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   BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05 (1)   

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BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05 (1) (https://dejure.org/2006,3765)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2006 - V ZR 138/05 (1) (https://dejure.org/2006,3765)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - V ZR 138/05 (1) (https://dejure.org/2006,3765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zur Anwendbarkeit des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes (VerkFlBerG) im Fall einer sowohl öffentlichen als auch anderen Zwecken dienenden Nutzung eines im Beitrittsgebiet belegenen Gebäudes; Sinn und Zweck des VerkFlBerG; Sinn des Ankaufsrechts nach § 3 Abs. 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrsfläche; Bereinigungslage; Mischnutzung; Mehrzweckgebäude; Konsumverkaufsstelle

  • Judicialis

    VerkFlBerG § 1 Abs. 1 Satz 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerkFlBerG § 1 Abs. 1 S. 5
    Anwendbarkeit des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes bei Nutzung eines Gebäudes zu öffentlichen als auch anderen Zwecken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 83/02

    Inanspruchnahme eines privaten Grundstücks vor dem 9.5.1945

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
    Die Inanspruchnahme eines Grundstücks zu öffentlichen Zwecken vor und nach den in § 1 Abs. 1 Satz 1 VerkFlBerG genannten Stichtagen (9. Mai 1945 und 3. Oktober 1990) fällt demgegenüber nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes (vgl. Senat, Urt. v. 11. Juli 2003, V ZR 83/02, WM 2004, 192 mwN).

    Andererseits erfasste das Besitzmoratorium - seinem vorläufigen Charakter entsprechend - auch Fälle, die vom Anwendungsbereich des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes bewusst ausgenommen worden sind (vgl. Senat, Urt. v. 11. Juli 2003, V ZR 83/02, WM 2004, 192, 193; Kimme/Matthiessen, Offene Vermögensfragen [Stand März 2006], § 1 VerkFlBerG Rdn. 12).

  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
    Es hat ausschließlich den Zweck, die während der Geltung der sozialistischen Bodenordnung durch die Inanspruchnahme privater Grundstücke entstandenen besonderen Situationen zu bereinigen (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs für ein Grundstücksbereinigungsgesetz in BT-Drucks. 14/6204 S. 10; Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 771).

    Das Besitzrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 4 VerkFlBerG ist zwar einerseits als Verlängerung des Besitzmoratoriums angelegt (vgl. Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 771).

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 228/03

    Sachenrechtsbereinigung bei unterbliebener Absicherung einer baulichen

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
    Erforderlich ist darüber hinaus, dass sie das Projekt auch im Übrigen wirtschaftlich in den Händen hielt und ihr nach der Bauausführung die Nutzung des Objekts ohne die Einschränkungen der Anordnung für die Übertragung volkseigener unbeweglicher Grundmittel an sozialistische Genossenschaften vom 1. Oktober 1974 übertragen wurde (vgl. Senat, aaO, sowie Urt. v. 16. Juli 2004, V ZR 228/03, VIZ 2004, 499, 500).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 370/02

    Behandlung einer Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
    Eine solche verdeckte Investition hat der Senat für möglich gehalten, wenn eine Genossenschaft nur deswegen nicht selbst als Auftraggeberin aufgetreten ist, weil nur der Rat der Gemeinde über die für die Verwirklichung des Bauprojekts planungsrechtlich notwendigen Investitions- oder materiellen Kennziffern verfügte (Senat, Urt. v. 30. Mai 2003, V ZR 370/02, WM 2003, 1973, 1974).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 122/05

    Abgrenzung von Verkehrs- und unbebauter Fläche; Abgrenzung von öffentlichen

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
    Diese Anknüpfung muss auch dann maßgeblich sein, wenn sich das Gebäude über mehrere Grundstücke erstreckt (vgl. Senat, Urt. v. 20. Januar 2006, V ZR 122/05, NJW-RR 2006, 805, 807 [19]).
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 160/04

    Ansprüche des Berechtigten auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 06.10.2006 - V ZR 138/05
    Demgemäß gibt es zahlreiche Fälle, in denen das durch das Moratorium geschaffene Recht zum Besitz trotz fortdauernder öffentlicher Nutzung mit dem 30. September 2001 beendet worden ist (zu einem solchen Sachverhalt vgl. Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 160/04, NJW-RR 2005, 965).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12

    Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von

    cc) Für die Beantwortung der Frage nach einem Überwiegen der öffentlichen Nutzung kommt es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Ankaufsverlangens, sondern auf die Verhältnisse am 3. Oktober 1990 an (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 138/05, LKV 2007, 190 Rn. 8).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 207/14

    Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet: Erlöschen des Besitzrechts einer

    Auch wenn der Weg nicht öffentlich-rechtlichen Zwecken dient, käme das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz wegen der überwiegenden öffentlichen Nutzung des Grundstücks (§ 1 Abs. 1 Satz 5 VerkFlBerG) zur Anwendung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 138/05, LKV 2007, 190 Rn. 8; Urteil vom 12. Juli 2013- V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 27).
  • OLG Rostock, 19.04.2007 - 7 U 139/03

    Nutzungsentschädigung nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz

    Wegen des Sachverhaltes wird auf das Urteil des Landgerichts Schwerin - Az.: 3 O 97/02 vom 16.07.2003, das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 09.06.2005 und das Urteil des Bundesgerichtshofes - Az.: V ZR 138/05 - vom 06.10.2006 Bezug genommen.

    Bei einer sowohl öffentlichen als auch anderen Zwecken dienenden Nutzung eines im Beitrittsgebiet gelegenen Gebäudes ist das VerkFlBerG nur anwendbar, wenn die Nutzung zu öffentlichen Zwecken bereits vor dem 03. Oktober 1990 überwog (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2006 - V ZR 138/05 -).

  • BGH, 11.04.2014 - V ZR 17/13

    Verkehrsflächenbereinigung in Berlin: Tatsächliche Inanspruchnahme der begrünten

    (2) Für die Beantwortung der Frage nach einem Überwiegen der öffentlichen Nutzung kommt es auf die Verhältnisse am 3. Oktober 1990 an (Senat, Urteile vom 6. Oktober 2006 - V ZR 138/05, LKV 2007, 190 Rn. 8 und vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, ZOV 2013, 120 Rn. 28).
  • KG, 06.11.2008 - 19 U 11/08

    Ankaufsrecht nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz: (Un-)Anwendbarkeit auf

    Schließlich ergibt sich nichts anderes aus der von den Beklagten eingereichten Entscheidung des BGH vom 6. Oktober 2006 - V ZR 138/05 -.
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   BGH, 09.03.2006 - V ZR 138/05   

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BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - V ZR 138/05 (https://dejure.org/2006,14455)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - V ZR 138/05 (https://dejure.org/2006,14455)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - V ZR 138/05
    Insoweit beträgt der Gegenstandswert für die Gerichtsgebühren 69.763,90 EUR und für die außergerichtlichen Kosten 110.363,90 EUR mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zur Beklagten nur in Höhe von 63 % anzusetzen sind (vgl. Senat, Beschl. v. 17. Dezember 2003, V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
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