Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2678
BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04 (https://dejure.org/2005,2678)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2005 - V ZR 105/04 (https://dejure.org/2005,2678)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04 (https://dejure.org/2005,2678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07

    Voraussetzung der Verjährungshemmung

    Das ist rechtsfehlerhaft, weil auch ein nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG rechtzeitig geltend gemachter Anspruch der Verjährung unterliegt (vgl. Senat , Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, [...], Rdn. 19, in NZM 2006, 153 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    aa) Entschieden ist die Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist für die Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten aus § 7 Abs. 7 VermG (Mietherausgabe, Senat, Urteil vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, juris Rn. 19 mit KG, VIZ 2004, 367, 368) oder des Verfügungsberechtigten gegen den Berechtigten aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG (Ersatz von Aufwendungen, BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - III ZR 235/00, BGHZ 148, 241, 251).

    cc) Die danach an sich geltende regelmäßige Verjährungsfrist, die entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht durch die Ausschlussfrist nach § 6 Abs. 6a Satz 4 Halbsatz 2 VermG verdrängt wird (Senat, Urteile vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2011 - V ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1031 Rn. 26 für § 7 Abs. 8 VermG), wäre hier, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, abgelaufen.

  • BGH, 04.02.2011 - V ZR 134/10

    Restitutionsverfahren: Pflicht des Verfügungsberechtigen zur Herausgabe der

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG aber entsprechend anzuwenden, wenn die Restitution nicht durch einen Restitutionsbescheid des zuständigen Amts zur Regelung offener Vermögensfragen nach dem Vermögensgesetz, sondern im Wege der vereinfachten Rückübertragung durch einen Investitionsvorrangbescheid nach § 21b Abs. 1 Satz 1InVorG an den Berechtigten erfolgt (Urteil vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, ZOV 2005, 88, 89).

    Dem Urteil vom 25. Februar 2005 (V ZR 105/04, aaO) lag aber die zweite Fallgestaltung zugrunde, für die er eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG bejaht hat.

    In dem Fall, der dem von dem Berufungsgericht als Beleg angeführten Senatsurteil vom 25. Februar 2005 (V ZR 104/05, ZOV 2005, 88, 89) zugrunde lag, war das Grundstück zwar konkurrierenden Anmeldern durch einen Investitionsvorrangbescheid zu Miteigentum übertragen worden.

  • BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06

    Rechtsfolgen der Restitution eines Erbbaurechts; Herausgabe von Nutzungen aus

    Zugleich sollte ein Beitrag zur zügigen Rückübereignung der zu restituierenden Immobilien geleistet werden, indem finanzielle und betriebliche Interessen der Verfügungsberechtigten an der Aufrechterhaltung der Verwaltung und damit an einer Verzögerung der Restitutionsverfahren entfielen (vgl. Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890; BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).

    a) Die Revision weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG die Rückübertragung des Vermögenswerts, dessen Nutzungen der Verfügungsberechtigte herausgeben soll, auf den Berechtigten voraussetzt (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG sowie Senat, BGHZ 142, 111, 113; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88).

  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 70/05

    Ansprüche des Berechtigten bei Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten

    Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbescheid gemäß § 21b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe der von diesem aus dem Grundstück seit dem 1. Juli 1994 durch Vermietung oder Verpachtung gezogenen Entgelte aus (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 22. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff).

    Etwas anderes ist dem Urteil des Senats vom 25. Februar 2005 (V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff.) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06

    Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines

    Die Bestimmung der Herausgabepflicht hat zum Ziel, Missbräuche durch eine Verzögerung der Rückübertragung und eine Fehlverwendung erzielter Erträge zu verhindern (Senat, BGHZ 141, 232, 235; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, NZM 2006, 153, 154).
  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 244/06

    Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines

    Sie schützt die künftige - also mit der bestandskräftigen Rückübertragung beginnende - Dispositionsbefugnis des Berechtigten (Senat, BGHZ 128, 210, 214), ändert aber nichts an der Konzeption des Vermögensgesetzes, wonach der zu restituierende Vermögenswert bis zur Bestandskraft des Rückübertragungsbescheids im Eigentum des Verfügungsberechtigten verbleibt und diesem daher grundsätzlich auch die Nutzungen der Sache gebühren (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 1 VermG sowie Senat, BGHZ 141, 232, 235 ff.; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88, 89; BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).
  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 91/05

    Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsersatz; Übertragung des Grundstücks auf

    b) Etwas anderes ist dem Urteil des Senats vom 25. Februar 2005 (V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff.) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 92/05

    Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsersatz; Übertragung des Grundstücks auf

    Etwas anderes ist dem Urteil des Senats vom 25. Februar 2005 (V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff.) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 01.07.2005 - V ZR 277/04

    Anspruch auf Herausgabe der durch Vermietung bzw. Verpachtung begründeten

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird im übrigen auf das zwischen den Parteien in einem Parallelfall ergangene Senatsurteil vom 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff, verwiesen.
  • FG München, 21.04.2009 - 12 K 4210/06

    Aufwendungen zur Abwehr von Restitutionsansprüchen keine Werbungskosten bei den

  • KG, 05.10.2006 - 16 U 23/06

    Abfindungsanspruch zum Verkehrswertausgleich des Bruchteilsberechtigten an einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht