Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,8719
BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64 (https://dejure.org/1967,8719)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1967 - V ZR 109/64 (https://dejure.org/1967,8719)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1967 - V ZR 109/64 (https://dejure.org/1967,8719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,8719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1967, 1042
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60

    Schiffsversteigerung im Ausland

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Von diesem letzteren Gedanken ist hier das Berufungsgericht ausgegangen, indem es - unter Bezugnahme auf BGHZ 35, 267, 269 - darauf abgestellt hat, ob zwischen den Parteien in dem Zeitpunkt, als der Kläger jene Zahlung an den Beklagten leistete, "bereits eine unmittelbare Rechtsbeziehung bestanden" habe, die als Anknüpfungspunkt für das anzuwendende Recht dienen könne.

    Daß die Schlußfolgerungen, die der Berufungsrichter aus der Entscheidung BGHZ 35, 267 sowie aus der Tatsache der Scheckbegebung gezogen hat, nicht frei von rechtlichen Bedenken waren, ist bereits erörtert worden; dadurch wird jedoch die Richtigkeit seiner auf den hypothetischen Parteiwillen abstellenden Hilfserwägung nicht beeinträchtigt; infolgedessen kommt es insbesondere auch auf die Ausführungen der Revision zu Art. 62 Schecks nicht an.

  • BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51

    Kauf nach Probe

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Unentschieden kann bleiben, ob der Kläger mit seiner Weigerung, den Notar H. von der amtlichen Schweigepflicht zu entbinden (§§ 383 Abs. 1 Nr. 5, 385 Abs. 2 ZPO), schuldhaft die Beweisführung vereitelt und damit, wie die Revision ihm vorwirft, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen hat (unter Bezugnahme auf RGZ 60, 147, 152; BGHZ 6, 224, 227; LM ZPO § 282 Nr. 2 und § 286 B Nr. 7; Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl. § 114 III 3 d, S. 559; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 282 Bem. IV 7 b; Siegert, NJW 1958, 1025, 1027 zu Fußn. 27 und 28); denn nach dem Gutachten der Landesnotarkammer Bayern vom 19. August 1963, dem der Berufungsrichter sich ohne Einschränkung angeschlossen hat, ist im französischen Recht die Möglichkeit einer wirksamen Befreiung des Notars von der Schweigepflicht sehr umstritten, so daß nicht feststeht, daß Hubinois, wäre der Kläger mit seiner Vernehmung einverstanden gewesen, wirklich ausgesagt hätte.
  • BGH, 04.02.1960 - VII ZR 161/57
    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Fehl geht insbesondere ihr Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1959, V ZR 5/58, und vom 4. Februar 1960, VII ZR 161/57 (LM EGBGB Art. 7 ff, Deutsches internationales Privatrecht, Nr. 7 und 11), weil diese beiden Entscheidungen nicht einschlägig sind; die erste betraf ein Sparguthaben bei einer amerikanischen Bank, während es bei der zweiten um gutgläubigen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen im Ausland ging.
  • BGH, 09.11.1960 - V ZR 106/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; denn das im deutschen internationalen Privatrecht maßgebende Schuldstatut bestimmt sich, wie der erkennende Senat in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Parteiwillen, notfalls nach dem hypothetischen Parteiwillen und letztlich nach dem Erfüllungsort (Urteil vom 9. November 1960, V ZR 106/59, S. 3, mit nachweisen).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 5/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Fehl geht insbesondere ihr Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1959, V ZR 5/58, und vom 4. Februar 1960, VII ZR 161/57 (LM EGBGB Art. 7 ff, Deutsches internationales Privatrecht, Nr. 7 und 11), weil diese beiden Entscheidungen nicht einschlägig sind; die erste betraf ein Sparguthaben bei einer amerikanischen Bank, während es bei der zweiten um gutgläubigen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen im Ausland ging.
  • BGH, 30.11.1960 - V ZR 131/59
    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Die Herausgabepflicht erstreckt sich zugleich auf den Wert der Kapitalnutzung, d.h. auf die in der Zwischenzeit angefallenen üblichen Zinsen (§ 818 Abs. 1 BGB; Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1960, V ZR 131/59, NJW 1961, 452), zumal da der Beklagte, wie er selbst einräumt (vgl. sein Schreiben vom 17. November 1961 an Rechtsanwalt Hettinger), das Geld nutzbringend zum Ankauf eines anderen in Frankreich gelegenen Bauernhofes verwendet hat.
  • RG, 13.02.1905 - VI 226/04

    Welche Rechtsfolgen hat es, wenn der bei einem Eisenbahnbetriebsunfalle an seiner

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
    Unentschieden kann bleiben, ob der Kläger mit seiner Weigerung, den Notar H. von der amtlichen Schweigepflicht zu entbinden (§§ 383 Abs. 1 Nr. 5, 385 Abs. 2 ZPO), schuldhaft die Beweisführung vereitelt und damit, wie die Revision ihm vorwirft, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen hat (unter Bezugnahme auf RGZ 60, 147, 152; BGHZ 6, 224, 227; LM ZPO § 282 Nr. 2 und § 286 B Nr. 7; Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl. § 114 III 3 d, S. 559; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 282 Bem. IV 7 b; Siegert, NJW 1958, 1025, 1027 zu Fußn. 27 und 28); denn nach dem Gutachten der Landesnotarkammer Bayern vom 19. August 1963, dem der Berufungsrichter sich ohne Einschränkung angeschlossen hat, ist im französischen Recht die Möglichkeit einer wirksamen Befreiung des Notars von der Schweigepflicht sehr umstritten, so daß nicht feststeht, daß Hubinois, wäre der Kläger mit seiner Vernehmung einverstanden gewesen, wirklich ausgesagt hätte.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Die Rechtsprechung läßt in solchen Fällen Beweiserleichterungen, die bis zur Umkehr der Beweislast gehen können, dann zu, wenn dem eigentlich Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 15. November 1984 - IX ZR 157/83 - Betrieb 1985, 1019 = NJW 1986, 59, 60; BGHZ 121, 266, 277; 131, 163, 165 = NJW 1993, 1391, 1392; 1996, 315, 316; vgl. auch Urteil vom 23. Juni 1967 - V ZR 109/64 - BB 1969, 656).
  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Da der Schuldner deutscher Staatsangehöriger ist (S. 5 des Strafurteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 1978 - 2 Kls 21/75) und die Klägerin, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, ist insoweit das gemeinsame Personalstatut zu beachten (vgl. BGH Urteil vom 23. Juni 1967 - V ZR 109/64 = WM 1967, 1042, 1043; Soergel/Siebert/ Kegel, BGB, 10. Aufl. vor Art. 7 EGBGB Rdn. 336 m.w. Nachw. und Art. 12 EGBGB Rdn. 22).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66

    Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

    Erneute Vernehmung von Zeugen durch das Berufungsgericht

    Nachdem sich die Kaufabsicht zerschlagen hatte, kommt ein Rückforderungsanspruch des Zeugen Ö. gegen den Beklagten aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Nichteintritts des mit der Leistung bezweckten Erfolges im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB in Betracht (MünchKomm/Lieb, BGB, 3. Aufl., § 812 Rdnr. 169, 174; im Ergebnis ebenso BGH, Urteil vom 23. Juni 1967 - V ZR 109/64, WM 1967, 1042 unter 2; BGH, Urteil vom 5. März 1991 - XI ZR 61/90, NJW 1991, 2139 unter I 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht