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   BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61   

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BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61 (https://dejure.org/1963,378)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1963 - V ZR 125/61 (https://dejure.org/1963,378)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1963 - V ZR 125/61 (https://dejure.org/1963,378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die §§ 912 - 916 BGB geltend analog, wenn eine Grunddienstbarkeit (hier: Wegerecht) beeinträchtigt wird; 1004 Abs. 1, 1018 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 5
  • NJW 1963, 807
  • MDR 1963, 395
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 15.12.1915 - V 217/15

    Abstandsgrenze. Überbau

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Später hat es allerdings eingeräumt, daß der Ausnahmecharakter jener Vorschriften ihre Erstreckung auf rechtsähnliche andere Tatbestände nicht von vornherein ausschließe (RGZ 87, 371, 373), hat aber gleichwohl weiter an seiner ablehnenden Einstellung hinsichtlich des Eigengrenzüberbaues festgehalten (RGZ 130, 264, 266).

    Nach seiner Ansicht gelten jene Vorschriften nur für die Überschreitung der Eigentumsgrenze; während letzterenfalls dem in seinem Eigentum beeinträchtigten Nachbarn nur die allgemeinen gesetzlichen Rechtsbehelfe der §§ 1004, 823 BGB zu Gebote stünden, werde durch Bauen unter Mißachtung einer Grunddienstbarkeit bzw. Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes gegen ein besonderes, unbedingtes Verbietungsrecht verstoßen; das habe zur Folge, daß der verbotswidrig Handelnde sein Gebäude wieder beseitigen müsse (RGZ 47, 356, 360; 48, 262, 265; 87, 371; JW 1902 Beilage S 258 Nr. 175; 1932, 1047).

    Soweit schließlich das Reichsgericht einen "beachtlichen Unterschied" darin zu erblicken glaubte, daß nach § 912 Abs. 2 BGB der Nachbar durch eine Rente für das Dulden des fremden Baues auf seinem eigenen Grundstück zu entschädigen ist, während bei analoger Anwendung auf Grunddienstbarkeiten eine Entschädigung gewährt werden müßte wegen Nichteinhaltung von Baubeschränkungen innerhalb des Grundstücks gerade des Bauenden selbst (RGZ 87, 371, 373f), entbehrt auch dies der Überzeugungskraft; es ist nicht einzusehen, warum in dem einen Fall nicht ebenso gut eine Überbaurente gezahlt werden sollte wie in dem anderen.

  • RG, 04.12.1900 - II 238/00

    Dinglicher Vertrag zu Gunsten Dritter; Überbau

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272).

    Nach seiner Ansicht gelten jene Vorschriften nur für die Überschreitung der Eigentumsgrenze; während letzterenfalls dem in seinem Eigentum beeinträchtigten Nachbarn nur die allgemeinen gesetzlichen Rechtsbehelfe der §§ 1004, 823 BGB zu Gebote stünden, werde durch Bauen unter Mißachtung einer Grunddienstbarkeit bzw. Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes gegen ein besonderes, unbedingtes Verbietungsrecht verstoßen; das habe zur Folge, daß der verbotswidrig Handelnde sein Gebäude wieder beseitigen müsse (RGZ 47, 356, 360; 48, 262, 265; 87, 371; JW 1902 Beilage S 258 Nr. 175; 1932, 1047).

  • RG, 30.03.1939 - V 121/38

    Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Erst die Entscheidung RGZ 160, 166, 174ff brachte eine grundlegende Änderung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung; hier hat das Reichsgericht seine Bedenken gegen eine ausdehnende Auslegung der §§ 912ff BGB endgültig aufgegeben und ihre uneingeschränkte Geltung jedenfalls für den Eigengrenzüberbau mit überzeugender Begründung bejaht (ebenso RGZ 169, 172, 175f; herrschende Ansicht, vgl. Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 912 Anm. 6).

