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   BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59   

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https://dejure.org/1960,555
BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59 (https://dejure.org/1960,555)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1960 - V ZR 103/59 (https://dejure.org/1960,555)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1960 - V ZR 103/59 (https://dejure.org/1960,555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 261
  • MDR 1961, 127
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.12.1924 - V 710/23

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    des Grundbuchvollzugs deshalb nicht dargetan, weil die Beklagte unwiderlegt diese Zusage mit der Frage der Grundstück srückgabe des Bruders verknüpft und den Grundbuchvollzug erst auf Grund des beim Vertragsschlußmnoch nicht vorher gesehenen Umstands betrieben hat, daß der Bruder jene Rückgabe durch den unbestrittenen (Klägerin GA 1-1) Verkauf seines Grundstücks völlig unwahrscheinlich machte« Auch die von der Beklagten eingeräumte Verfallklausel (Hinfälligkeit des Vertrags bei Grundstücksrückgabe des Bruders) stellt die Ordnungsmäßigkeit des vertraglichen Erwerbs der Beklagten nicht in Frage« Allerdings wurde diese Vereinbarung nicht beurkundet, obwohl sie als (übrigens wichtige) Nebenabrede des Vertrags ebenfalls dessen notarieller Form bedurfte (§ 313 Satz 1 BGB); dieser Formmangel mag auch wegen der Abhängigkeit der Übertragungsabrede von der Verfallklausel den Gesamtvertrag nichtig gemacht haben (§ 313 Satz 1, § 139 BGB)« Der Mangel ist aber mit Wirkung für den Gesamtvertrsg durch die gleichzeitig mit dem schuldrechtlichen Vertrag erklärte Auflassung und die Grundbucheintragung geheilt worden (§ 313 Satz 2 BGB; vgi. BGH LM Nr. 1 zu § 313 BGB und MDR 1958, 321)« Daß die Klägerin nach der Auflassung andern Sinnes wurde, steht der Heilungswirkung nicht entgegen (RGZ 109/351, 35+; l3f, 83, 86).
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Für die nicht nur vorübergehende geistige Störung (§ 10f Nr. 2, § 105 Abs. 1 BGB) ist anerkannt, daß es eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit nicht gibt (Senatsurteil NJW 19?3> 132" vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 unten; 30, 291); nichts anderes kann unter dem Gesichtspunkt des § 105 Abs. 2 BGB für vorübergehende Störungen gelten, zumal sonst jener für die Geschäftsfähigkeit geltende Satz weitgehend wirkungslos gemacht werden könnte.
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH NJW 1961, 261).

    Nicht einmal das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, rechtfertigt für sich genommen die Annahme der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1961, 261).

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht (BGH 19. Oktober 1960 - V ZR 103/59 - NJW 1961, 261).
  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Beeinträchtigen dauernde geistige Störungen, die die freie Willensbestimrnung nicht ausschließen, die Gültigkeit der Erklärung nicht, so kann dies bei vorübergehenden geistigen Störungen erst recht nicht gelten (vgl. RGZ 74, 110; 103, 399; BGH NJW 1953, 1342 m.w.N.; BGH NJW 1961, 261; Senatsurteil vom 2. Juni 1966 - II ZR 193/64).
  • OLG München, 04.11.2009 - 33 Wx 285/09

    Betreuung: Rückschluss auf eine Demenz bei nicht erkennbarer geistiger

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH NJW 1961, 261).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflußbarkeit genügen nicht, ebensowenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH, NJW 1961, 261).
  • OLG München, 02.11.2016 - 3 U 1522/16

    Erfolgloser Grundbuchberichtigungsantrag

    Selbst das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, soll nach einer - älteren - BGH-Entscheidung (NJW 1961, 261) für sich genommen nicht ausreichen.
  • OLG München, 06.04.2016 - 20 U 2996/15

    Geschäftsunfähigkeit infolge eines die freie Willensbestimmung ausschließenden

    Eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht (BGHZ 30, 112 ff.; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1960, V ZR 103/59, juris Rn. 14 m. w. N., vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, juris Rn. 11 ff., vom 2. Oktober 1970, V ZR 125/68, juris Rn. 10 und vom 23. Oktober 1975, II ZR 109/74, juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 352/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Erblasserin bei

    Ein geistiger Zustand, in welchem die Fähigkeit der Aufnahme oder Verarbeitung nur für komplizierte Vorgänge des Rechtslebens beeinträchtigt, für einfachere Vorgänge jedoch voll erhalten geblieben ist, kann eine Nichtigkeit nach § 105 BGB nicht bewirken (BGH, Urt. 19.10.1960 - V ZR 103/59 - NJW Seite 11.

    Ein geistiger Zustand, in welchem die Fähigkeit der Aufnahme oder Verarbeitung nur für komplizierte Vorgänge des Rechtslebens beeinträchtigt, für einfachere Vorgänge jedoch voll erhalten geblieben ist, kann eine Nichtigkeit nach § 105 BGB nicht bewirken (BGH, Urt. 19.10.1960 - V ZR 103/59 - NJW 1961, 261).

  • LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 387/07

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Mitgliedschaft - Beginn -

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinfluss-barkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (BGH, NJW 61, 261).
  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 18 U 175/09

    Nichtigkeit einer Vereinbarung über die Reduzierung des Kaufpreises für Anteile

  • OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03

    Zustellung des Beschlusses über Festsetzung der anwaltlichen Vergütung an unter

  • BGH, 25.02.1982 - V ZR 37/78

    Rückwirkend festgestellte Geschäftsunfähigkeit während eines Prozesses -

  • BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
  • FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10

    Erteilung von geänderten Bescheiden durch das Finanzamt auf der Grundlage

  • BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 177/80
  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 162/63

    Geschäftsunfähigkeit auf Grund eines nicht nur vorübergehenden, die freie

  • BGH, 02.06.1966 - II ZR 193/64

    Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze durch Überbesetzung des Gerichts -

  • BGH, 29.05.1963 - V ZR 212/61

    Rechtsmittel

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