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   BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65   

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https://dejure.org/1966,2373
BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65 (https://dejure.org/1966,2373)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1966 - V ZR 140/65 (https://dejure.org/1966,2373)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1966 - V ZR 140/65 (https://dejure.org/1966,2373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindung von zur Aufgabe ihrer Pachtstellen gewzungenen Gärtnerhofsiedlern - Verpflichtung zur Gestellung von Ersatzland - Bedeutsamkeit des Fehlens von zur Umsiedlung geeigneten Grundstücke - Wechsel des geltenden Rechts als sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2356
  • MDR 1967, 35
  • DB 1966, 1847
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65
    Erweist sich bei der Verurteilung des Beklagten Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu bewirkende Gegenleistung nur der Teil der Entscheidung, der die Gegenleistung betrifft, als rechtsfehlerhaft, so kann das Revisionsgericht gleichwohl das ganze Urteil aufheben und die Sache im vollen Umfang an die Vorinstanz zurückverweisen (Ergänzung zu BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]).

    Allerdings hat der VII, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, unlängst in einem Fall, der ebenfalls eine Zug um Zug-Verurteilung betraf und in dem, wie hier, lediglich die Entscheidung über die Gegenleistung einen Rechtsfehler aufwies, es für zulässig erachtet, das Berufungsurteil nur insoweit aufzuheben, als dies zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist, und im übrigen die Revision zurückzuweisen (Urteil vom 2. Juni 1966, VII ZK 162/64, BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65
    Dieses Urteil ist auf Revision der Klägerin vom erkennenden Senat aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (Revisionsurteil vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, LM GG Art. 3 Nr. 84).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Eine solch weitgehende Aufhebung ist auch dann möglich, wenn das angefochtene Urteil nur in Bezug auf den Teil der Entscheidung rechtsfehlerhaft ist, der die Zug um Zug zu bewirkende Gegenleistung betrifft (Senat, Urt. v. 30. Sept. 1966, V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 444/14

    Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren;

    Der erkennende Senat hält es für angezeigt (vgl. zum insoweit bestehenden Ermessen des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 30. September 1966 - V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357; MüKoZPO/Krüger, 4. Aufl., § 562 Rn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 562 Rn. 2), die angefochtene Entscheidung auch insoweit aufzuheben, als mit ihr die im Hinblick auf die Vermögensverwaltung geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurückgewiesen wurden.
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 453/14

    Schadensersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Der erkennende Senat hält es für angezeigt (vgl. zum insoweit bestehenden Ermessen des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 30. September 1966 - V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357; MüKoZPO/Krüger, 4. Aufl., § 562 Rn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 562 Rn. 2), die angefochtene Entscheidung auch insoweit aufzuheben, als mit ihr die im Hinblick auf die Vermögensverwaltung geltend gemachten Schadensersatzansprüche abgewiesen wurden.
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 440/14

    Schadensersatzbegehren eines Kapitalanlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb von

    Der erkennende Senat hält es für angezeigt (vgl. zum insoweit bestehenden Ermessen des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 30. September 1966 - V ZR 140/65, NJW 1966, 2356, 2357; MüKoZPO/Krüger, 4. Aufl., § 562 Rn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 562 Rn. 2), die angefochtene Entscheidung auch insoweit aufzuheben, als mit ihr die im Hinblick auf die Vermögensverwaltung geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurückgewiesen wurden.
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen

    Der erkennende Senat hat zwar in einem ähnlichen Fall die Gesamtaufhebung des vorinstanzlichen Erkenntnisses für angezeigt erachtet (Urteil vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207 = NJW 1966, 2356; vgl. auch Reinicke, NJW 1967, 515 ff) aber den Gegenstand der Verurteilung bildete dort die Räumung von Grundstücken, während das Klagebegehren im vorliegenden Fall auf Abgabe einer Willenserklärung geht; hier läuft der Beklagte wegen der Regelung in den §§ 726 Abs. 2, 894 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Gefahr, daß den Klägern vor dem endgültigen Abschluß des Rechtsstreits bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird.
  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines

    Da der Fehler, der zu seiner Aufhebung führt, die dem Beklagten möglicherweise gebührende, Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung betrifft, erhebt sich die Frage, ob das Urteil im übrigen bestehen bleiben kann und die Sache lediglich insoweit, als das Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, gemäß §§ 564, 565 Abs. 1 ZPO in die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß (BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207, 1210 = NJW 1966, 2356, und vom 24. November 1967, V ZR 4/67, WM 1968, 443, 447).
  • BGH, 09.02.1976 - II ZR 162/74

    Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung für die Geltendmachung eines

    Bliebe die Verurteilung des Beklagten bestehen, so hätte die Klägerin einen unbeschränkt vollstreckbaren Titel, auf den sie möglicherweise keinen Anspruch hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.9. 66 - V ZR 140/65, LM ZPO § 565 Abs. 1 Nr. 7).
  • BGH, 22.01.1971 - V ZR 179/69

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Kaufvertrags - Anfechtung eines

    Die Frage, ob das angefochtene Urteil wegen dieses Mangels nur hinsichtlich des von dem Mangel betroffenen Teils oder in vollem Umfang aufzuheben ist, ist nach den Umständen des Falls zu entscheiden (vgl. BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64] und das in Ergänzung hierzu ergangene Urteil des Senats vom 30. September 1966 - V ZR 140/65 - NJW 1966, 2356).
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