Rechtsprechung
BGH, 08.11.1974 - V ZR 120/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Vorbehalts einer Heizungsanlage als Sondereigentum - Anforderungen an das gemeinschaftliche Eigentum einer Heizungsanlage - Voraussetzungen für ein Sondereigentumsverbot
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 688
- MDR 1975, 389
- DNotZ 1975, 553
- ZMR 1975, 247
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10
Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine …
Der Senat hat sich bislang nur mit der Zuordnung einer Heizungsanlage befasst (Urteile vom 8. November 1974 - V ZR 120/73, NJW 1975, 688, 689 und vom 2. Februar 1979 - V ZR 14/77, BGHZ 73, 302, 309), nicht aber mit der Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen in den Wohnungen einer Wohnanlage mit einer Zentralheizung. - BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90
Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage
Das kann auch dem Senatsurteil vom 18. Oktober 1974, V ZR 120/73 (NJW 1975, 688, 689) nicht entnommen werden. - BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
Heizungsanlage als Sondereigentum eines Wohnungseigentümers
Auf die umstrittene Frage, ob die in einem zum Sondereigentum gehörenden Raum befindliche Heizungsanlage auch dann Sondereigentum sein kann, wenn durch sie alle Räume einer Wohnanlage versorgt werden, oder wenn die Heizungsanlage auch noch für andere, nicht zur Wohnanlage gehörende Häuser bestimmt ist, kommt es hier nicht an (vgl. BGHZ 73, 302 ff.; BGH NJW 1975, 688 f.; BayObLG ZMR 1980, 185/186).
- OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen …
§ 2 TE weist die Heizungsanlage ausdrücklich dem Gemeinschaftseigentum zu; im Übrigen dient diese allein der Versorgung der Wohnungseigentümer, so dass es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Heizungsanlage sondereigentumsfähig ist (dazu BGH NJW 1975, 688; BGHZ 1973, 303 = NJW 1979, 2391; BayObLG NJW-RR 2000, 1032 = Rpfleger 2000, 326;… Staudinger/Rapp, WEG, 13. Bearb. Rn. 34 ff.), nicht ankommt. - BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77
Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum
Im Fall einer solchen Großwohnanlage komme es auch nicht auf das weitere, in dem Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1974, V ZR 120/73, NJW 1975, 688 = LM WEG § 5 Nr. 3 für den dortigen Fall ebenfalls als entscheidungserheblich bezeichnete Kriterium an, ob das Heizwerk ausschließlich die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft versorge oder ob es darüber hinaus auch Wärme an Dritte liefere. - LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!
- BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79
Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades
Dabei kann revisionsrechtlich unterstellt werden, daß nicht nur das im Kellergeschoß des Hauses C eingebaute Schwimmbad, sondern auch die zugehörige Saunaeinrichtung wesentliche Bestandteile des im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft befindlichen Gebäudes sind, und daß folglich auch diese Einrichtung von der nur auf wesentliche Bestandteile bezogenen Vorschrift des § 5 Abs. 2 WEG überhaupt erfaßt sein kann (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1974, V ZR 120/73, NJW 1975, 688 - dort mit falschem Datum bezeichnet); denn soweit es sich nicht um wesentliche Bestandteile handeln sollte, wäre die Klägerin als Eigentümerin der abtrennbaren Sachen darüber von vornherein ohne Rücksicht auf § 5 Abs. 2 WEG verfügungsberechtigt gewesen.Insoweit läßt sich auch den von der Revision angeführten Entscheidungen des Senats vom 8. Oktober 1974 (NJW 1975, 688) und vom 2. Februar 1979 (BGHZ 73, 302) nichts anderes entnehmen.
- LG Coburg, 23.06.2000 - 41 T 35/00
Bestellung eines Eigentümerfischereirechts)
Denn Sondereigentum kann nur an wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes begründet werden (§ 3Abs. 1 WEG; BGHZ 73, 302 /309; BGH NJW 1975, 688 f.).Auf die umstrittene Frage, ob die in einem zum Sondereigentum gehörenden Raum befindliche Heizungsanlage auch dann Sondereigentum sein kann, wenn durch sie alle Räume einer Wohnanlage versorgt werden, oder wenn die Heizungsanlage auch noch für andere, nicht zur Wohnanlage gehörende Häuser bestimmt ist, kommt es hier nicht an (vgl. BGHZ 73, 302 ff.; BGH NJW 1975, 688 f.; BayObLG ZMR 1980, 185 /186).
- OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 161/97
Eintragung eines Teileigentums ins Grundbuch, wenn Versorgungsanschlüsse und …
Die Frage einer Zuordnung des Kellerraumes zu dem gemeinschaftlichen Eigentum, weil Anlagen oder Einrichtungen, wie eine Heizung oder andere zentrale Versorgungseinrichtungen, im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, stellt sich nur dann, wenn letztere wesentliche Bestandteile des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks oder der ihr gehörenden Gebäude sind (vgl. BGH NJW 1975, 688; BGHZ 73, 302). - OLG Köln, 24.11.1997 - 27 W 19/97
Voraussetzungen für die Wertung eines Antrags auf Durchführung der …
Das Aufhebungsverlangen kann sich allerdings im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGH NJW 1972, 819; 1975, 688; 1977, 1235). - OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 145/97
Sondereigentumsfähigkeit von Kellerräumen
- OLG Köln, 08.08.1997 - 16 Wx 144/97
Nutzung fremden Sondereigentums durch Installation eines Heiztanks
- LG Itzehoe, 12.04.2011 - 11 S 31/10
Wohnungseigentum: Zuordnung einer Heizanlage zum Gemeinschafts- oder …
- BayObLG, 21.02.1980 - BReg. 2 Z 13/79
Zur Frage, ob eine Heizungsanlage Gegenstanddes Sondereigentums sein kann
- LG Nürnberg-Fürth, 22.04.1980 - 13 T 1423/80
Zur Frage, ob bei Veräußerung von Wohnungseigentum an einen anderen Miteigentümer …