidrig (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11

    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    (1) Bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit steht dem Berufungsgericht ein Ermessensspielraum zu; die Beurteilung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterworfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, BeckRS 2012, 5392 Rn. 13; BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414, 2415 mwN).

    Eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (Senat, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11, BeckRS 2012, 5392 Rn. 15; BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - VIII ZR 109/11, NJW 2012, 2662 Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohneigentümerversammlung bei Nichtankündigung

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Nachdem das Gutachten vorlag, oblag es der Verwalterin, eine Eigentümerversammlung vorzubereiten und einzuberufen (§ 24 Abs. 1 WEG), damit die Wohnungseigentümer über die gebotenen Instandsetzungsmaßnahmen beschließen konnten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 96; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 24 Rn. 40).

    Dieser Regelungssystematik liegt eine Ordnungsfunktion zugrunde, die einen strukturierten und effizienten Ablauf einer Eigentümerversammlung gewährleisten soll (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 96).

  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, juris Rn. 13 mwN).

    (b) Aus der Rechtskraft dieses Urteils ergibt sich allerdings nur - dies übersieht das Berufungsgericht -, dass der Gestaltungsanspruch der Klägerin zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 19. September 2013 bestanden hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, juris Rn. 13).

  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Hat ein Gericht den Streitgegenstand eines rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses erneut zu prüfen, hat es deshalb seinem Urteil den Inhalt dieser Entscheidung zugrunde zu legen (Senat, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 134/16, NJW 2017, 3438 Rn. 8; Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 17; BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227 Rn. 23; Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205).

    Mit Vortrag zu Tatsachen, die im maßgeblichen Zeitpunkt des Vorprozesses schon vorhanden waren und darauf gerichtet sind, das kontradiktorische Gegenteil der im Vorprozess festgestellten Rechtsfrage auszusprechen, sind die Parteien dann insoweit ausgeschlossen, als sie bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebensvorgang gehören (Senat, Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Anders liegt es aber jedenfalls dann, wenn nur die sofortige Vornahme einer bestimmten Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und dies von einem Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt wird, der andernfalls Schäden an seinem Sondereigentum erleidet; hier ergibt sich eine Mitwirkungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer schon aus der gegenseitigen Treuepflicht (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8 jeweils mwN).

    Soweit der Senat als Grundlage der Haftung der übrigen Wohnungseigentümer demgegenüber § 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB angeführt hat (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 6), hält er daran nicht fest.

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Auszug aus BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
    Aus dieser nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG zulässigen Sammelbezeichnung lässt sich entnehmen, dass Beklagte des Rechtsstreits die im Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Klägerin sind (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZWE 2011, 450 Rn. 5).

    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, aaO, Rn. 8 mwN).

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • OLG München, 31.10.2007 - 34 Wx 60/07

    Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99

    Anspruch des Anfechtungsgegners nach Klagerücknahme wegen der Hauptschuld

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

  • AG Köln, 29.06.2010 - 202 C 102/09

    Wohnungseigentümer haben die Einhaltung der gültigen Brandschutzvorschriften und

  • BGH, 04.07.2012 - VIII ZR 109/11

    Abstehen vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

  • OLG Braunschweig, 08.02.2010 - 3 W 1/10

    Verjährung des Anspruchs auf erstmalige teilungserklärungsgemäße Herstellung

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 3 Wx 60/08

    Verjährung des Anspruchs auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen

  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft:

  • LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16

    Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben

  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    Betrifft die angefochtene Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 178/19, juris Rn. 5; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Diese Haftung ergibt sich, wie der Senat vor kurzem präzisiert hat, aus § 280 Abs. 1 BGB (näher Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, juris Rn. 36).

    Unterstützt wird der Verwalter ggf. gemäß § 29 Abs. 2 WEG durch einen Beirat, der seinerseits weder eigene Entscheidungskompetenzen noch Durchführungspflichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, juris Rn. 66).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Denn bei der Entscheidung über eine Beschlussersetzungsklage kommt es nach allgemeinen prozessualen Regeln (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712, 713 mwN) darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung besteht; für dieses Klageziel ist es unerheblich, ob bereits bei der Ablehnung des Beschlussantrags eine Handlungspflicht der Wohnungseigentümer bestand (vgl. zu den Folgen für die Rechtskraft eines beschlussersetzenden Urteils Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, juris Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, juris Rn. 32).
  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der

    Erforderlich ist die Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die tragenden Erwägungen des Berufungsgerichts rechtsfehlerhaft sind (Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 56).
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Die Wohnungseigentümer verbindet ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem auch Nebenpflichten folgen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 36).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Ihn trifft aber die Pflicht, den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu kontrollieren, die Wohnungseigentümer ausreichend zu unterrichten und sie in die Lage zu versetzen, einen sachgerechten Beschluss über das weitere Vorgehen zu fassen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 77; BayObLG, NJW-RR 1992, 1102, 1103; ZWE 2005, 81, 83; OLG Celle, NZM 2002, 169, 170; OLG Düsseldorf, ZWE 2007, 92, 94 f.; OLG Frankfurt, NZM 2010, 367, 368; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 75; OLG Hamm, ZWE 2011, 415, 416; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 37; Heinemann in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 20; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 14 f.).

