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   BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97   

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https://dejure.org/1998,2618
BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97 (https://dejure.org/1998,2618)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1998 - V ZR 133/97 (https://dejure.org/1998,2618)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - V ZR 133/97 (https://dejure.org/1998,2618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages - Beweislast für die Zahlung des Teilkaufpreises - Entkräftung eines in einer erteilten Quittung liegenden außergerichtlichen Geständnisses durch eine Gegenerklärung - Tragweite der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1
    Umfang des Beurkundungszwangs hinsichtlich einer Abrede über die Anrechnung einer Vorauszahlung

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1470
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nicht zu beanstanden sind auch die Erwägungen des Berufungsgerichts dazu, daß das in der erteilten Quittung liegende außergerichtliche Geständnis des Klägers, die Zahlung erhalten zu haben, durch die "Gegenerklärung" vom gleichen Tage entkräftet werde (vgl. z.B. Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39; BGH, Urt. v. 23. März 1983, IVa ZR 120/81, NJW 1983, 1740).

    Anders als die Revisionserwiderung meint, entfällt die Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung nicht schon durch das in der Erklärung vom 8. Juli 1993 liegende außergerichtliche Anerkenntnis der Beklagten, die Leistung nicht erhalten zu haben (vgl. dazu Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39).

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317).

    Dementsprechend erstreckt sich, wenn der Vertrag beurkundet worden ist, die Vermutung auf die vollständige (und richtige) Wiedergabe der getroffenen Vereinbarungen, also auf alle Erklärungen in der Urkunde, die eine Regelung enthalten, d.h. Rechtswirkungen erzeugen (BGHZ 85, 315, 317 m.N. aus der Rechtsprechung des Senats).

  • BGH, 20.09.1985 - V ZR 148/84

    Beurkundungspflicht der Anrechnung von Kaufpreisvorauszahlungen

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt in diesem Sinne auch eine Abrede über die Anrechnung einer Vorauszahlung auf die beurkundete Kaufpreisforderung dem Beurkundungszwang nach § 313 Satz 1 BGB, weil sie eine Rechtsgrundabrede für die vor Vertragsschluß erbrachte Teilleistung enthält und eine der Erfüllung gedanklich vorausgehende Verpflichtung begründet (Senatsurt. v. 20. September 1985, V ZR 148/84, NJW 1986, 248 m.N.).
  • BGH, 23.09.1977 - V ZR 90/75

    Nichtbeurkundung der Baubeschreibung im Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317).
  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Beurkundungszwang nach dieser Vorschrift alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. etwa BGHZ 63, 359, 361; 69, 266, 268; 74, 346, 348; 85, 315, 317).
  • BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81

    Widerlegung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
    Nicht zu beanstanden sind auch die Erwägungen des Berufungsgerichts dazu, daß das in der erteilten Quittung liegende außergerichtliche Geständnis des Klägers, die Zahlung erhalten zu haben, durch die "Gegenerklärung" vom gleichen Tage entkräftet werde (vgl. z.B. Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39; BGH, Urt. v. 23. März 1983, IVa ZR 120/81, NJW 1983, 1740).
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch

    Es reicht nicht, dass die Beweiswirkung erschüttert ist (Senat, Urteil vom 19. Juni 1998 - V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470).
  • OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10

    Vorkaufsrecht: Unterscheidung von dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

    Der Wortlaut von § 14.2 und 14.3 des Notarvertrages vom 22. September 1999, für dessen vollständige und richtige Wiedergabe der zwischen der Klägerin und ihrer Streithelferin dazu getroffenen Vereinbarung eine tatsächliche Vermutung streitet (BGH NJW-RR 1998, 1470), spricht ganz eindeutig für die Abrede eines dinglichen (sachenrechtlichen) Vorkaufsrechtes.
  • BGH, 17.03.2000 - V ZR 362/98

