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   BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61   

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BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61 (https://dejure.org/1963,766)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1963 - V ZR 132/61 (https://dejure.org/1963,766)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61 (https://dejure.org/1963,766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2027
  • MDR 1963, 997
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Ob die Unterhaltung der Beklagten mit dem Ehemann (lt«. Zeugnis H ü M f c 11im Januar 1958") vor oder nach dem Abschluß des umstrittenen Vertrags stattfand, war nicht entscheidend" Baß andere Besucher der Mutter von einem Fernhaltewillcn der Beklagten nichts gemerkt oder bekundet haben, brauchte die tatrichterliche Überzeugung vom Vorhandensein eines solchen Willens nicht zu erschüttern" Daß das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang nur von den Gelegcnheitsbesuchern V7(HBund spricht und die von der Revision genannten weiteren Zeugen nicht erwähnt, ist schon deshalb rechtlich nicht zu beanstanden noch auch nur auffällig, weil von den letzteren Zeugen nur ein einziger die einschlägige Frage ausdrücklich und uneingeschränkt verneint hat (Zeugin M H ) , während andere dazu gar nichts bekundet haben (Zeuginnen B x d B I H u h d Brsp) und die übrigen sogar ausdrücklich ausgesagt haben über Femhaltebemühungen der Beklagten entweder gegenüber ihnen selbst (Zeuginnen-BäBBB® und FflHIM) oder gegenüber anderen Personen (Zeuge H ü f l H Q " Daß das Berufungsgericht die Aussage der Zeugin B iM M nicht ausdrücklich gewürdigt hat, ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden; ein ausdrückliches Eingehen auf jede einzelne Bekundung ist rechtlich nicht geboten, zumal bei einer so großen Anzahl von Zeugenaussagen (BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
    Auszug aus BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Die Revision rügt, daß Albrecht Opel als Zeuge vernommen wurde, obwohl er als Vormund gesetzlicher Vertreter der - noch zur Zeit des Berufungsurteils minder jährigen - Zweitklägerin und auch nicht als Zeuge benannt war« Diese Rüge ist verspätet'« Die Heilbarkeit des gerügten Verstoßes nach § 295 ZPO-wird neuerdings mit Recht bejaht (BGH LM DBG § 27 1fr" 2 und Senatsurteil vom 24" April 1963 V ZR 16/62 S« 14/15 gegen RGZ 91, 37, 38; grundsätzlich zustimmend auch Wieczorek, ZPO § 373 B II e 3)« Die beanstandete Vernehmung ist bereits in erster Instanz (am 16« Juli 1958) beschlossen und (am 24. September 1958) durchgeführt (GA 30, 51) und die Aussage bereits im Urteil des Landgerichts als Zeugenaussage verwertet worden (dort S" 12, 14/15 = GA 327, 329/330); allen Beteiligten war die Vormundocigenochaft bekannt (GA 54, 329)« Her Mangel ist weder in der auf die Vernehmung folgenden mündlichen Verhandlung (cm 10« Juli 1959 vor dom Landgericht, GA 198/99) noch in den späteren Verhandlungsterminen beim Landgericht und Oberlandesgcricht gerügt worden.
  • BGH, 11.04.1962 - V ZR 122/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Auch diese Rüge ist verspätet (vgl. auch.Senatsurteil vom 11. April 1962 V ZR 122/60 " \7M 1962, 679) o Den Zurüokweisungsantrag hatte die Beklagte in erster Instanz gestellt (im Termin vom 17. November 19583 GA 107).
  • RG, 22.10.1917 - VI 257/17

    Zeugnisfähigkeit von Streitgenossen.

    Auszug aus BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Die Revision rügt, daß Albrecht Opel als Zeuge vernommen wurde, obwohl er als Vormund gesetzlicher Vertreter der - noch zur Zeit des Berufungsurteils minder jährigen - Zweitklägerin und auch nicht als Zeuge benannt war« Diese Rüge ist verspätet'« Die Heilbarkeit des gerügten Verstoßes nach § 295 ZPO-wird neuerdings mit Recht bejaht (BGH LM DBG § 27 1fr" 2 und Senatsurteil vom 24" April 1963 V ZR 16/62 S« 14/15 gegen RGZ 91, 37, 38; grundsätzlich zustimmend auch Wieczorek, ZPO § 373 B II e 3)« Die beanstandete Vernehmung ist bereits in erster Instanz (am 16« Juli 1958) beschlossen und (am 24. September 1958) durchgeführt (GA 30, 51) und die Aussage bereits im Urteil des Landgerichts als Zeugenaussage verwertet worden (dort S" 12, 14/15 = GA 327, 329/330); allen Beteiligten war die Vormundocigenochaft bekannt (GA 54, 329)« Her Mangel ist weder in der auf die Vernehmung folgenden mündlichen Verhandlung (cm 10« Juli 1959 vor dom Landgericht, GA 198/99) noch in den späteren Verhandlungsterminen beim Landgericht und Oberlandesgcricht gerügt worden.
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Die Entscheidung über die Zulassung des Nebenintervenienten, die- wie hier geschehen - auch mit dem Endurteil im Hauptverfahren verbunden werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027), ist gemäß § 71 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00

    Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld

    Denn das Berufungsgericht hat die von der Klägerin und dem Beklagten zu 2 gegen die Zulässigkeit der Nebenintervention erhobenen Rügen als unbegründet erachtet und durch das im Endurteil enthaltene Zwischenurteil (§ 71 Abs. 1 ZPO) den Beitritt zugelassen (vgl. Senat, Urt. v. 10. Juli 1963, V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; BGH, Beschl. v. 20. März 1985, IVa ZB 1/85, VersR 1985, 551).
  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19

    Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d.

