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   BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60   

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https://dejure.org/1962,14
BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60 (https://dejure.org/1962,14)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1962 - V ZR 110/60 (https://dejure.org/1962,14)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1962 - V ZR 110/60 (https://dejure.org/1962,14)
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Dorftestament

§§ 330, 331 Abs. 2 ZPO, Versäumnisurteil in der Revisionsinstanz, stillschweigender Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils;

Auffangfunktion des § 416 ZPO, Privaturkunden sind alle nicht öffentlichen Urkunden (auch Urkunden, die wegen eines Formmangels keine öffentlichen sind), Beweiskraft betrifft die Erklärungsabgabe;

§§ 2238, 2242, 2249 BGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Privaturkunden - Öffentliche Urkunden - Formmangel - Beweiskraft - Versäumnisurteil - Stillschweigende Beantragung - Sachantrag - Prozessantrag - Klageantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 330; ZPO § 331 Abs. 2; ZPO § 416
    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines Versäumnisurteils

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 79
  • NJW 1962, 1149
  • MDR 1962, 557
 
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Wird zitiert von ... (943)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 16.10.1939 - IV 10/39

    1. Kann bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments durch mündliche

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
    Benutzt die Urkundsperson bei Errichtung eines öffentlichen Testaments einen vorher fertiggestellten Testamentsentwurf, so kann die mündliche Erklärung des letzten Willens durch den Erblasser mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einen Vorgang zusammengefaßt werden (Bestätigung von RGZ 161, 378).

    Der erkennende Senat hält an der dahingehenden neueren Rechtsprechung fest (BGHZ 2, 172, 175 in Bestätigung von RGZ 161, 378 und OGHZ 2, 45, 48 ff; vgl. weiter KG DNotZ 1960, 485); diese Auffassung geht zwar bis an die Grenze dessen, was im Interesse einer zuverlässigen Erfassung des Erblasserwillens vertretbar ist, entspricht aber angesichts der körperlichen Hinfälligkeit vieler Testierwilliger einem unabweisbaren Bedürfnis.

    (Damit ist nicht gesagt, daß die Niederschrift ausdrücklich die Mündlichkeit der Erklärungsabgabe - im Gegensatz zur Erklärung durch Zeichen oder Gebärden - mitteilen müßte; vgl. hierzu RGZ 161, 378, 381.) Nach allem ist dem Berufungsgericht im Ergebnis darin beizutreten, daß die Testamentsniederschrift einen wesentlichen Mangel enthält, indem sie nichts über den Erklärungsvorgang besagt.

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob auch ohne einen solchen Prozeßantrag ein Versäumnisurteil erlassen werden könnte, wie es für den vielleicht vergleichbaren Fall des Anerkenntnisurteils angenommen worden ist (BGHZ 10, 333).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/50

    Keine Testamentserrichtung durch Zeichengebung

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
    Der erkennende Senat hält an der dahingehenden neueren Rechtsprechung fest (BGHZ 2, 172, 175 in Bestätigung von RGZ 161, 378 und OGHZ 2, 45, 48 ff; vgl. weiter KG DNotZ 1960, 485); diese Auffassung geht zwar bis an die Grenze dessen, was im Interesse einer zuverlässigen Erfassung des Erblasserwillens vertretbar ist, entspricht aber angesichts der körperlichen Hinfälligkeit vieler Testierwilliger einem unabweisbaren Bedürfnis.
  • RG, 01.11.1935 - VI 453/34

    1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
    Ein Urteil nach Lage der Akten scheitert im vorliegenden Fall daran, daß bisher in der Revisionsinstanz (RGZ 149, 157; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 251 a III 4 a; anders Wieczorek, ZPO § 566 D III a, § 251 a B IV b 1) keine zweiseitige (Stein/Jonas/Schönke/Pohle a.a.O.) mündliche Verhandlung stattgefunden hat (§ 331 a Satz 2 i.V. mit § 251 a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 24.02.1949 - I ZS 214/48
    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
    Soweit ein Prozeßurteil gegen den säumigen Rechtsmittelkläger in Frage steht, neigt allerdings die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung - abweichend vom Reichsgericht und von einem Teil des Schrifttums - zur Verneinung eines Versäumnisurteils und zur Annahme eines kontradiktorischen Urteils mit der Begründung, das Urteil beruhe nicht auf Säumnisfolgen, sondern auf der bei Zulässigkeitsvoraussetzungen allerdings gebotenen Prüfung von Amts wegen, und Prozeßwirtschaftlichkeit gebiete die endgültige Instanzbeendigung (OGHZ 1, 354, 356; BGH LM ZPO § 338 Nr. 2, § 554 a Nr. 9; siehe aber auch Senatsurteil LM ZPO § 330 Nr. 1).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.05.1949 - I ZS 215/48
    Auszug aus BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
    Der erkennende Senat hält an der dahingehenden neueren Rechtsprechung fest (BGHZ 2, 172, 175 in Bestätigung von RGZ 161, 378 und OGHZ 2, 45, 48 ff; vgl. weiter KG DNotZ 1960, 485); diese Auffassung geht zwar bis an die Grenze dessen, was im Interesse einer zuverlässigen Erfassung des Erblasserwillens vertretbar ist, entspricht aber angesichts der körperlichen Hinfälligkeit vieler Testierwilliger einem unabweisbaren Bedürfnis.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Inhaltlich ist das Urteil insoweit jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 f.).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 198, 77).
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