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   BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59   

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https://dejure.org/1961,7474
BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59 (https://dejure.org/1961,7474)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1961 - V ZR 141/59 (https://dejure.org/1961,7474)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1961 - V ZR 141/59 (https://dejure.org/1961,7474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1961, 505
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 13.02.1928 - VI 333/27

    Übernahme von Eigentümergrundschulden.

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Wenn in den Entscheidungen RGZ 120, 166, 169 und RGZ 121, 38, 41 - ebenso wie übrigens auch in RGZ 121, 290, 293 und RGZ 129, 27, 28 sowie in RG JW 1928, 2831 - nichts darüber gesagt ist, in welcher Weise sich der ersatzlose Wegfall einer übernommenen Grundstücksbelastung für die Vertragsbeteiligten auswirkt, so erklärt sich das daraus, daß diese Urteile Aufwertungsstreitigkeiten betrafen, bei denen das dingliche Recht bestehen geblieben war und es lediglich um das Schicksal der persönlichen Forderung ging.

    Zuzugeben ist der Revision, daß der Entscheidung RGZ 120, 166 insofern ein besonderer Sachverhalt zugrunde lag, als dort Gläubiger des übernommenen Rechts nicht ein Dritter war, sondern der Verkäufer selbst; aber die Entscheidung geht ebenfalls von dem im Regelfall, d.h. bei Übernahme einer Fremdbelastung geltenden Grundsatz aus, wonach mit der Übernahme bereits die vom Käufer geschuldete Leistung bewirkt wird, und prüft, ob er auch in jenem Sonderfall anwendbar sei.

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang erneut auf die oben (Nr. 2) bereits erörterte reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 120, 166; 121, 38) zurückkommt und darzulegen versucht, die dortigen Grundsätze über Anrechnung von Grundstücksbelastungen auf den Kaufpreis könnten im vorliegenden Fall auch deshalb nicht angewendet werden, weil hier ein gegenteiliger Parteiwille mindestens auf Seiten der Verkäufer feststehe, wendet sie sich in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise gegen die tatrichterliche Würdigung.

  • RG, 26.03.1928 - VI 356/27

    Übernahme von Schulden in Anrechnung auf den Kaufpreis

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Wenn in den Entscheidungen RGZ 120, 166, 169 und RGZ 121, 38, 41 - ebenso wie übrigens auch in RGZ 121, 290, 293 und RGZ 129, 27, 28 sowie in RG JW 1928, 2831 - nichts darüber gesagt ist, in welcher Weise sich der ersatzlose Wegfall einer übernommenen Grundstücksbelastung für die Vertragsbeteiligten auswirkt, so erklärt sich das daraus, daß diese Urteile Aufwertungsstreitigkeiten betrafen, bei denen das dingliche Recht bestehen geblieben war und es lediglich um das Schicksal der persönlichen Forderung ging.

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang erneut auf die oben (Nr. 2) bereits erörterte reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 120, 166; 121, 38) zurückkommt und darzulegen versucht, die dortigen Grundsätze über Anrechnung von Grundstücksbelastungen auf den Kaufpreis könnten im vorliegenden Fall auch deshalb nicht angewendet werden, weil hier ein gegenteiliger Parteiwille mindestens auf Seiten der Verkäufer feststehe, wendet sie sich in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise gegen die tatrichterliche Würdigung.

  • RG, 12.05.1930 - VI 445/29

    1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Sie steht im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Ansicht (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330 mit Nachweisungen; ferner RGZ 129 27, 28; RG JW 1928, 2831 - LZ 1928, 398; BGH Urteile vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58 WM 1959, 665; BGB RGRK 11. Aufl. § 433 Anm. 141; Siebert/Schmidt.

    Wenn in den Entscheidungen RGZ 120, 166, 169 und RGZ 121, 38, 41 - ebenso wie übrigens auch in RGZ 121, 290, 293 und RGZ 129, 27, 28 sowie in RG JW 1928, 2831 - nichts darüber gesagt ist, in welcher Weise sich der ersatzlose Wegfall einer übernommenen Grundstücksbelastung für die Vertragsbeteiligten auswirkt, so erklärt sich das daraus, daß diese Urteile Aufwertungsstreitigkeiten betrafen, bei denen das dingliche Recht bestehen geblieben war und es lediglich um das Schicksal der persönlichen Forderung ging.

  • BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58

    Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Unter diesen Umständen kann von einem Wegfall oder von einer Erschütterung der Geschäftsgrundlage, woraus sich möglicherweise ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch herleiten ließe, nicht gesprochen werden; vielmehr bestimmen sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem Vertrag (Urteile des erkennenden Senats vom 30. November 1959, V ZR 125/58, WM 1960, 234, und vom 3. Februar 1960, V ZR 159/58, WM 1960, 665).
  • BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Sie steht im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Ansicht (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330 mit Nachweisungen; ferner RGZ 129 27, 28; RG JW 1928, 2831 - LZ 1928, 398; BGH Urteile vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58 WM 1959, 665; BGB RGRK 11. Aufl. § 433 Anm. 141; Siebert/Schmidt.
  • BGH, 30.11.1959 - V ZR 125/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Unter diesen Umständen kann von einem Wegfall oder von einer Erschütterung der Geschäftsgrundlage, woraus sich möglicherweise ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch herleiten ließe, nicht gesprochen werden; vielmehr bestimmen sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem Vertrag (Urteile des erkennenden Senats vom 30. November 1959, V ZR 125/58, WM 1960, 234, und vom 3. Februar 1960, V ZR 159/58, WM 1960, 665).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 23, 282 [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]; jeweils mit weiteren Nachweisungen) kommt eine ergänzende Auslegung nur zur Schließung von Vertragslücken in Betracht.
  • BGH, 06.02.1957 - IV ZR 263/56

    Schadensersatzanspruch gegen Ehebrecher

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 23, 282 [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]; jeweils mit weiteren Nachweisungen) kommt eine ergänzende Auslegung nur zur Schließung von Vertragslücken in Betracht.
  • RG, 14.06.1928 - VI 543/27

    Aufwertung; Abgetretene Forderung; Umwandlung

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Wenn in den Entscheidungen RGZ 120, 166, 169 und RGZ 121, 38, 41 - ebenso wie übrigens auch in RGZ 121, 290, 293 und RGZ 129, 27, 28 sowie in RG JW 1928, 2831 - nichts darüber gesagt ist, in welcher Weise sich der ersatzlose Wegfall einer übernommenen Grundstücksbelastung für die Vertragsbeteiligten auswirkt, so erklärt sich das daraus, daß diese Urteile Aufwertungsstreitigkeiten betrafen, bei denen das dingliche Recht bestehen geblieben war und es lediglich um das Schicksal der persönlichen Forderung ging.
  • BGH, 05.02.1958 - V ZR 129/56
    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
    Sie steht im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Ansicht (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330 mit Nachweisungen; ferner RGZ 129 27, 28; RG JW 1928, 2831 - LZ 1928, 398; BGH Urteile vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58 WM 1959, 665; BGB RGRK 11. Aufl. § 433 Anm. 141; Siebert/Schmidt.
  • BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55

    Ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
  • BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 49/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Es ist zwar richtig, daß Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) und nicht Annahme an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) gegeben ist, wenn der Schuldner das von vornherein Geschuldete erbringt (z.B. BGH Urteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 141/59 = WM 1961, 505, 506; RGZ 120, 166, 169; 121, 38, 41).
  • BGH, 20.10.1961 - V ZR 68/60

    Rechtsmittel

    Denn die Übernahme einer Verbindlichkeit des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis stellt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59 (WM 1961, 505) ausgeführt hat, keine Leistung an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber dar (§ 364 BGB), sondern die ursprüngliche, unmittelbare Vertragsleistung des Käufers, Bereits durch die Übernahme als solche wird der Kaufpreisanspruch in entsprechender Höhe erfüllt; da er infolgedessen gemäß § 362 Abs. 1 BGB endgültig erloschen ist, bleibt für eine nachträgliche Zahlungsverpflichtung auf Grund des Kaufvertrages kein Raum.