    Selbst wenn die Wohnungseigentümer - wovon nicht auszugehen sein dürfte - den Beklagten auch hinsichtlich der gegen ihn gerichteten Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Schäden an ihrem jeweiligen Sondereigentum hätten entlasten wollen, käme ihren Beschlüssen eine solche Wirkung nicht zu, weil den Wohnungseigentümern hierfür die Beschlusskompetenz fehlte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 65).

    c) Soweit das Berufungsgericht meint, der Kläger habe aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen W.    - welches ihm allerdings nicht "Anfang 2014", sondern frühestens Ende August 2014 vorgelegen haben kann - die Beschlussfassung einfordern müssen, steht nicht die Kausalität der Pflichtverletzung, sondern allenfalls ein Mitverschulden des Klägers nach § 254 BGB in Rede (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, Rn. 94 ff.).

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Betrifft die angefochtene Entscheidung wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16 , NJW 2018, 2550 Rn. 56 mwN).

    Betrifft die angefochtene Entscheidung wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16 , NJW 2018, 2550 Rn. 56 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Ohne eine solche Befassung wird ein materieller Anspruch auf Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht in Betracht kommen (näher Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 101/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.02.2024 - VII ZR 42/22

    Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenklausel unwirksam!

    Zwar steht dem Berufungsgericht bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit ein Ermessensspielraum zu, wobei die Beurteilung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterworfen ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. zur Klageänderung: BGH, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16 Rn. 52, NJW 2018, 2550; Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 92/11 Rn. 13, juris).
  • BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23

    Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen

    Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 32; BGH, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).
  • AG München, 06.12.2021 - 1293 C 19127/21

    Wohnungseigentumsversammlung unter 2GPlus-Bedingungen

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

  • BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 4/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verlegung eines Patienten in ein

  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich

  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

  • LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Beschlussanträgen auf die

  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 274/21

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Beschwerde in einem

  • AG Hamburg-St. Georg, 07.09.2018 - 980b C 77/16

    Wohnungseigentümerhaftung für schuldhaft verzögerte Instandsetzungen

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2021 - 4 U 7/21

    Titelgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde

  • BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19

    Klärungsbedürftigkeit des Festhaltens an dem grundsätzlichen Vorrang der

  • LG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 S 36/20

    Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein

  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses;

  • BGH, 14.11.2019 - V ZR 63/19

    Vorrang der Anfechtungsklage vor einem Schadensersatzanspruch i.R.d. Sanierung

  • LG Hamburg, 22.05.2019 - 318 S 90/18

    Wohnungseigentümerhaftung wegen später Schadensbeseitigung mit Folgen für

  • AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19

    Beschluss zum Austausch defekter Fenster abgelehnt: Gericht darf handeln!

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2018 - 14 S 772/18

    Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 09.03.2023 - 2 C 567/22

    Verteilung der Prozesskosten eines Anfechtungsverfahrens in der Jahresabrechnung

  • AG Rosenheim, 05.05.2023 - 8 C 1598/21

    Beschlussfassung bei Untergemeinschaften

  • AG Heidelberg, 08.08.2018 - 45 C 33/18

    Kostentragung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft für das von dem

  • AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21

    Gerichtliche Ersetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Ermittlung der

  • LG Dessau-Roßlau, 08.12.2022 - 5 S 91/22

    WEG: Anfechtung eines Beschlusses über die Ermächtigung des Verwalters mit der

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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2018 - V ZR 101/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28495
BGH, 31.07.2018 - V ZR 101/16 (https://dejure.org/2018,28495)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2018 - V ZR 101/16 (https://dejure.org/2018,28495)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - V ZR 101/16 (https://dejure.org/2018,28495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vortrag eines Anspruchs auf Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in der Form der Abdichtung zum Baugrund hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 1
    Vortrag eines Anspruchs auf Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in der Form der Abdichtung zum Baugrund hinsichtlich Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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