    In diesem Zusammenhang darf nicht außer Acht gelassen werden, daß sämtliche Reichsgerichtsentscheidungen, in denen eine entsprechende Anwendung der Überbauvorschriften auf Fälle der hier vorliegenden Art abgelehnt wurde, älteren Datums sind und zeitlich vor dem grundlegenden Urteil vom 30. März 1939 (RGZ 160, 166) liegen, mit dem das Reichsgericht unter Aufgabe seines bisherigen Standpunktes die Ausdehnung jener Vorschriften auf den Eigengrenzüberbau zugelassen hat; die Bemerkung von Staudinger/Seufert (a.a.O. § 912 Anm. 6), daß es angesichts dieses Wandels in der Beurteilung der "ratio legis" sich eines Tages auch zu einer Überprüfung seiner Ansicht hinsichtlich der Beeinträchtigung von Grunddienstbarkeiten genötigt gesehen hätte, hat mancherlei für sich.

  • BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53

    Grenzüberbau des Pächters

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Ist angesichts dieser neueren Rechtsprechung gegen eine entsprechende Anwendung der Überbauvorschriften auf andere Fälle grundsätzlich nichts einzuwenden (der erkennende Senat hat sie z.B. in BGHZ 15, 216 unter bestimmten Voraussetzungen auf Grenzüberbauten von Grundstückspächtern für anwendbar erklärt; vgl. auch das Urteil vom 16. März 1960, V ZR 17/59 S 7f, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 insoweit nicht abgedruckt), so bestehen indessen nach wie vor Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Anwendbarkeit im einzelnen.
  • BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Ist angesichts dieser neueren Rechtsprechung gegen eine entsprechende Anwendung der Überbauvorschriften auf andere Fälle grundsätzlich nichts einzuwenden (der erkennende Senat hat sie z.B. in BGHZ 15, 216 unter bestimmten Voraussetzungen auf Grenzüberbauten von Grundstückspächtern für anwendbar erklärt; vgl. auch das Urteil vom 16. März 1960, V ZR 17/59 S 7f, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 insoweit nicht abgedruckt), so bestehen indessen nach wie vor Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Anwendbarkeit im einzelnen.
  • RG, 20.03.1907 - V 634/06

    Finden die Vorschriften über den nachbarlichen Überbau in §§ 912 flg. B.G.B. auf

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272).
  • RG, 08.12.1909 - V 40/09

    Einheitliche Bebauung mehrerer Grundstücke. Zwangsversteigerung..

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272).
  • RG, 15.01.1916 - V 260/15

    Grenzüberbau

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Überbau wäre zwar unbedenklich zu bejahen; daß die Gebäudeteile, deren Beseitigung der Beklagte verlangt, sich nicht am Erdboden befinden, sondern 3, 5 m und mehr oberhalb des Zufahrtsweges, stünde dem nicht entgegen, weil bereits ein Hineinragen des Gebäudes in den Luftraum den Tatbestand des § 912 BGB erfüllt (RGZ 88, 39, 41; Wolff a.a.O. S. 94; Meisner/Stern/Hodes a.a.O. § 24 I 2 S 298 Fußn. 27).
  • RG, 11.05.1942 - V 124/41

    1. Sind für Grenzüberbauten, die vor dem 1. Januar 1900 errichtet wurden, nach

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Erst die Entscheidung RGZ 160, 166, 174ff brachte eine grundlegende Änderung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung; hier hat das Reichsgericht seine Bedenken gegen eine ausdehnende Auslegung der §§ 912ff BGB endgültig aufgegeben und ihre uneingeschränkte Geltung jedenfalls für den Eigengrenzüberbau mit überzeugender Begründung bejaht (ebenso RGZ 169, 172, 175f; herrschende Ansicht, vgl. Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 912 Anm. 6).
  • RG, 20.11.1930 - VI 108/30

