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   BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75   

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BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75 (https://dejure.org/1977,677)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1977 - V ZR 131/75 (https://dejure.org/1977,677)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1977 - V ZR 131/75 (https://dejure.org/1977,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung behördlicher Genehmigungen - Fehlen behördlicher Genehmigungen für eine Leistung - Verbot eines Verpflichtungsgeschäfts - Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums - Nichtigkeit eines Vertrags wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1262
  • MDR 1978, 301
  • WM 1978, 18
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75
    Zur Frage, ob auch der Abbruch eines Gebäudes von dieser Vorschrift erfaßt wird, hat die Revision auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1975 (NJW 1975, 727) hingewiesen.
  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

    Auszug aus BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75
    Diese Voraussetzung ist im allgemeinen schon erfüllt, wenn der Schuldner den Anspruch ernstlich bestreitet (BGHZ 5, 342, 344).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75
    Auch wenn die hiernach erforderliche Genehmigung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht endgültig versagt gewesen sei, bringt die Revision weiter vor, sei ihre Erteilung doch nach dem unter Beweis gestellten Sachvortrag der Beklagten völlig unwahrscheinlich (Hinweis auf BGHZ 37, 233, 240).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18

    Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des

    Wird die Befreiungsmöglichkeit dagegen bejaht, muss in den Tenor einer eventuellen Verurteilung der Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung aufgenommen werden, auch wenn das nicht in dem Klageantrag enthalten ist (Senat, Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, aaO; Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 83/04, aaO; Vollstreckung des Urteils auf bedingte Leistung gemäß § 726 ZPO, vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 1977 - V ZR 131/75, NJW 1978, 1262, 1263; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 259 Rn. 2).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Es ist deshalb geboten, die Erteilung der Ausnahmegenehmigung dem Zwangsvollstreckungsverfahren vorzubehalten (vgl. BGHZ 28, 153, 159; Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, NJW 1978, 1262, 1263).

    Offen bleiben kann, ob dieser Vorbehalt einen Anwendungsfall von § 259 ZPO darstellt (so der Senat im Falle einer Verurteilung zum Abbruch eines Bauwerks im Urt. v. 7. Oktober 1977, aaO.; zustimmend Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. § 259 Rdn. 2; Zöller/Stephan, ZPO 17. Aufl. § 259 Rdn. 1; kritisch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 50. Aufl. § 259 Anm. 1; Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 259 Anm. 2) oder ob es sich um einen bereits bestehenden und auch fälligen gesetzlichen Unterlassungsanspruch (vgl. auch MünchKomm-ZPO/Lücke, § 259 Rdn. 6; Palandt/Bassenge, BGB 51. Aufl. § 1004 Rdn. 28) handelt, der allerdings ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht vollstreckt werden kann.

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher

    BGH, Urteil vom 7. Oktober 1977 - V ZR 131/75, NJW 1978, 1262, 1263), wozu insbesondere der Eintritt einer aufschiebenden Bedingung gehört (Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 726 Rn. 2; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 726 Rn. 3; Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 4. Aufl., § 726 Rn. 5).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof (7. Oktober 1977 - V ZR 131/75 - NJW 1978, 1262) eine Verurteilung unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung dann für zulässig gehalten hat, wenn die Voraussetzungen zur Verurteilung auf eine künftige Leistung nach § 259 ZPO vorliegen.
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Insbesondere läßt sich ein Verbot des Verpflichtungsgeschäfts nicht daraus ableiten, daß die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung ohne vorheriges Inkrafttreten eines Bebauungsplans oder ohne vorherige Zustimmung verboten ist (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 7. Oktober 1977 - V ZR 131/75 - WM 1978, 18).
  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Soweit die Kläger Räumung verlangen, ist die Sache dagegen noch nicht zur Endentscheidung reif, weil das Berufungsgericht offengelassen hat, ob hier nur eine Verurteilung zur Leistung unter Vorbehalt der Erteilung einer behördlichen Genehmigung in Betracht kommt (vgl. Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, WM 1978, 18).
  • BGH, 18.11.1994 - V ZR 98/93

    Rechtsstellung des von einer Immission Betroffenen; Verjährung des

    Im übrigen kann ein Störer notfalls auch zu Vorkehrungen unter dem Vorbehalt ihrer Genehmigung verurteilt werden (vgl. auch Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/77, NJW 1978, 1262, 1263).
  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80

    Genehmigung nach § 2 GrdstVG

    Ein Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigung in dem Urteilsausspruch ist nicht erforderlich (Abgrenzung zu Senat, NJW 1978, 1262 = LM § 259 ZPO Nr. 6).*).

