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   BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67   

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https://dejure.org/1968,1154
BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67 (https://dejure.org/1968,1154)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1968 - V ZR 118/67 (https://dejure.org/1968,1154)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1968 - V ZR 118/67 (https://dejure.org/1968,1154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Vertrags über die Verpachtung und den späteren Verkauf eines Grundstücks - Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - Rückwirkende Sittenwidrigkeit für zur Abschlusszeit einwandfreie Rechtsgeschäfte - Berücksichtigung eines ...

Papierfundstellen

  • WM 1968, 1248
  • DB 1968, 2121
  • DB 1968, 2172
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts -

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67
    Das Berufungsgericht stellt zutreffend darauf ab, daß die Frage, ob ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB vorliegt, nach den Umständen zu beurteilen ist, die zur Zeit des Abschlusses des Rechtsgeschäfts bestehen (Urt. des Senats vom 8. März 1966 - V ZR 62/64 - WM 1966, 585, 589).
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67
    Darüber hinaus ist für eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, dann kein Raum, wenn die Vertragspartner zukünftige Preissteigerungen in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen haben (Urteile des Senats vom 27. Mai 1964 - V ZR 67/62 - S. 22 und vom 12. Dezember 1962 - V ZR 109/61 WM 1963, 288, 290).
  • BGH, 23.03.1965 - V ZR 65/62

    Bedeutung eines Stoppreises für die Sittenwidrigkeit von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67
    Der Umstand, daß ein Stoppreis galt und deshalb eine Veräußerung des Grundstücks zu einen höheren als dem Stoppreis rechtlich gar nicht zulässig war, hat aber zur Folge, daß bei einem den Stoppreis übersteigenden wahren Wert des Grundstücks nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB gesprochen werden kann (vgl. Urt. des Senats vom 23. März 1965 - V ZR 65/62 LM § 138 - A - EGB Nr. 3).
  • BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67
    Darüber hinaus ist für eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, dann kein Raum, wenn die Vertragspartner zukünftige Preissteigerungen in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen haben (Urteile des Senats vom 27. Mai 1964 - V ZR 67/62 - S. 22 und vom 12. Dezember 1962 - V ZR 109/61 WM 1963, 288, 290).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Ist der bei einem DDR-Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249).

    Danach hat der Umstand, daß ein Stopppreis für ein Grundstück galt und deshalb die Veräußerung zu einem höheren Preis rechtlich nicht zulässig war, zur Folge, daß bei einem den Stopppreis übersteigenden wahren Wert des Grundstückes nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gesprochen werden kann (Urt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; vgl. auch Urt. v. 23. März 1965, V ZR 65/62, WM 1965, 526, 527; zuletzt Urt. v. 3. November 1995, V ZR 102/94 unter III 1 a, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Positive oder negative Wertänderungen begründen deshalb regelmäßig keine Rechte wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. Entwertung: BGH, Urt. v. 13. Oktober 1959, VIII ZR 120/58, LM § 242 BGB (Bb) Nr. 33; Senatsurt. v. 14. Februar 1962, V ZR 80/60, WM 1962, 625 f; BGH, Urt. v. 13. Juli 1977, VIII ZR 72/76, LM § 242 BGB (Bb) Nr. 87; Sachwertsteigerung: Senatsurt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248 f; s. auch BGHZ 113, 310, 314; MünchKomm-BGB/Roth, § 242 Rdn. 607, 632 f, 636; Palandt/Heinrichs, § 242 Rdn. 142, 152 f; Soergel/Teichmann, BGB, 12. Aufl. , § 242 Rdn. 233, 236; Erman/O. Werner, BGB, 9. Aufl., § 242 Rdn. 194; Staudinger/J. Schmidt, § 242 Rdn. 1190; Görk, aaO., S. 22 f m.w.N.).

  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 114/82

    Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nach den im Zeitpunkt

    Ein Wandel der Umstände kann nicht rückwirkend zur Nichtigkeit eines wirksam geschlossenen Geschäfts führen (BGH Urteile vom 8. März 1966 - V ZR 62/64 = WM 1966, 585 und vom 9. Juli 1968 - V ZR 118/67 = WM 1968, 1248).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

    Der Senat hat zum einen wiederholt ausgesprochen, daß die Vereinbarung eines Stopppreises, bei dem die Veräußerung zu einem höheren Preis preisrechtlich nicht zulässig wäre, nicht ohne weiteres zu einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung führt, selbst wenn der wahre Wert des Objektes (erheblich) höher liegt (Urt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; vgl. auch Urt. v. 23. März 1965, V ZR 65/62, WM 1965, 526, 527).
  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 419/02

    Rückforderung erbrachter Leistungen

    Die Regel, daß nach beiderseitiger Erfüllung eines Vertrages jede Partei dessen Chancen und Risiken endgültig selbst zu tragen hat (vgl. nur Senatsurt. v. 14. Februar 1962, V ZR 80/60, WM 1962, 625 f.; v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248 f.; BGHZ 113, 310, 314), gilt nämlich, das ist der Revision zuzugeben, nicht ohne Ausnahme (Senat BGHZ 74, 370, 373; 131, 209, 217).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98

    Wirksamkeit eines NVA-Grundstückskaufvertrags

    Danach hat der Umstand, daß ein Stopppreis für ein Grundstück galt und deshalb die Veräußerung zu einem höheren Preis rechtlich nicht zulässig war, zur Folge, daß bei einem den Stopppreis übersteigenden wahren Wert nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gesprochen werden kann (Senatsurt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; v. 3. November 1995, V ZR 102/94, ZIP 1996, 155, 156; Senat, BGHZ 131, 209, 213).
  • LAG Nürnberg, 12.04.2000 - 8 Sa 325/99

    Eigentumsverschaffung aus notariellem Kaufangebot - Wegfall der

    Bei Grundstücksveräußerungen bleibt die Preisvereinbarung grundsätzlich auch dann bindend, wenn das Preisniveau zwischen Begründung und Fälligkeit des Anspruchs wesentlich gestiegen ist (BGH, WM 68, 1248, BGH 73, 839).
  • OLG Frankfurt, 22.06.1995 - 1 U 29/94

    Wegfall der Geschäftsgrundlage

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  • LAG Nürnberg, 31.03.2000 - 8 Sa 325/99

    Bestehen eines wirksamen Kaufvertrags oder eines bloßen Vorvertrags; Wegfall der

    Bei Grundstücksveräußerungen bleibt die Preisvereinbarung grundsätzlich auch dann bindend, wenn das Preisniveau zwischen Begründung und Fälligkeit des Anspruchs wesentlich gestiegen ist (BGH, WM 68, 1248, BGH 73, 839).
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