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   BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59   

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BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59 (https://dejure.org/1960,201)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1960 - V ZR 105/59 (https://dejure.org/1960,201)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59 (https://dejure.org/1960,201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliches Vorkaufsrecht i.R.d. Wirksamkeit eines Kaufvertrags durch Erteilung einer behördliche Genehmigung nach der Entstehung des Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 383
  • NJW 1960, 1808
  • MDR 1960, 751
  • DVBl 1960, 943
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Erst nach dem Wirksamwerden des Kaufvertrags konnte die Klägerin ein allenfalls bestehendes Vorkaufsrecht ausüben (BGHZ 14, 1).

    Die Frage ist, ob der einer behördlichen Genehmigung noch bedürftige Kaufvertrag nicht schon mit der Beurkundung der beiderseitigen Willenserklärungen eine solche privatrechtliche Wirkung entfaltet, daß er von einem später entstandenen Vorkaufsrecht gar nicht mehr betroffen werden kann, obwohl außer Zweifel ist, daß das Vorkaufsrecht in jedem Fall erst ausgeübt werden kann, wenn der Vertrag rechtswirksam geworden, d.h. die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt worden sind (BGHZ 14, 1).

    Wesentlich bei der Anwendung des § 504 BGB in diesem Zusammenhang ist nun, zwei Fragen voneinander zu trennen, nämlich die Frage, ob das Vorkaufsrecht erst ausgeübt werden kann, wenn die nach seiner Entstehung abgeschlossenen Kaufverträge durch Genehmigung wirksam geworden sind (so BGHZ 14, 1), von der anderen Frage, ob die bei der Entstehung des Vorkaufsrechts schwebend unwirksamen Verträge überhaupt vom Vorkaufsrecht betroffen werden.

    Mit BGHZ 14, 1 ist § 504 BGB dahin auszulegen, daß der Vorkaufsberechtigte sein Recht erst dann ausüben kann, wenn feststeht, daß der schwebend unwirksame Vertrag wirksam geworden ist.

  • RG, 10.04.1937 - V 251/36

    Erstreckt sich eine auf Grund von § 4 Satz 2 des Reichssiedlungsgesetzes

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Die vor der Entstehung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts abgeschlossenen Kaufverträge werden von dem Vorkaufsrecht auch dann nicht erfaßt, wenn eine zur Wirksamkeit des Kaufvertrags erforderliche behördliche Genehmigung erst nach der Entstehung des Vorkaufsrechts erteilt wird (Abweichung von RGZ 154, 304, 307).

    Sie verweist im Übrigen auf RGZ 154, 304 ff und bemerkt dazu, das niedersächsische Aufbaugesetz stütze sich im wesentlichen auf die gleichen Gedankengänge, wie sie dieser Entscheidung zugrunde lägen.

    Das Reichsgericht hat in dem Urteil vom 10. April 1937 (RGZ 154, 304) zu dem aufgrund des § 4 Satz 2 Reichssiedlungsgesetz ergangenen Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. November 1935 (MinBl der Freuß.Landw.Verw. Spalte 523) ausgeführt, es fehle jeder Anhalt, daß diese Anordnung vor Verträgen, die zur Zeit seines Inkrafttretens noch schwebend unwirksam waren und erst später behördlich genehmigt wurden, habe halt machen wollen (unter Berufung auf einen Beschluß des OLG Rostock vom 17. Dezember 1920 SeuffA Bd. 76 Nr. 10.8, gebilligt bei Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. Vorbem. 3 c alpha vor § 1094 S. 898).

  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Der Klaganspruch scheitert schon daran, daß der Kaufvertrag bis zur Erteilung der Genehmigung im Sinn des § 4 Wohnsiedlungsgesetz, also bis zum 24. April 1958 schwebend unwirksam war, weil bereits das Verpflichtungsgeschäft dieser Genehmigung bedarf (BGHZ 23, 342).

    Sie hätte ein bestehendes Vorkaufsrecht allerdings auch nicht etwa durch Fristahlauf verloren, da die den Verpflichteten obliegende Mitteilung wirksam erst nach der Genehmigung erfolgen kann (BGHZ 23, 342) und damit die Zweimonatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts noch nicht in Lauf gesetzt worden ist.

