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   BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92   

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https://dejure.org/1994,1629
BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92 (https://dejure.org/1994,1629)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1994 - V ZR 131/92 (https://dejure.org/1994,1629)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - V ZR 131/92 (https://dejure.org/1994,1629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 9 Abs. 1 S. 2, § 13 Abs. 1 S. 3
    Vermutung für Vorliegen einer Anlage bei Beurkundung

  • Wolters Kluwer

    Notar - Beurkundung - Vorlesungsvermerk - Vermutung der Anlagenbeifügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 9 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 3
    Erstreckung des Bestätigungsvermerks einer notariellen Beurkundung auf der Urkunde beifügten Anlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1288
  • MDR 1995, 352
  • DNotZ 1995, 26
  • WM 1994, 984
  • Rpfleger 1994, 412
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82

    Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92
    Es geht aber von einem solchen Einheitlichkeitswillen aus, weil es die Entscheidung über den gesamten Zahlungsanspruch (260.000 DM) von der Wirksamkeit der Beurkundung der Inventarliste abhängig macht (BGHZ 89, 41, 43) [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82].
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92
    Die Einheit der Urkunde muß nicht nur durch die gedankliche Verbindung, die in der Bezugnahme liegt, sondern auch äußerlich durch Beifügung des in Bezug genommenen Schriftstücks in Erscheinung treten (vgl. BGHZ 40, 255, 263).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 431/02

    Bezugnahme auf eine andere notarielle Niederschirift

    Die Norm ist auf ihren unmittelbaren Anwendungsbereich beschränkt (zur erweiternden Auslegung vgl. Senat, Urt. v. 28. Januar 1994, V ZR 131/92, NJW 1994, 1288) und scheidet als Grundlage für eine Vermutung dahin, daß eine nicht vermerkte Erklärung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BeurkG auch nicht abgegeben wurde, aus, läßt im übrigen auch nicht den gegenteiligen Schluß zu, daß die Bezugsurkunde vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt wurde (Winkler, aaO § 13a Rdn. 51).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05

    Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge:

    Dies folgt ebenfalls aus der Vermutung des § 13 Abs. 1 Satz 3 BeurkG; Klägerin und Drittwiderbeklagter haben die Urkunde eigenhändig unterschrieben (vgl. auch BGH, NJW 1994, 1288).

    Zudem erstreckt sich die Vermutung des § 13 Abs. 1 Satz 3 BeurkG auf die notarielle Urkunde im ganzen und damit auch auf die Anlagen, die - wie hier hinsichtlich der Bezugsurkunde - in der Niederschrift ausdrücklich als solche aufgeführt worden sind (BGH, NJW 1994, 1288).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 2 LA 107/06

    Aufspaltung; Beurkundung; Erschließungsvertrag; Grundstücksübereignung

    Die Verweisung ersetzt eine Wiedergabe der Erklärung in der Niederschrift selbst (BGH, Urt. v. 28.01.1994 - V ZR 131/92 - NJW 1994, 1288).
  • OLG München, 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

    Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei "vertauschten" Wohnungen: Pfändung des

    Insoweit mag es hier auf sich beruhen, ob die im Zusammenhang mit der Berichtigungsbewilligung wegen § 20 GBO notwendige schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit ausreichend ist und das Grundbuch durch die beantragte Berichtigung hinsichtlich der betroffenen drei Wohnungen richtig wird (BayObLG Rpfleger 1994, 412; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 8; Demharter § 22 Rn. 31).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11

    Erforderlichkeit der Mitbeurkundung eines in einem Grundstückskaufvertrag in

    Unabhängig vom gewählten Verfahren muss die andere Urkunde bei der Beurkundung vorliegen und darf nicht nachgereicht werden (BGH, DNotZ 1995, 26).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 U 205/01

    Zur rechtlichen Bedeutung der Eintragung eines Grunstücks im Lagerbuch einer

    Denn die gesetzliche Vermutung nach § 13 Abs. 1 S. 3 BeurkG erstreckt sich naturgemäß auf die Urkunde im Ganzen und damit auch auf die Anlagen, die in der Niederschrift ausdrücklich als solche aufgeführt worden sind ((NJW 1994, 1288 = WM 1994, 894).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 13/08

    Baurecht: Normenkontrolle bezüglich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

    Da die Niederschrift auf die Erklärungen in dieser Anlage verweist und die Anlage der Niederschrift beigefügt ist (§ 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG), gilt die Vermutung des § 13 Abs. 1 S. 3 BeurkG auch insoweit (BGH Urt. v. 28.01.1994 - V ZR 131/92, NJW 1994, 1288).
  • OLG München, 13.02.2015 - 34 Wx 484/14

    Notwendigkeit des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuches

    Wenn die Berichtigung des Eigentümers in Frage steht, muss im Hinblick auf § 20 GBO zusätzlich zur Berichtigungsbewilligung noch die Unrichtigkeit schlüssig dargelegt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 412; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 8; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 22 Rn. 109; Demharter § 22 Rn. 31); indessen ist bei vorgelegter Berichtigungsbewilligung nicht noch ein Unrichtigkeitsnachweis zu erbringen.
  • KG, 01.03.2005 - 1 W 393/02

    Handelsregister: Wegfall der Beeinträchtigung durch die Zurückweisung der

    Dieser Verstoß hat grundsätzlich die Unwirksamkeit der Beschlussfassung zur Folge (vgl. Winkler, BeurkG, 15. Aufl., § 37 Rn. 32; BGH NJW 1994, 1288 zu § 9 BeurkG).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 16 U 257/95

    Schadensersatzanspruch aufgrund Amtspflichtverletzung eines Notars bei einer

    Damit spricht aufgrund des äußeren Scheins eine Vermutung für die Richtigkeit des Vermerks (BGH - 28.1.1994 - NJW 1994, 1288 [1289], OLG Celle - 510.1982 - Rpfleger 1983, 310) Diese Vermutung wird durch die bloße Behauptung des Gegenteils nicht entkräftet.
  • LG Düsseldorf, 21.01.1994 - 36 T 18/93

    Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit einer

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