Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1014
BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78 (https://dejure.org/1980,1014)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1980 - V ZR 115/78 (https://dejure.org/1980,1014)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1980 - V ZR 115/78 (https://dejure.org/1980,1014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 242
  • NJW 1980, 1691
  • MDR 1980, 660
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    Unter anderem daraus hat das Bundesverwaltungsgericht zutreffend gefolgert, der Negativbescheinigung komme materiell eine Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BBauG nicht zu ( BVerwGE 31, 22, 25 [BVerwG 06.11.1968 - BVerwG IV C 31.66]; BVerwG Urteil vom 14. Februar 1969 = BRS 22, 102).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    Damit wurde dem Beklagten die Erfüllung seiner Pflicht zur Eigentumsverschaffung nachträglich unmöglich ( BGHZ 37, 233, 240 ), und zwar aus einem Umstand, den keine Partei zu vertreten hat.
  • BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62
    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    Dieser Wegfall der Genehmigungspflicht (zur Frage der Berücksichtigung in der Revisionsinstanz vgl. § 183 a Abs. 1 BBauG n.F. i.V.m. BGH Urteil vom 14. Juni 1951, III ZR 97/50 = NJW 1951, 922; BGHZ 9, 101; 36, 348 ) hat hier jedoch nicht zur Folge, daß die zunächst schwebend unwirksame Auflassung voll wirksam wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62 = NJW 1965, 41; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 925 Rdn. 65 i m.w.N.), denn vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes war die Auflassung endgültig unwirksam geworden.
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. diente in erster Linie dem Schutz des Grundstückskäufers vor dem Erwerb nicht bebauungsfähiger Grundstücke im Außenbereich ( BVerwGE 18, 242, 245; 19, 79, 80; 24, 129, 131; BGHZ 67, 34, 37 ).
  • BVerwG, 17.05.1966 - IV C 207.65

    Bedingte Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. diente in erster Linie dem Schutz des Grundstückskäufers vor dem Erwerb nicht bebauungsfähiger Grundstücke im Außenbereich ( BVerwGE 18, 242, 245; 19, 79, 80; 24, 129, 131; BGHZ 67, 34, 37 ).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. diente in erster Linie dem Schutz des Grundstückskäufers vor dem Erwerb nicht bebauungsfähiger Grundstücke im Außenbereich ( BVerwGE 18, 242, 245; 19, 79, 80; 24, 129, 131; BGHZ 67, 34, 37 ).
  • BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50

    Neue Gesetze in Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    Dieser Wegfall der Genehmigungspflicht (zur Frage der Berücksichtigung in der Revisionsinstanz vgl. § 183 a Abs. 1 BBauG n.F. i.V.m. BGH Urteil vom 14. Juni 1951, III ZR 97/50 = NJW 1951, 922; BGHZ 9, 101; 36, 348 ) hat hier jedoch nicht zur Folge, daß die zunächst schwebend unwirksame Auflassung voll wirksam wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62 = NJW 1965, 41; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 925 Rdn. 65 i m.w.N.), denn vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes war die Auflassung endgültig unwirksam geworden.
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    Dieser Wegfall der Genehmigungspflicht (zur Frage der Berücksichtigung in der Revisionsinstanz vgl. § 183 a Abs. 1 BBauG n.F. i.V.m. BGH Urteil vom 14. Juni 1951, III ZR 97/50 = NJW 1951, 922; BGHZ 9, 101; 36, 348 ) hat hier jedoch nicht zur Folge, daß die zunächst schwebend unwirksame Auflassung voll wirksam wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1964, V ZR 142/62 = NJW 1965, 41; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 925 Rdn. 65 i m.w.N.), denn vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes war die Auflassung endgültig unwirksam geworden.
  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. diente in erster Linie dem Schutz des Grundstückskäufers vor dem Erwerb nicht bebauungsfähiger Grundstücke im Außenbereich ( BVerwGE 18, 242, 245; 19, 79, 80; 24, 129, 131; BGHZ 67, 34, 37 ).
  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63

    Negativattest des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78
    Auch für ein Negativzeugnis im Hinblick auf eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung hat der Senat entschieden, es ersetze nicht die Genehmigung ( BGHZ 44, 325, 327 ), weil auch hier durch das Genehmigungserfordernis in erster Linie private Interessen geschützt werden sollen.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 77/65