  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Dahingestellt bleiben kann hier die Streitfrage um die Rechtsnatur des gesetzlichen Vorkaufsrechts (vgl. die Nachweise BGHZ 29, 113, 115; ferner Menger, VerwA 1959, 197; Bettermann, DVBl 1958, 867).
  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 29/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    In den Aufbaugesetzen der Länder hat das Vorkaufsrecht eine verschiedenartige Ausprägung gefunden (vgl. das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 27. April 1960 - V ZR 29/59).
  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Für den Fall des rechtsgeschäftlich bestellten dinglichen Vorkaufsrechts hat der erkennende Senat schon im Urteil vom 10. Juli 1957 (LM BGB § 1098 Nr. 4 = DNotZ 1957, 657= WM 1957, 116) unter Berücksichtigung der Motive zum Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen, es wäre nicht sachgemäß, daß ein Vorkaufsrecht einen vor seiner Begründung geschlossenen Kaufvertrag bloß deswegen erfassen sollte, weil die erforderliche behördliche Genehmigung des Vertrags erst nach der Begründung des Vorkaufsrechts erteilt worden sei.
  • RG, 21.02.1929 - VI 80/29

    Wirkt die Entschließung der Verwaltungsbehörde über Erteilung oder Versagung der

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Dieses Ergebnis folgt vielmehr aus dem Verwaltungsakt, den die Genehmigung darstellt, und aus dem mit ihr verfolgten Zweck, wie das Reichsgericht schon in dem Urteil vom 21. Februar 1929 (RGZ 123, 327, 331) hervorgehoben hat.
  • RG, 15.06.1929 - V 209/28

    Inwieweit hat die behördliche Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks nach

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
    Die nach der Grundstückverkehrsbekanntmachung, dem Wohnsiedlungsgesetz und dem Kontrollrsatsgesetz Nr. 45 erforderlichen Genehmigungen von Grundstücksvertragen werden allgemein dahin beurteilt, daß der bis zur Genehmigung schwebend unwirksame Vertrag durch die Genehmigung vom Zeitpunkt seines Abschlusses an voll wirksam wird (RGZ 123, 330; 125, 53; 154, 377; BGH BB 1956, 385; VG Frankfurt NJW 1960, 261; Länge/Wulff,; Die Höfeordnung, 4. Aufl., Bemerkung Nr. 423 S. 538; Kiefersauer, Grundstückverkehrsrecht 2. Aufl., Grundstückverkehrsbekanntmachung § 2 Anm. 5 a S. 104, Wohnsiedlungsgesetz § 4 Anm. 5; Lais, Die landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsgesetze, Grundstückverkehrsbekanntmachung § 2 Anm. 7 S. 37; Münzel, NJW 1959, 1657, 1661).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Ein Vorkaufsberechtigter kann nach Abschluß eines Kaufvertrages über ein landwirtschaftliches Grundstück die Ausübung seines Vorkaufsrechts schon vor der Erteilung der grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt erklären (Abgrenzung zu BGHZ 14, 1; 32, 383, 388).

    In BGHZ 32, 383 ff ging es schließlich allein um die Frage, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht auch diejenigen Verträge erfaßt, die im Zeitpunkt seiner Entstehung zwar abgeschlossen, aber behördlich noch nicht genehmigt sind, was der Senat verneint hat (ebenso schon für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1957, V ZR 156/55, LM BGB § 1098 Nr. 4).

    Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der Senat in den oben genannten Entscheidungen auch ausgeführt hat, das Vorkaufsrecht könne erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt werden, weil es vorher an einem wirksamen Kaufvertrag im Sinne von § 504 BGB fehle (vgl. BGHZ 14, 1 im Leitsatz, BGHZ 32, 383, 388; vgl. auch Senatsurt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 1 BV 11.1944

    Bei einem Vorkaufsrecht, das der Gemeinde in einem förmlich festgelegten

    Die einschlägige Sanierungssatzung der Beklagten vom 2. Januar 1992 war zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags (vgl. BGH, U.v. 15.6.1960 - V ZR 105/59 - BGHZ 32, 383) noch wirksam.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Es ist vielmehr dem Genehmigungserfordernis selbst und den mit ihm im Zusammenhang stehenden Bestimmungen zu entnehmen, ob die Genehmigung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses entfaltet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59 - BGHZ 32, 383 ; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage, Einf. v. § 182 Rn. 6 m.w.N.; Gursky in: Staudinger, BGB, 2001, Vorbem. zu § 182 ff. Rn. 60 und 62 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entgeltvereinbarung bis zur Erteilung der Genehmigung nicht etwa nichtig, sondern nur schwebend unwirksam (vgl. Manssen in: ders. (Hrsg), Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 29 Rn. 7, Stamm, a.a.O., 297 ff.; Kleinlein/Enaux, a.a.O., 277; Lünenbürger, a.a.O., 87), was bei Verträgen, die der behördlichen Genehmigung bedürfen, die Regel ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1960, a.a.O., 389, Gursky, a.a.O., Vorbem. zu §§ 182 ff. Rn. 54; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 134 Rn. 11a und § 275 Rn. 36; Stelkens/Stelkens, a.a.O., § 35 Rn. 141).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.
  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Kaufverträge dagegen, die vor dem Inkrafttreten der Satzung als dem für dieses Vorkaufsrecht maßgeblichen Entstehungsdatum abgeschlossen worden sind, werden vom Anwendungsbereich des § 25 BauGB nicht erfaßt (vgl. allgemein zum gesetzlichen Vorkaufsrecht BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59 - BGHZ 32, 383).
  • BFH, 30.04.1971 - III R 89/70

    Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Kaufpreisforderung - Auflösend

    a) Genehmigungspflichtige Grundstücksverträge werden allgemein dahin beurteilt, daß die bis zur Genehmigung schwebend unwirksamen Verträge durch die Genehmigung vom Zeitpunkt ihres Abschlusses an bürgerlichrechtlich voll wirksam werden (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 123 S. 327, 330 -- RGZ 123, 327, 330 --; 125, 53, 56; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 32 S. 383 -- BGHZ 32, 383 --; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des BGH -- LM --, Nr. 1 zu § 497 BGB; Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., vor § 182, Rdnr. 9).

    Die Rückwirkung behördlicher Genehmigungen ist weniger aus einer entsprechenden Anwendung des § 184 BGB als vielmehr aus dem Zweck der behördlichen Genehmigung (so insbesondere Urteil des BGH V ZR 105/59 vom 15. Juni 1960, BGHZ 32, 383 unter Hinweis auf RGZ 123, 327, 331) zu begründen.

    Hieraus folgt, daß der Zeitpunkt der Entschließung der Behörde über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung für den Zeitpunkt der Wirksamkeit der privatrechtlichen Bindung nicht von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 32, 383).

    Die Erwägungen, die den BGH in seinem Urteil V ZR 105/59 (a. a. O.) zur Bejahung der rückwirkenden Kraft behördlicher Genehmigungen veranlaßten -- das Rechtsgeschäft entsprechend dem Willen der Parteien schon vom Zeitpunkt seines Abschlusses an wirken zu lassen --, stehen in Einklang mit den Grundsätzen wirtschaftlicher Betrachtungsweise.

  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 22/05 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für stationäre Behandlung in nicht

    Ob die Genehmigung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses entfaltet oder das Rechtsgeschäft erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung wirksam werden lässt, ist dem öffentlichen Recht, vor allem dem Genehmigungserfordernis selbst und den mit ihm im Zusammenhang stehenden Bestimmungen zu entnehmen (vgl BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2004 - 6 C 1/03 - BVerwGE 120, 54, 59 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 3; BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59 - BGHZ 32, 383, 389 f; Heinrichs in Palandt, BGB, 65. Aufl 2006, Einf vor § 182 RdNr 6 mwN; Gursky in: Staudinger, BGB, Stand Mai 2001, Vorbem zu §§ 182 ff RdNr 60 und 62 mwN).
  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13

    Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis

    Mit Erteilung der Genehmigung wird es rückwirkend vom Zeitpunkt seines Abschlusses an voll wirksam (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59, BGHZ 32, 383, 389 f.).
  • BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65

    Rechtswirkung einer postmortalen Vollmacht

    Daß die Porstdirektion Sü.- H. den Kaufvertrag, soweit er die Waldgrundstücke in Mariazell betraf, erst nachträglich, nämlich im November 1961 genehmigte, hat das Berufungsgericht mit Recht für unschädlich erachtet, weil der behördlichen Genehmigung rückwirkende Kraft zukam und mit ihrer Erteilung sowohl das schuldrechtlich Vereinbarte als auch das dingliche Erfüllungsgeschäft vom Zeitpunkt des Abschlusses an voll wirksam wurden (BGHZ 32, 383, 389) [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59] .
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf

    Zum ändern ergebe sich aus der Rechtsnatur des Wiederkaufsrechts (Hinweis auf RGZ 121, 367; BGHZ 29, 107; 38, 369), [BGH 18.12.1962 - I ZR 54/61]daß der von der Beklagten zum Anlaß für die Ausübung des Vorkaufsrechts genommene Wiederkaufsfall vor dem Zeitpunkt liege, in dem das Vorkaufsrecht entstanden sei (18. August 1964); das Vorkaufsrecht könne aber nur ausgeübt werden, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Kaufvertrag nach der Begründung des Vorkaufsrechts abschließe (BGH LM BGB § 1098 Nr. 4; BGHZ 32, 383).

    In dem BGHZ 32, 383 veröffentlichten Urteil hat der Senat ausgeführt (S. 388), daß ein Vorkaufsrecht überhaupt nur den Kaufvertrag erfassen kann, der eine Bindung der Kaufvertragsparteien untereinander nach der Entstehung des Vorkaufsrechts schafft.

    Dieser Umstand rechtfertigt jedoch nicht, die im Gesetz im einzelnen bestimmten Grenzen der Auswirkung dieses Eingriffs in frühere Erwerbsrechte anderer entgegen dem Gesetzeswortlaut ohne hinreichende Anhaltspunkte für eine Gesetzeslücke zu erweitern (vgl. schon BGHZ 32, 383, 387) [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59].

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB

  • FG München, 07.11.2019 - 10 K 2075/18

    Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20

    Entgeltgenehmigung für Postdienstleistungen

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 129/95

    Rechtskraft der Einräumung eines Vorkaufsrechts

  • BFH, 25.07.1984 - II R 81/82

    Erteilung einer behördlichen Genehmigung zu einem Grundstücksgeschäft nach dem

  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 217/80

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots auf den Bahnsteigen der Berliner U-Bahn

  • OLG Brandenburg, 24.11.1994 - 5 W 48/94

    Rechtsgeschäfte des Grundstücksverwalters

  • BFH, 18.03.1987 - II R 133/84

    Anforderungen an die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs - Begriff der

  • OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 1 U 147/96

    Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines Vorkaufsrechts; Maßgeblicher

  • BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

  • VGH Bayern, 29.06.1979 - 148 II 78

    Zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BBauG

  • BFH, 23.08.1978 - II R 165/71

    Steuerfreiheit - Erwerb eines Ersatzgrundstücks - Errichtung von

  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 110/66

    Schuldrechtliche Bindung zweier Vertragsparteien an einen Kaufvertrag - Wirksames

  • FG Brandenburg, 08.10.1998 - 2 K 856/97

    Rechtmäßigkeit des Ansatzes eines Spekulationsgewinns bei der Einkommensteuer im

  • OLG München, 15.03.1996 - 21 U 5382/95

    Wirksamkeit der Wertsicherungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag

  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 218/80

    Unwirksamkeit eines Rauchverbots in U-Bahnhöfen - Zustimmung einer

  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63

    Späterer Widerruf der fehlerfreien Genehmigung eines Kaufvertrages - Ausübung des

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60
  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 210/66

    Kauf eines Grundstücks - Gebrauchmachen eines Vorkaufrechts - Anspruch auf

  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 219/80
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