    1. Zur Auslegung der §§ 94, 97, 98 BGB. 2. Wann sind Maschinen Bestandteile des

    Auszug aus BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
    Später hat es allerdings eingeräumt, daß der Ausnahmecharakter jener Vorschriften ihre Erstreckung auf rechtsähnliche andere Tatbestände nicht von vornherein ausschließe (RGZ 87, 371, 373), hat aber gleichwohl weiter an seiner ablehnenden Einstellung hinsichtlich des Eigengrenzüberbaues festgehalten (RGZ 130, 264, 266).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Darüber hinaus trägt der Überbauer die Behauptungs- und Beweislast für das Fehlen von Vorsatz und grobem Verschulden ( BGH , BGHZ 42, Seiten 63 ff.; BGH , BGHZ 39, Seiten 5 ff.; OLG Brandenburg , BauR 2011, Seiten 705 f.; Roth , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neuauflage 2016, § 912 BGB, Rn. 26 ).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    bb) Auch der Gesichtspunkt, dass § 1028 Abs. 1 BGB von dem in § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltenen Grundsatz der Unverjährbarkeit in einem besonderen Fall abweicht und damit Ausnahmecharakter hat (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 23; Urteil vom 9. Januar 1963 - V ZR 125/61, BGHZ 39, 5, 11), bietet keine Grundlage dafür, den Anlagenbegriff in dieser Norm enger zu fassen.
  • BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung

    Sie hat damit Ausnahmecharakter (vgl. Senat, Urteil vom 9. Januar 1963 - V ZR 125/61, BGHZ 39, 5, 11).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14

    Beeinträchtigung eines Wegerechts durch Errichtung eines Tores: Geringfügigkeit

    (2) Eine Duldungspflicht dieser Beeinträchtigung entsprechend § 912 BGB (s. BGHZ 39, 5, 7; BGH NJW 2008, 3123, 3124; MüKo-BGB/Joost, 6. Aufl. 2013, § 1027 Rn. 1, § 1018 Rn. 65) besteht nicht.
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 912 Abs. 1 BGB entsprechend anzuwenden ist, wenn ein Überbau zwar nicht das Eigentum, aber ein anderes Recht des Nachbarn (wie eine Grunddienstbarkeit) beeinträchtigt (Senat, BGHZ 39, 5, 8 ff.; 42, 63, 68).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 141/08

    Berücksichtigung von ohne die Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks

    Die Beschränkung der Rechte des Eigentümers eines Grundstücks durch § 912 Abs. 1 BGB erfolgt, weil die Beseitigung eines Überbaus in der Regel zur Folge hat, dass ein Gebäude und damit ein erheblicher Wert nicht erhalten werden kann (Senat, BGHZ 39, 5, 11).
  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85

    Neigung der Grenzmauer

    Das bloße Hineinragen in den Luftraum eines anderen Grundstücks erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des Überbaus (vgl. BGHZ 39, 5, 13; BGH Urt. v. 19. Dezember 1975, V ZR 25/74, NJW 1976, 669, insoweit in BGHZ 65, 395 [BGH 19.12.1975 - V ZR 25/74] nicht abgedruckt).

    Es handelt sich um einen allgemeinen Grundsatz, der über den unmittelbar im Gesetz geregelten Fall hinaus auf ähnliche Tatbestände ausgedehnt werden kann (BGHZ 39, 5, 11).

    Soweit das Reichsgericht in RGZ 88, 39, 41 zur gegenteiligen Auffassung neigte, darf nicht außer Betracht bleiben, daß es lange Zeit die §§ 912 ff. BGB als Ausnahmevorschriften ansah und deshalb eine Ausdehnung auf andere ähnliche Sachverhalte überhaupt ablehnte (vgl. die Darstellung in BGHZ 39, 5, 8 m. w. Nachw.), erstmalig mit der Entscheidung RGZ 160, 166, 174 ff. (analoge Anwendung der Überbauvorschriften auf den sogenannten Eigengrenzüberbau) begann eine grundlegende Änderung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die der Senat weiterentwickelt hat (vgl. insbes. BGHZ 39, 5 ff.).

