Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,416
BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79 (https://dejure.org/1980,416)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1980 - V ZR 125/79 (https://dejure.org/1980,416)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1980 - V ZR 125/79 (https://dejure.org/1980,416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil - Grundstückseigentümer - Rechtsmißbrauch - Erbbaurecht - Verlängerung

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1045
  • MDR 1981, 216
  • WM 1980, 1392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79
    An der Zugrundelegung dieser in dem Teilurteil enthaltenen Feststellungen, auf die das BerGer. in dem Schlußurteil Bezug genommen hat, ist der Senat - unter Berücksichtigung der in BGHZ 46, 281 = NJW 1967, 773 dargelegten Grundsätze - nicht gehindert.

    Zwar kann - anders als in dem in BGHZ 46, 281 = NJW 1967, 773, erörterten Fall eines alle Teile des Streitgegenstandes erledigenden (einzigen) Berufungsurteils - in einem Fall der hier vorliegenden Art, bei dem in der Berufungsinstanz zunächst nur über einen Teil des Streitgegenstandes entschieden wird und das Urteil über den restlichen Teil erst später ergeht, nicht ohne weiteres auch gesagt werden, daß sich - zur selben Frage - der Inhalt der späteren Entscheidung zwangsläufig aus der früheren Sachentscheidung ergebe.

    Die in BGHZ 46, 281 = NJW 1967, 773 insoweit für eine Berücksichtigung von Feststellungen, die einen anderen Prozeßteil betreffen, noch zusätzlich geforderte Voraussetzung hat aber nur darin ihre Grundlage, daß es in jenem Fall zugleich um die Frage ging, ob es eine unzulässige Schlechterstellung.

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein auf Leistung lautendes Teilurteil Rechtskraft nur hinsichtlich des zuerkannten Anspruchsteiles schafft; hinsichtlich des noch offen gebliebenen Anspruchsteiles dagegen bewirkt ein solches Teilurteil auch insoweit keine Rechtskraft, als es sich um den Anspruchsgrund als ein sogenanntes Urteilselement, nämlich ein - sei es auch ein das Urteil unmittelbar tragendes - präjudizielles Rechtsverhältnis handelt; dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruchsgrund in dem Teilurteil nur unter Beschränkung auf den entschiedenen Anspruchsteil oder aber generell für den gesamten geltend gemachten Anspruch erörtert und bejaht worden ist (vgl. BGHZ 13, 265 (278) = NJW 1954, 1073, welche Entscheidung die Revisionserwiderung unverständlicherweise für ihre gegenteilige Ansicht in Anspruch nimmt; BGHZ 42, 340 (350 unter b) = NJW 1965, 689; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 38. Aufl., § 322 Anm. 4, unter "Vorgreifliche (präjudizielle) Rechtsverhältnisse und logische Schlußfolgerungen").

    Denn jedenfalls kann dem BerGer., das den Anspruchsgrund nach seiner ausdrücklichen Feststellung als bereits rechtskräftig entschieden ansah, mangels eindeutiger gegenteiliger Ausführungen nicht unterstellt werden, daß es gleichwohl und damit von seinem Standpunkt aus in unzulässiger Weise erneut eine Sachentscheidung (BGHZ 42, 340 (351) = NJW 1965, 689) über den Anspruchsgrund hätte treffen wollen.

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein auf Leistung lautendes Teilurteil Rechtskraft nur hinsichtlich des zuerkannten Anspruchsteiles schafft; hinsichtlich des noch offen gebliebenen Anspruchsteiles dagegen bewirkt ein solches Teilurteil auch insoweit keine Rechtskraft, als es sich um den Anspruchsgrund als ein sogenanntes Urteilselement, nämlich ein - sei es auch ein das Urteil unmittelbar tragendes - präjudizielles Rechtsverhältnis handelt; dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruchsgrund in dem Teilurteil nur unter Beschränkung auf den entschiedenen Anspruchsteil oder aber generell für den gesamten geltend gemachten Anspruch erörtert und bejaht worden ist (vgl. BGHZ 13, 265 (278) = NJW 1954, 1073, welche Entscheidung die Revisionserwiderung unverständlicherweise für ihre gegenteilige Ansicht in Anspruch nimmt; BGHZ 42, 340 (350 unter b) = NJW 1965, 689; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 38. Aufl., § 322 Anm. 4, unter "Vorgreifliche (präjudizielle) Rechtsverhältnisse und logische Schlußfolgerungen").
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    Eine Bezugnahme auf ein in derselben Instanz zwischen denselben Parteien ergangenes früheres Urteil ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1980 - V ZR 125/79, NJW 1981, 1045, 1046; BGH, Urteil vom 8. November 1990 - I ZR 49/89, NJW-RR 1991, 830 f.; BAG, NJW 1989, 1627, 1628; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 540 Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    b) Offen bleiben kann, ob bei einem Verstoß gegen § 547 Nr. 6 ZPO stets eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht erforderlich ist oder ob mit Blick auf § 561 ZPO die Revision zurückgewiesen werden kann, wenn die Klage schon nicht schlüssig ist (für eine Anwendung von § 561 ZPO BGH, Urt. v. 13.6.1995 - IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; MünchKomm.ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 547 Rdn. 23; Musielak/Ball aaO § 547 Rdn. 2; offengelassen in BGH, Urt. v. 3.10.1980 - V ZR 125/79, NJW 1981, 1045, 1046; Beschl. v. 21.4.1993 - BLw 40/92, WM 1993, 1656, 1658).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Die einem Teilurteil zugrunde gelegte Bewertung ist lediglich ein Urteilselement, das nicht in Rechtskraft erwächst (vgl. etwa BGH Urteil vom 3. Oktober 1980 - V ZR 125/79 - NJW 1981, 1045 [BGH 03.10.1980 - V ZR 125/79]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht