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   BGH, 27.09.1978 - V ZR 128/76   

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https://dejure.org/1978,3936
BGH, 27.09.1978 - V ZR 128/76 (https://dejure.org/1978,3936)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1978 - V ZR 128/76 (https://dejure.org/1978,3936)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1978 - V ZR 128/76 (https://dejure.org/1978,3936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines echten Vertrages zugunsten Dritter - Tragung der Kosten eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums - Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses an der Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 390
  • ZMR 1979, 318
  • DB 1979, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    dd) Gegen ein Stimmrecht des Nießbrauchers spricht ferner, daß im Verhältnis zu den anderen Wohnungseigentümern die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG nicht ihn, sondern allein den beschwerten Wohnungseigentümer treffen (vgl. BayObLGZ aaO, 149; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG, Rdn. 129; F. Schmidt, aaO, S. 274; Röll, WE 1999, 75; auch Senat, Urt. v. 29. September 1978, V ZR 128/76, LM § 16 WEG Nr. 2 für den Dauernutzungsberechtigten).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Die Rechtsprechung hat sich noch nicht festgelegt (vgl. BayObLG, Rechtspfleger 1982, 143/144; auch bei BayObLG, Der Betrieb 1979, 545 handelt es sich nur um ein obiter dictum).
  • BayObLG, 06.09.1979 - BReg. 2 Z 51/78

    Anspruch auf Wohngeldvorschuss; Verbindlichkeit des Eigentümerbeschlusses;

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, daß eine Aufrechnung gegenüber den Wohngeldansprüchen auch deswegen nicht zulässig wäre, weil es sich bei den genannten Schadensersatzansprüchen weder um anerkannte Gegenforderungen noch um Ansprüche aus Notgeschäftsführung i.S. des § 21 Abs. 2 WEG handelt (vgl. BayObLGZ 1977, 67/71; Senatsbeschluß vom 13.11.1978 BReg. 2 Z 92/77 = Betrieb 1979, 545 = BB 1979, 857/858).
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