    Gegen eine solche Verbindung des Zwischenurteils gemäß § 70 Abs. 1 ZPO mit der Entscheidung über die Berufung bestehen verfahrensrechtlich keine Bedenken, weil Rechte der Beteiligten dadurch nicht beeinträchtigt werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 216/10

    Gesellschafterstellung in einer GmbH: Anforderungen an den Nachweis nach

    Das Landgericht hatte die von der Klägerin gegen die Zulässigkeit der Nebenintervention erhobenen Rügen als unbegründet erachtet und durch das im Endurteil enthaltene Zwischenurteil (§ 71 Abs. 1 ZPO) den Beitritt zugelassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2002 - V ZR 396/00, NJW 2002, 1872, 1873; Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027).

    Gegen diese Entscheidung findet nur die sofortige Beschwerde nach § 71 Abs. 2 ZPO statt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2011 - II ZR 91/10, juris; Beschluss vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05, NJW-RR 2006, 644; Beschluss vom 12. Juni 1989 - II ZB 2/89, juris; Urteil vom 20. März 1985 - IVa ZB 1/85, VersR 1985, 551; Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 71 Rn. 5; MünchKommZPO/Schultes, 3. Aufl., § 71 Rn. 10).

    Das Berufungsgericht und auch das Revisionsgericht können daher nicht mehr nachprüfen, ob die materiellen Voraussetzungen der Nebenintervention vorgelegen haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2002 - 20 U 94/99

    Streitwert und Kostenentscheidung bei Nebenintervention: Beitritt eines Aktionärs

    Ob in dem Sonderfall, dass sich eine nur stillschweigende Zulassung der Nebenintervention ausschließlich aus der Kostenentscheidung im Urteil ergibt, der Grundsatz der Meistbegünstigung eingreift mit der Folge, dass neben der sofortigen Beschwerde auch die Berufung statthaft ist, ist umstritten (bejahend Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 71 Rdn. 7; a.A. wohl die o.g. Entscheidungen und Autoren; offen gelassen von BGH NJW 1963, 2027).

    Abgesehen davon hat der Beklagte diese Entscheidung weder durch eine sofortige Beschwerde noch durch die Berufung angegriffen, die sich ihrem Antrag nach lediglich auf die Hauptsache bezieht (vgl. auch die parallele Fallgestaltung in BGH NJW 1963, 2027) und die als Rechtsmittelgegner nur den Kläger, nicht den Nebenintervenienten als maßgebliche Partei des Zwischenstreits bezeichnet.

  • BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22

    Das Berufungsgericht muss bei einer Berufungseinlegung durch den Streithelfer

    Hier liegt eine Zurückweisungsentscheidung vor, die das Amtsgericht mit der Entscheidung über den Einspruch - in den Entscheidungsgründen - verbunden hat (vgl. zu der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rn. 7).

    Der Senat hat nämlich bislang offengelassen, ob bei einer Verbindung der (erstinstanzlichen) Sachentscheidung mit der Zurückweisungsentscheidung (auch) letztere wegen der Form der anzufechtenden Entscheidung mit der Berufung angegriffen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070).

  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 1774/15

    Erfolgloser Antrag gegen Streitbeitritt bei zulässiger Nebenintervention

    Die Entscheidung ergeht durch Zwischenurteil, das mit dem Endurteil verbunden werden darf, sie ist auch stillschweigend im Rahmen der Endentscheidung möglich (Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 71 Rz. 5, BGH NJW 1963, 2027).
  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 297/85

    Anfechtbarkeit der Zulassung der Nebenintervention im Endurteil durch sofortige

    Die Zulassung der Nebenintervention im Endurteil kann mit der sofortigen Beschwerden angefochten werden (Vergleiche BGH vom 10.07.1963 V ZR 132/61 = NJW 1963, 2027 und vom 11.02.1982 III ZR 184/80 = NJW 1982, 2070).

    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht in seinem Endurteil einer Partei auch die Kosten der Nebenintervention auferlegt (BGH NJW 1963, 2027).

    Die Zulassung der Nebenintervention im Endurteil kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGH NJW 1963, 2027; BGH NJW 1982, 2070).

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Im übrigen ist die Berufung möglich (RGZ 38, 400, 402; Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 71 Anm. II 1; vgl. auch BGH Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61 = NJW 1963, 2027).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 9 U 134/12

    Garantie auf erstes Anfordern: Anspruch des Auftraggebers gegen die Bank auf

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gericht in der Kostenentscheidung die Kosten der Nebenintervention dem Gegner auferlegt (BGH, Urt. v. 10.07.1963, V ZR 132/61, NJW 1963, 2027).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 37/08

    Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für ein Verfahren und

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 299/85

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf paritätische Übernahme von

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 298/85

    Rechtmäßigkeit der Unterlassung der Prüfung und Entscheidung über die

  • BGH, 06.06.2011 - II ZR 91/10

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht statthaft;

  • KG, 03.04.2009 - 14 W 70/08

    Nebenintervention: Entscheidung über die Nichtzulassung im Endurteil; Lauf einer

  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 218/64

    Unentgeltliche Verfügung eines Testamentvollstreckers - Verrechnung von Schulden

  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 55/62
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