    Fehlen einer gültigen Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz als

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines

    Eine entsprechende Möglichkeit hat der Senat für die Fälle schwebender Unwirksamkeit von Verträgen aufgrund noch nicht erteilter behördlicher Genehmigungen bejaht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 76/97, VIZ 1998, 577, 578; Urteil vom 14. März 1980 - V ZR 115/78, BGHZ 76, 242, 248).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 168/08

    Verlangen einer Rückauflassung durch den Gläubiger des

    Eine Partei kann sich jedoch erst dann von den Bindungen des Vertrages lösen, wenn es ihr nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, auf die Erteilung der Genehmigung weiter zuzuwarten (Senat, Urt. v. 14. März 1980, V ZR 115/78, NJW 1980, 1691, 1692; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 651).

    Materiellrechtliche Folge der Genehmigungsbedürftigkeit, die sowohl für das Verpflichtungs- als auch für das Erfüllungsgeschäft gilt (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BauGB), ist die schwebende Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags (Senat, BGHZ 23, 342, 344; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 650) und der Auflassung (Senat, BGHZ 76, 242, 248).

  • BGH, 25.03.1994 - V ZR 171/92

    Fortbestehen der Eigentumsverschaffungspflicht des Grundstücksverkäufers nach

    Denn der durch die Genehmigungsbedürftigkeit eingetretene Schwebezustand ist jedenfalls dann beendet, wenn den Parteien nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, die Genehmigung nachzusuchen (BGHZ 76, 242, 248).

    Ist mithin davon auszugehen, daß die Auflassung nicht genehmigungsfähig war, wurde dem Beklagten die Erfüllung seiner Pflicht zur Eigentumsverschaffung nachträglich unmöglich, und zwar aus einem Umstand, den keine Partei zu vertreten hatte (BGHZ 76, 242, 248).

    Denn diese Änderung der GVVO erfaßt nur diejenigen Rechtsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der neuen Norm noch in der Schwebe waren, und nicht solche, die - wie hier - bereits unter der Herrschaft des früheren Rechts ihren Abschluß gefunden hatten (BGHZ 76, 242, 248).

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 286/08

    Sog. Negativattest als Genehmigung; Verwaltungsakt über die Entbehrlichkeit einer

    Allerdings kann ein sogenanntes Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass das ihr mitgeteilte Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient (BGHZ 1, 294, 302 f. ; 44, 325, 327 ; 76, 242, 246 f. ; BGH, Urteile vom 28. Januar 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 924 unter II.2.b) und vom 3. April 1985 - I ZR 29/83, WM 1985, 1405; MünchKomm/Schramm, BGB, 5. Aufl., vor § 182 Rn. 29; Staudinger/Gursky, BGB (2004), Vorbem. zu §§ 182 ff. Rn. 59).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 96/82

    Amtshaftung für unrichtige behördliche Auskünfte über die bauliche Nutzbarkeit

    Auch in der für § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bedeutsamen Frage der Rückabwicklung eines Grundstücksgeschäfts, das eine nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG 1960 genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigte Auflassung enthält, hat sich eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelt (BGHZ 74, 370; 76, 242; Senatsurteil vom 10. Juli 1980 aaO; BGH Urteil vom 21. Oktober 1980 - VI ZR 230/79 = NJW 1981, 451 = LM § 19 BNotO Nr. 6).

    Bei dieser Sachlage bedurfte die Auflassung einer Bodenverkehrsgenehmigung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1960), die hier nicht erteilt ist und auch nicht durch ein Negativattest nach § 23 Abs. 2 BBauG 1960 ersetzt werden kann (BGHZ 76, 242).

    Eines derartigen Vorbringens bedurfte es schon deshalb, weil die Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art, wenn der Bebauungszweck im Grundstückskaufvertrag, wie hier geschehen, geoffenbart wird, dem Käufer Rückabwicklungsansprüche nach §§ 440, 323 ff. BGB zubilligt, und zwar nicht nur bei Versagung der erforderlichen Bodenverkehrsgenehmigung (BGHZ 74, 370, 375; Senatsurteil vom 10. Juli 1980 aaO), sondern auch im Falle der Ausstellung eines unrichtigen Negativattestes (BGHZ 76, 242; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 a.a.O. am Ende).