  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 U 143/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Wegerecht

    Zwar ist § 912 BGB auf Beeinträchtigungen einer Grunddienstbarkeit entsprechend anwendbar (BGH vom 09.01.1963, V ZR 125/61; BGH NJW 2008, 3123), wobei die Duldungspflicht gegenüber jedem Eigentümer als gesetzliche Eigentumsbeschränkung wirkt (Palandt-Bassenge, BGB, 71. Auflage 2012, § 912 Rn. 11).
  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Das Berufungsgericht erachtet den der Beklagten obliegenden Beweis (vgl. BGHZ 39, 5, 14; 42, 63, 68), [BGH 24.06.1964 - V ZR 162/61]Fundamente und Drainage seien weder vorsätzlich noch grobfahrlässig überbaut worden, für nicht erbracht.
  • FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3685/17

    Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher

    Die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen - soweit ersichtlich - nicht das Eigentum des Berechtigten einer beeinträchtigten Grunddienstbarkeit am Überbau, sondern nur dessen Beseitigungsansprüchen nach §§ 1027, 1004 BGB (BGH, Urteil vom 09.01.1963 - V ZR 125/61 -, BGHZ 39, 5; BGH, Urteil vom 24.06.1964 - V ZR 162/61 -, BGHZ 42, 63; BGH, Urteil vom 18.07.2008 - V ZR 171/07 -, NJW 2008, 3123).

    Denkbar ist etwa eine Bebauung des Grundstücks in einer Weise, die das Geh- und Fahrtrecht unberührt lässt, etwa durch unterirdische Bauten oder durch Bauten, die das Geh- und Fahrtrecht unbeeinträchtigt lassen (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 42/04 -, BGHZ 161, 115 zu einem "unterirdischen Lagerraum" unter einer Durchfahrt; BGH, Urteil vom 09.01.1963 - V ZR 125/61 -, BGHZ 39, 5 zur "tunnelartigen Überbauung" eines Zufahrtswegs).

  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13

    Abstandsfläche sperrt auch den darüber befindlichen Luftraum!

  • BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Erlöschen

  • LG Berlin, 28.01.2021 - 65 S 52/18

    Duldung der Überbauung eines Grundstücks im Bereich einer Grenzwand durch

  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 147/70

    Widerspruch gegen Überbau

  • OLG Bamberg, 03.02.2004 - 5 U 181/03

    Zur Frage der Beseitigung eines Anbaus an ein Wohngebäude, der unter

  • OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04

    Ansprüche bei Bauwichüberschreitung: Beseitigungsanspruch bzw. Duldungspflicht

  • BGH, 10.10.1969 - V ZR 131/66

    Gemeinschaftliche Giebelmauer

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 150/64

    Beseitigung eines Dachgesimses - Beeinträchtigung eines Grundstücks

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.12.2018 - 1 C 830/17

    Nachbaranspruch auf Beseitigung eines Überbaus

  • LG Köln, 07.06.2006 - 25 O 41/05

    Streit um Bestand und Verlauf eines im Grundbuch eingetragenen Wegerechtes;

  • LG Konstanz, 20.06.2002 - 2 O 161/01

    Beseitigung des Überbaus auf einem Nachbarsgrundstück; Hineinragen einer

  • BGH, 18.12.1970 - V ZR 73/68

    Ansprüche auf Grund einer Eigentumsbeeinträchtigung durch einen über die Grenze

  • OLG Köln, 19.06.1997 - 7 U 167/96

    Wirksamkeit der Begründung einer Grunddienstbarkeit nach französischem

  • AG Solingen, 02.03.2000 - 10 C 515/99

    Anspruch des Berechtigten auf Entfernung eines zeltartigen Vorbaus bei einer

  • BGH, 09.11.1966 - V ZR 16/65

    Inhaberschaft an einem Erbbaurecht an einem einer Stadt gehörigen Grundstück -

  • LG Bautzen, 30.06.2006 - 2 O 985/04
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