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   BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65   

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BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65 (https://dejure.org/1967,1372)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1967 - V ZR 14/65 (https://dejure.org/1967,1372)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1967 - V ZR 14/65 (https://dejure.org/1967,1372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1609
  • MDR 1967, 661
  • WM 1967, 580
  • DB 1967, 1263
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.06.1962 - V ZR 171/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Aber abgesehen davon, daß auch Ansprüche, deren Schuldner eine Gesamthand ist, nicht in jedem Fall gegen alle Gesamthänder gleichzeitig geführt werden müssen (vgl. RGZ 68, 221; BGH Urteil vom 8. Juni 1962 - V ZR 171/61, NJW 1962, 1722 = LM ZPO § 62 Nr. 10; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 95 II 2 b; die Entscheidung Köln OLG 18, 149 ist insoweit überholt), richtet sich der hier eingeklagte Anspruch nicht gegen die Gesamthand als solche, sondern gegen einen Gesamthänder persönlich.
  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 67/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Aus diesem Grund kommt es entgegen der Meinung der Revision auch nicht darauf an, ob die außerhalb dieses einen Häuserblocks liegenden Teile des dienstbarkeitsbelasteten Gesamtgeländes in sogar großem Umfang gewerblich genutzt sind (vgl. das Senatsurteil vom 17. März 1967 - V ZR 67/64, wonach eine Grunddienstbarkeit, die Beschränkung auf zweigeschossige Bebauung gebietet, trotz öffentlich-rechtlicher Umwidmung in ein Wohngebiet 4 - Bauweise mit vier Geschossen - ihre Bedeutung behalten kann, nämlich den Vorteil für das herrschende Grundstück, daß einer Häusergruppe ein bestimmter architektonischer Charakter erhalten bleibt).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Einen Untergang des Rechts oder auch nur die Unzulässigkeit seiner Ausübung wegen Rechtsmißbrauchs kann jedoch die Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, wenn überhaupt, so nur dann bewirken wenn die erheblichen Nachteile, welche das dienende Grundstück durch Bestand oder Ausübung der Dienstbarkeit erleidet, in gar keinem Verhältnis mehr stehen zu dem geringen Nutzen, den sie für den Berechtigten hat (vgl. Senatsurteile vom 21.10.1955 - V ZR 67/54 LM BGB § 1020 Nr. 1, vom 27.1.1960 - V ZR 148/58 MDR 1960, 389 und vom 30.3.1965 - V ZR 43/63 LM BGB § 1004 Nr. 79 im Hinblick auf RGZ 169, 180).
  • BGH, 21.10.1955 - V ZR 67/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Einen Untergang des Rechts oder auch nur die Unzulässigkeit seiner Ausübung wegen Rechtsmißbrauchs kann jedoch die Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, wenn überhaupt, so nur dann bewirken wenn die erheblichen Nachteile, welche das dienende Grundstück durch Bestand oder Ausübung der Dienstbarkeit erleidet, in gar keinem Verhältnis mehr stehen zu dem geringen Nutzen, den sie für den Berechtigten hat (vgl. Senatsurteile vom 21.10.1955 - V ZR 67/54 LM BGB § 1020 Nr. 1, vom 27.1.1960 - V ZR 148/58 MDR 1960, 389 und vom 30.3.1965 - V ZR 43/63 LM BGB § 1004 Nr. 79 im Hinblick auf RGZ 169, 180).
  • BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Sie scheitert auch nicht daran, daß die Beklagte die dienstbarkeitswidrige Raumnutzung nicht selbst vornimmt, sondern durch einen Mieter vornehmen läßt; denn es ist nicht dargetan, daß der Beklagten eine Unterbindung jener Nutzung nicht möglich wäre (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1966 - V ZR 191/63).
  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Dieser Satz bindet allerdings die öffentliche Hand auch dort, wo sie sich zur Erfüllung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben privatrechtlicher Formen bedient (Senatsurteile BGHZ 29, 76 sowie vom 26. Februar 1965 - V ZR 64/64 LM GG Art. 3 Nr. 84).
  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 43/63

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung betreffend die Löschung eines Wegerechts -