    Das Genehmigungserfordernis des § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG 1960 dient auch dem Schutz des Erwerbers vor dem Kauf nicht bebauungsfähiger Grundstücke im Außenbereich (BGHZ 76, 242, 246; BGH Urteil vom 21. Oktober 1980 aaO).

  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03

    Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Schon wenn die Erteilung einer zur Erfüllung notwendigen Genehmigung völlig unwahrscheinlich geworden ist und den Parteien nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, um eine Genehmigung nachzusuchen, tritt eine von keiner Partei zu vertretende Unmöglichkeit ein (BGHZ 76, 242, 248; Urteil vom 25. März 1994 aaO unter II 2 a).
  • BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79

    Schadensersatz auf Grund einer notariellen Amtspflichtverletzung - Kauf eines

    Das Berufungsgericht verkennt dabei, daß daraus, daß zwar die Verwaltungsbehörde aufgrund der gewählten Vertragsformulierung die Auflassung nicht als genehmigungsbedürftig anzusehen brauchte, noch keineswegs feststehen muß, daß die Vertragsparteien die Auflassung nicht im Blick auf den mit der Regelung in § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG a.F. zu ihrem Nutzen verfolgten Schutzzweck (vgl. BGHZ 67, 34, 37; 76, 242, 246) genehmigungsbedürftig gemacht haben wollten (zur Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung zwischen den Vertragsbeteiligten in Fällen dieser Art vgl. BGHZ 74, 370, 377).

    Das Genehmigungserfordernis des § 19 Abs. 2 BBauG a.F. diente dem Schutz bauwilliger Grundstückserwerber vor übereiltem Grundstückserwerb (vgl. BGHZ 76, 242, 246; Wellmann, MittRhNotK 1971, 259, 264); es schützte sie vor dem Kauf eines Grundstücks, dessen Bebauung später untersagt werden mußte, indem die Bestimmung des § 21 BBauG der Bodenverkehrs-Genehmigung hinsichtlich der demnächstigen Baugenehmigung eine höchst bedeutsame Bindungswirkung beilegte (Weyreuther, NJW 1973, 345 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71]; BayObLG NJW 1966, 1414; Reichert, BWNotZ 1965, 150, 153).

    Denn auch dann wurde den Grundstückskäufern das Risiko eines Irrtums der Behörde über die Genehmigungsbedürftigkeit nicht aufgebürdet, da sie ihr Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nach § 323 BGB auch durch eine zwischenzeitliche Eigentumsumschreibung nicht verloren (BGHZ 76, 242, 244).

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der

    Die Treupflicht der Beteiligten, die ein der behördlichen Genehmigung bedürftiges schuldrechtliches Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, findet ihre Grenze dort, wo das Hindernis in Gestalt des gesetzlichen Genehmigungserfordernisses schon jetzt der dauernden Unmöglichkeit, die Genehmigung zu erhalten, gleichgesetzt werden muß (vgl. Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, NJW 1978, 1262) oder wo wegen des Eintritts außergewöhnlicher neuer Umstände oder des Bekanntwerdens bislang unbekannter erheblicher Umstände ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (Senat, BGHZ 76, 242, 248; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 650 [BGH 15.10.1992 - IX ZR 43/92]; Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 242 Rdn. 31, 18).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81

    Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

    Hier sollte die Amtspflicht zu konsequentem Handeln, d.h. die Pflicht zum Abschluß eines Erschließungsvertrages zu dem Gesetz entsprechenden Sicherungsbedingungen, dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung des Verbrauchermarktes "Knappenroth" zu schaffen, und zwar unter Beachtung der dieses Vorhaben betreffenden Teilungsgenehmigungen der Beklagten vom 9. Juni 1972 und 3. April 1974 (vgl. dazu BGHZ 76, 242, 246).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10

    Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen

    Denn diese Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken erfasst nur diejenigen Rechtsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der neuen Norm noch in der Schwebe waren, nicht indes solche, die - wie hier - bereits unter der Herrschaft des früheren Rechts ihren Abschluss gefunden hatten (BGH, Urteil v. 14.03.1980, V ZR 115/78; Rz. 20).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 5 Wx 4/08

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung bezüglich einer Vormerkung: Richtigkeit eines

  • OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17

    Grundstücksübertragung in der DDR: Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung wegen

  • BGH, 26.04.1983 - III ZR 80/82

    Annahme einer Revision - Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Gewährung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht