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   BGH, 12.02.2015 - V ZR 111/14   

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https://dejure.org/2015,4109
BGH, 12.02.2015 - V ZR 111/14 (https://dejure.org/2015,4109)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - V ZR 111/14 (https://dejure.org/2015,4109)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - V ZR 111/14 (https://dejure.org/2015,4109)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Zug-um-Zug-Verurteilung gegenüber der unbeschränkten Verurteilung als ein Weniger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308 Abs. 1
    Einordnung einer Zug-um-Zug-Verurteilung gegenüber der unbeschränkten Verurteilung als ein Weniger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung Zug-um-Zug

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - V ZR 111/14
    Eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist gegenüber der unbeschränkten Verurteilung ein Weniger und nicht etwas Anderes (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 3 m. w. N. zur st. Rspr. des BGH).

    Denn mit der Zug-um-Zug-Verurteilung der Beklagten wird das Bestehen der Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 4).

  • BGH, 02.02.1951 - V ZR 15/50
    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - V ZR 111/14
    Dass der Kläger mit seinem Klageantrag - auch wenn er ihn mit der Erklärung verbindet, nur "Alles oder Nichts" zu wollen - nicht über die Begründetheit der Einreden des Beklagten und über deren Beurteilung durch das Gericht disponieren kann, ist durch das Senatsurteil vom 2. Februar 1951 (V ZR 15/50, NJW 1951, 517, 518) höchstrichterlich geklärt.
  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Zwar ist - wenn auch zu einem Kaufpreis von 2.600 EUR - zwischen den Parteien ursprünglich ein Kaufvertrag zustande gekommen, so dass der Kläger - den (Fort-)Bestand dieses Vertrages vorausgesetzt - die Übergabe und Übereignung des gekauften E-Bikes, allerdings nur Zug um Zug gegen Zahlung des zwischen den Parteien gemäß § 433 Abs. 2 BGB vereinbarten (Rest-)Kaufpreises in Höhe von 2.500 EUR, hätte verlangen können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZR 111/14, juris mwN).
  • BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 189/22

    Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung auf den

    In der Zug-um-Zug-Verurteilung liegt gegenüber der unbeschränkten Verurteilung ein Weniger (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZR 111/14, juris mwN).
  • LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 9 O 404/16
    Der Antrag auf Zug-um-Zug Verurteilung ist gegenüber der unbeschränkten Verurteilung nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ein Weniger und nicht etwas Anderes (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1991, Az. IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1; BGH, Beschluss vom 12.02.2015, Az. V ZR 111/14, openjur 2015, 6199).
  • LG Düsseldorf, 02.07.2021 - 20 S 80/20
    Beklagten, da eine Zug um Zug-Verurteilung gegenüber der Klageabweisung ein Weniger und nicht etwas Anderes ist (BGH, Beschl. vom 12.02.2015 - VZR 111/14 = BeckRS 2015, 4567), sodass der Antrag auf Zug um Zug-Verurteilung in dem Klageabweisungsantrag der Beklagten enthalten war.
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