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Einen Untergang des Rechts oder auch nur die Unzulässigkeit seiner Ausübung wegen Rechtsmißbrauchs kann jedoch die Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, wenn überhaupt, so nur dann bewirken wenn die erheblichen Nachteile, welche das dienende Grundstück durch Bestand oder Ausübung der Dienstbarkeit erleidet, in gar keinem Verhältnis mehr stehen zu dem geringen Nutzen, den sie für den Berechtigten hat (vgl. Senatsurteile vom 21.10.1955 - V ZR 67/54 LM BGB § 1020 Nr. 1, vom 27.1.1960 - V ZR 148/58 MDR 1960, 389 und vom 30.3.1965 - V ZR 43/63 LM BGB § 1004 Nr. 79 im Hinblick auf RGZ 169, 180).
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Dieser Satz bindet allerdings die öffentliche Hand auch dort, wo sie sich zur Erfüllung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben privatrechtlicher Formen bedient (Senatsurteile BGHZ 29, 76 sowie vom 26. Februar 1965 - V ZR 64/64 LM GG Art. 3 Nr. 84).
  • RG, 28.03.1908 - V 348/07

    Erbenhaftung

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Aber abgesehen davon, daß auch Ansprüche, deren Schuldner eine Gesamthand ist, nicht in jedem Fall gegen alle Gesamthänder gleichzeitig geführt werden müssen (vgl. RGZ 68, 221; BGH Urteil vom 8. Juni 1962 - V ZR 171/61, NJW 1962, 1722 = LM ZPO § 62 Nr. 10; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 95 II 2 b; die Entscheidung Köln OLG 18, 149 ist insoweit überholt), richtet sich der hier eingeklagte Anspruch nicht gegen die Gesamthand als solche, sondern gegen einen Gesamthänder persönlich.
  • BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63

    Wegerechtsumfang

    Auszug aus BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65
    Die Rechtsprechung hat allerdings die Wandelbarkeit des Dienstbarkeitsinhalts entsprechend der Veränderung der tatsächlichen Lebensverhältnisse in bestimmtem Umfang anerkannt (Senatsurteil BGHZ 44, 171, 172/73 mit Hinweisen).
  • RG, 08.06.1942 - V 129/41

    Kann der Ausübung eines ersessenen Wegerechts bei Änderung der Grundlagen, auf

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Das ist deswegen richtig, weil eine Grunddienstbarkeit dem Berechtigten eine auf dem Privatrecht beruhende Rechtsstellung gewährt, die von etwaigen öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen für das herrschende Grundstück unabhängig ist (vgl. Senat, Urteile vom 7. April 1967 - V ZR 14/65, NJW 1967, 1609, 1610; Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 171/07, NJW 2008, 3123 Rn. 12).
  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer

    Er hat vielmehr wiederholt betont, für einen derartigen, auf § 242 BGB gestützten Löschungsanspruch könne, wenn überhaupt, nur dann Raum sein, falls erhebliche Nachteile, welche das dienende Grundstück durch Bestehenbleiben oder Ausübung der betreffenden Dienstbarkeit erleide, in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu einem bloß geringfügigen Nutzen stünden, den sie für den Berechtigten habe (Urteile vom 30. März 1965 - V ZR 43/63, WM 1965, 589, 591, vom 17. März 1967, V ZR 67/64 - WM 1967, 582, 584, vom 7. April 1967 - V ZR 14/65, WM 1967, 580, 581, vom 19. Dezember 1969 - V ZR 64/68, WM 1970, 193, 195 und vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377; vgl. auch RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1018 Rn. 37 a.E.).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung

    Eine Grunddienstbarkeit gibt nämlich dem Berechtigten eine auf dem Privatrecht beruhende Rechtsstellung, die von etwaigen öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen für das herrschende Grundstück grundsätzlich unabhängig ist und deshalb nicht schon dann wegfällt, wenn dessen Nutzungsmöglichkeiten durch baurechtliche Vorschriften oder bauplanerische Feststetzungen (hier durch die von dem Beklagten vorgetragene nunmehrige Unzulässigkeit einer Nutzung des herrschenden Grundstücks zu Wohnzwecken) beschränkt werden oder ganz wegfallen (vgl. Senat, Urt. v. 7. April 1967, V ZR 14/65, NJW 1967, 1609, 1610).
  • OLG München, 15.09.2021 - 7 U 3198/18

