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   BGH, 16.09.1964 - V ZR 132/62   

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https://dejure.org/1964,1780
BGH, 16.09.1964 - V ZR 132/62 (https://dejure.org/1964,1780)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1964 - V ZR 132/62 (https://dejure.org/1964,1780)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1964 - V ZR 132/62 (https://dejure.org/1964,1780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2296
  • MDR 1964, 997
  • DB 1964, 1662
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 16.09.1964 - V ZR 132/62
    Ermächtigt der Inhaber eines Rechts einen Dritten, dieses Recht gerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen (gewillkürte Prozeßstandschaft), so ist dies die Einwilligung zur Verfügung über ein fremdes, nämlich dem Einwilligenden gehörendes Recht im Sinn des § 185 BGB (BGHZ 4, 153, 164 = NJW 52, 337).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Beschluß des Großen Zivilsenats v. 10.12.1951 (BGHZ 4, 153 = NJW 52, 337) ableiten.

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.09.1964 - V ZR 132/62
    Aus dem Urteil des erkennenden Senats v. 9.7.1958 (BGHZ 28, 99 = NJW 58, 1677) läßt sich entgegen der Auffassung der Revision nichts für die Beantwortung der Frage entnehmen, inwieweit die Übertragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zuzulassen ist.
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.09.1964 - V ZR 132/62
    Die Siedlungsgesellschaft war nicht allein, wie die Revision meint, im Hinblick auf ihr Wiederkaufsrecht an der Einhaltung der zum Inhalt der Dienstbarkeit gemachten Einschränkungen interessiert, sondern vor allem als Ausgeberin und Verkäuferin des Siedlungsgeländes (vgl. auch Urt. des Senats v. 11.3. 1964 - V ZR 78/62 - BGHZ 41, 109 = NJW 64, 511 = WM 64, 511).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Das Senatsurteil vom 16. September 1964, V ZR 132/62, NJW 1964, 2296 f., kann für die Auffassung des Berufungsgerichts nicht herangezogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der

    Aufgrund ihres jeweils höchstpersönlichen Charakters hat die Rechtsprechung ungeachtet des durch die Rechtsfolge gekennzeichneten Anspruchsinhalts Ansprüche mit unterschiedlichstem "Anspruchsinhalt" als höchstpersönlich und deswegen nicht übertragbar (bzw. im Wege der Prozessstandschaft klagbar) gekennzeichnet, beispielsweise den Anspruch aus einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (BGH, Urteil vom 16.09.1964, V ZR 132/62, NJW 1964, 2296, 2297) oder den aus dem Erfinderpersönlichkeitsrecht abgeleiteten Anspruch auf Erfinderbenennung (BGH, Urteil vom 20.06.1978, X ZR 49/75, Juris Rn. 55, "Motorkettensäge").
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Ermächtigung zur Prozeßführung, d.h. die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozeßstandschaft), für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, daß die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH LM BGB § 847 Nr. 3 Bl. 2 - VersR 1953, 497, 498: für Schmerzensgeldanspruch; BGH LM BGB § 1092 Nr. 4 = NJW 1964, 2296, 2297, 2298: für Anspruch aus beschränkter persönlicher Dienstbarkeit; BGH GRUR 1969, 426, 428 - NJW 1969, 1110, 1111 - Detektei: für Anspruch auf Entschädigung in Geld für erlittene ideelle Unbill; BGH GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge: für Anspruch des Erfinders auf Erfinderbenennung).
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