    Den Anspruch auf Übereignung kann der Kl. schon vor der Entscheidung über die Genehmigung der Auflassung im Klageweg geltend machen (ebenso Treutlein-Crusius, § 2 Anm. 2a; Then, Das Recht des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unter Lebenden nach dem Grundstückverkehrsgesetz, S. 224 unter b; Otto Lange, AcP 152, 261; Wöhrmann, GrdstVG, § 2 Rdnr. 26, selbst für den Fall eines noch schwebend unwirksamen Verpflichtungsgeschäfts; wohl auch Rudolf Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 2 Anm. 17; vgl. weiter RGZ 149, 348; OLG Hamm, JMBlNRW 1948, 51; OLG München, SJZ 1949, 852 m. insoweit zust. Anm. Fischer; OGH, RdL 1950, 111; Senat, NJW 1978, 1262 = LM § 259 ZPO Nr. 6, die die Rechtsfrage im selben Sinn wie hier beantworten, wenn auch im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften; a. A. Pikalo-Bendel, § 2 Anm. F III 24; bei Haegele, Die beschränkungen im Grundstücksverkehr, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 96, der sich für seine ablehnende Meinung auf zumindest praktische Gründe beruft, bleibt unklar, ob dies gleicherweise für schwebend unwirksame und für wirksame Ansprüche gelten soll; in der sonstigen Kommentarliteratur wird, soweit ersichtlich, lediglich die Frage einer Klage auf Auflassung bei schwebend unwirksamem Verpflichtungsgeschäft behandelt und verneint, s. etwa Ehrenforth, GrdstVG, § 2 Anm. 1b).

    Ebensowenig besteht ein Widerspruch zu dem angeführten Senatsurteil vom 7.10.1977 (NJW 1978, 1262), das einer Klage auf Abbruch eines Hauses, der behördlicher Genehmigungen bedurfte, nur unter dem Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigungen stattgegeben hat.

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die endgültige Versagung einer notwendigen behördlichen Genehmigung des Erfüllungsgeschäfts kein Fall der anfänglichen, sondern der nachträglichen Unmöglichkeit ist (BGHZ 37, 233, 240; BGH, Urteil vom 7. Februar 1969 - V ZR 112/65, WM 1969, 294; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1977 - V ZR 131/75, WM 1978, 18).
  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

    Mit Recht hat das Berufungsgericht daher unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, WM 1978, 18 davon abgesehen, das Genehmigungserfordernis als derzeitiges Erfüllungshindernis schon jetzt einer dauernden Unmöglichkeit der Leistung gleichzustellen.

    Solange das Genehmigungsverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, bedeutet die Genehmigungsbedürftigkeit unter den gegebenen Umständen noch keine dauernde Unmöglichkeit der Herausgabe (vgl. das erwähnte Senatsurteil WM 1978, 18).

  • OLG Jena, 04.04.2001 - 8 U 577/00

    Herausgabeanspruch aus § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Eigentumserlangung im

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines

  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 233/82

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei unzweideutiger

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 20/92

    Vermögensveränderung gemäß § 20 b ParteienG -DDR

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 231/82

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Notwendigkeit einer behördlichen

  • BGH, 14.11.2013 - V ZR 302/12

    Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines fremden Grundstücks: Einrede

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der

  • OLG Naumburg, 14.09.1999 - 1 U 78/99

    Bauvertrag von Baugenehmigung abhängig: Muss Bauherr Genehmigungsverfahren aktiv

  • VG Köln, 19.03.2013 - 14 K 6709/09

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Eigentümer eines

  • SG Berlin, 18.11.2010 - S 72 KR 2022/05

    Krankenversicherung - Krankenfahrten mit Mietwagen nach PBefG § 49 Abs 4 -

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 25/92

    Sozialplan: Wirksamkeit des Abfindungsanspruchs trotz fehlender Genehmigung durch

  • LG Landshut, 28.06.1989 - 1 S 326/89

    Voraussetzungen für die Beeinträchtigung des Eigentums; Voraussetzungen für die

  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79
  • LG Berlin, 18.05.1992 - 12 O 74/92

    Klage gegen den Besitzer auf Herausgabe eines Grundstücks und Nutzungsherausgabe;

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