    Ausgestaltung eines Geh- und Fahrrechts

    Letztlich kommt es hierauf aber nicht entscheidend an; es ist daher auch nicht entscheidungserheblich, ob tatsächlich, wie die Klageseite meint, jede Erneuerung des Zauns eine neue Anlage darstellt und dementsprechend eine neue Verjährungsfrist auslöst (vgl. zur Problematik "derselben" Anlage für den Verjährungslauf: vgl. BGH, Urteil vom 07.04.1967 - V ZR 14/65).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Beklagte im Rahmen des § 1004 Abs. 1 BGB für Störungshandlungen ihrer Mieterin verantwortlich gemacht werden kann; es ist nämlich nicht dargetan, daß es der Beklagten unmöglich wäre, ihre Mieterin von einem fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten (Senatsurt. vom 11. November 1966, V ZR 191/63, NJW 1967, 246; 7. April 1967, V ZR 14/65, LM Nr. 1 zu § 1028 BGB; und vom 2. März 1984, V ZR 155/83, WM 1984, 820, 821).
  • KG, 09.08.2012 - 1 W 113/11

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei altrechtlichen

    Dessen ungeachtet steht und fällt eine durch Bestellung von Dienstbarkeiten eingeräumte privatrechtliche Rechtsstellung bei Änderung öffentlich-rechtlicher Vorgaben - hier durch Änderung des örtlichen Planungsrechts - sowieso nicht ohne weiteres (BGH, Urteil vom 7. April 1967 - V ZR 14/65- Juris).
  • OLG Koblenz, 03.03.1998 - 3 U 563/97

    Anspruch auf Beseitigung einer im Bereich eines Grunddienstbarkeitsweges

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  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

    Dieser kann in der Wahrnehmung eigener oder fremder Belange und auch in der Förderung öffentlicher Interessen bestehen (vgl. BGHZ 41, 209, 214 [BGH 11.03.1964 - V ZR 78/62]; Senatsurteil vom 7. April 1967, V ZR 14/65, LM BGB § 1028 Nr. 1 = NJW 1967, 1609/1610; RGZ 111, 384, 392 ff; …

    Was die vom Berufungsgericht offengelassene Frage anbelangt, ob sich die Klage im Hinblick auf den auch für das privatrechtliche Handeln einer Gemeinde geltenden Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BGHZ 29, 76, 80 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57]; 52, 325, 328; Senatsurteil vom 7. April 1967 a.a.O. unter 3 d) als unzulässige Ausübung der Dienstbarkeit darstellt, so bietet dafür der Sachvortrag des Beklagten keine hinreichenden Anhaltspunkte.

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83

    Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme

    Es ist nämlich nicht dargetan, daß es den Beklagten unmöglich wäre, ihren Mietern die Benutzung des Kachelofens zu untersagen (vgl. die Senatsurteile vom 27. Mai 1959, V ZR 78/58, LM BGB § 1004 Nr. 44 = NJW 1959, 2013; vom 11. November 1966, V ZR 191/63, LM BGB § 1004 Nr. 90 = NJW 1967, 246 und vom 7. April 1967, V ZR 14/65, LM BGB § 1028 Nr. 1).
  • OLG München, 30.06.2021 - 7 U 3198/18

    Zum Anspruch auf Beseitigung einer ein grundbuchrechtlich eingetragenes Geh- und

    Letztlich kommt es hierauf aber nicht entscheidend an; es ist daher auch nicht entscheidungserheblich, ob tatsächlich, wie die Klageseite meint, jede Erneuerung des Zauns eine neue Anlage darstellt und dementsprechend eine neue Verjährungsfrist auslöst (vgl. zur Problematik "derselben" Anlage für den Verjährungslauf: vgl. BGH, Urteil vom 07.04.1967 - V ZR 14/65).
  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens -

  • BGH, 25.04.1975 - V ZR 185/73

    Umfang eines Wegerechts bei Umstellung des herrschenden Grundstücks von

  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 64/68

    Einwilligung zur Löschung von eingetragenen Baubeschränkungen - Bestellung von

  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 43/79

    Vereinbarung über die Nichtbelieferung eines Endverbrauchers durch ein

  • BGH, 19.06.1972 - III ZR 62/69

    Bemessung von Inhalt und Umfang eines Wassernutzungsrechts an einem Gewerbekanal

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