    Umfang der Beurkundungsbedürftigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß deshalb auch die Einigung über die Anrechnung einer Vorauszahlung auf die Kaufpreisforderung dem Beurkundungszwang nach § 313 Satz 1 BGB unterliegt, weil sie konstitutive rechtliche Bedeutung hat; insbesondere aber auch deshalb, weil damit zugleich eine Einigung über die vorgeordnete Frage getroffen wird, wie der Kaufpreis erbracht werden soll (Senat, Urteile v. 11. November 1983, V ZR 150/82, NJW 1984, 954 = WM 1984, 170; v. 20. September 1985, V ZR 148/84, NJW 1986, 248 = WM 1985, 1452; v. 10. Dezember 1993, V ZR 108/92, WM 1994, 598, 600 und v. 19. Juni 1998, V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470).
  • OLG Köln, 26.03.2019 - 3 U 30/18

    Projekt "Herkules" - Bundesverteidigungsministerium unterliegt im Streit um

    Die für die Vollständigkeit und Richtigkeit der notariellen Urkunde streitende Vermutung ist von demjenigen zu widerlegen, der die Unrichtigkeit der darin niedergelegten Absprachen behauptet; dabei reicht es nicht, dass die Beweiswirkung erschüttert ist, sondern das Gericht muss die Überzeugung von der Richtigkeit der anderweitigen Absprache gewinnen (vgl. BGH, Urt. v. 19.06.1998, V ZR 133/97, juris, Rn. 13).
  • BGH, 02.02.2007 - V ZR 34/06

    Auslegung einer notariellen Vereinbarung im Hinblick auf eine

    Ist ein Vertrag beurkundet worden, so begründet das zwar eine Vermutung dafür, dass die Urkunde die getroffenen Abreden richtig und vollständig wiedergibt (Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470).
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 K 4386/08

    Betriebsaufgabe aufgrund der Einlage eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft

    Die notarielle Urkunde begründet eine Vermutung dafür, dass sie die getroffenen Abreden richtig und vollständig wiedergibt (BGH-Urteil vom 19. Juni 1998 V ZR 133/97, NJW-RR 1998, 1470).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2007 - 2 K 460/05

    Keine Anspruch auf Investitionszulage bei Anschaffung eines Gebäudes nach dem

    Das materiell-rechtliche Beurkundungserfordernis nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB steht im Zusammenhang mit der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung notarieller Urkunden (vgl. BGH-Urteil vom 19. Juni 1998, V ZR 133/97 NJW-RR 1998, 1470).

    Nach materiellem Recht unterliegen dem Beurkundungserfordernis alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH-Urteile vom 19. Juni 1998, V ZR 133/97, a. a. O.; vom 20. Dezember 1974, V ZR 132/73, BGHZ 63, 359).

  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 5 U 1477/03

    Umfang der Zuwendung eines Geschäftsbetriebes durch Erbvertrag; Zurückforderung

    Das hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (BGH NJW-RR 1989, 1323; BGH NJW-RR 1998, 1470 ) und weist damit der Beklagten die Beweislast dafür zu, dass ihre gegenläufige Behauptung zutrifft.
  • OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06

    Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung

    b) Die Vorinstanz hat die streitgegenständlichen Zahlungen vom 24.03.1998 und vom 18.06.1999 im Ergebnis zutreffend entsprechend der getroffenen schriftlichen Vereinbarungen, denen die Vermutung für eine richtige und vollständige Wiedergabe des Gewollten zukommt (vgl. BGH NJW 2002, 3164 [3165]; BGH NJW-RR 1998, 1470), als Darlehensgewährungen an die 3r GmbH behandelt.
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Diese Urkunde hat aber die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (BGH NJW-RR 1989, 1323; BGH NJW-RR 1998, 1470).
  • OLG Dresden, 04.07.2006 - 2 U 66/04

    Betriebliche Altersversorgung

  • OLG Brandenburg, 28.07.2002 - 9 WF 25/02

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Gewährung nachehelichen Unterhalts

  • KG, 19.05.2003 - 8 U 37/01

    Formbedürftigkeit der mit einem Grundstückskaufvertrag verbundenen Geschäfte

  • BayObLG, 17.12.2004 - 1Z BR 96/04

    Absehen von Einreichung der Urkunde über Grundstückskaufvertrag bei Grundbuchamt

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 3306/15
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