    Wenn sie gleichwohl für diesen Fall keine Ausnahmeregelung trafen, sondern es bei der allgemeinen Bestimmung beließen, wonach sich die Zahlungsverpflichtung der Käufer auf die vom Finanzamt tatsächlich erhobenen Abgaben beschränken sollte, so entfällt damit eine Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; die Rechtsfolgen bestimmen sich ausschließlich nach dem Vertrag (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 507 m. Nachw.).

    Deshalb bedarf es auch keines Eingehens auf ihre Rüge, daß sich infolge Nichterhebung der Vermögensabgabe das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verschoben habe; die Notwendigkeit, das Vorliegen einer erheblichen Äquivalenzstörung zu prüfen, entfällt zudem schon in Ermangelung eines Geschäftsgrundlage-Wegfalls (BGH WM 1961, 505, 507).

  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der

    Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 242 BGB kann nach stündiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, nur in Betracht kommen, wenn die Vertragspartner einen für ihre rechtlichen Beziehungen bedeutungsvollen Punkt nicht in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen und es infolgedessen unterlassen haben, insoweit eine Regelung zu treffen; anderenfalls bestimmen sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem Vertrag und für eine Anwendung der Geschäftsgrundlage-Regeln ist kein Raum (Urteile vom 3. Februar 1960, V ZR 159/58, WM 1960, 665, vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 507, vom 5. Juli 1961, V ZR 188/59, WM 1961, 1192, 1194, vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53, vom 20. Oktober 1961, V ZR 68/60, WM 1962, 150, 151 f, und vom 27. Juni 1962, V ZR 204/60 S. 14).
  • BGH, 27.06.1962 - V ZR 204/60

    Rechtsmittel

    Für ein Abgehen vom Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Geschäftsgrundlage-Wegfalls ist kein Raum, falls die Möglichkeit einer Entwicklung, wie sie später eingetreten ist, von den Beteiligten bereits bei Vertragsabschluß vorausgesehen und in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen wurde; die Rechtsfolgen bestimmen sich dann ausschließlich nach der vertraglichen Regelung (Urteile des erkennenden Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 507 , vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53, und vom 20. Oktober 1961, V ZR 68/60, WM 1962, 150, 151 f).
  • BGH, 06.10.1967 - V ZR 129/66

    Auswirkungen einer Hypothekenübernahme als Selbstschuldner und Alleinschuldner -

    Dabei kann es sich freilich, wie das Oberlandesgericht zutreffend hervorhebt, nicht um einen restlichen Kaufpreisanspruch nach § 433 Abs. 2 BGB handeln; denn durch die vereinbarte Anrechnung der Hypothek auf den Kaufpreis wurde dieser gemäß § 362 Abs. 1 BGB bereits endgültig getilgt, so daß insoweit niemals eine Geldforderung des Klägers bestanden hat (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 506).
  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 23/60

    Rechtsmittel

    Wenn nämlich, wie das Berufungsgericht ausgeführt hat, die Vertragsteile den Fall des möglichen Nichterwerbes des Eigentums durch S. ins Auge gefaßt und dafür die Regelung getroffen haben, S. trage auch dann das Risiko für solche Umstände, mit denen bei Abschluß der Verträge nicht zu rechnen war, dann bestimmten sich die Rechtsfolgen des Nichteintrittes eines unerwarteten Umstandes ausschließlich nach dem Vertrage (Urteil des erkennenden Senates WM 1961, 505, 507 mit Nachw.).
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Sie brauchten nach der Regelung im Kaufvertrag ihre Leistung - ausgenommen lediglich die Übernahme der Hypothek von 2.000 DM, die bereits unmittelbar mit Vertragsabschluß bewirkt wurde (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59) - nicht sogleich zu erbringen, sondern hatten dazu "bis spätestens 31.1.1955" Zeit.
  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 39/63

    Rechtsmittel

    Sie entspricht dem auch in anderen Entscheidungen wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt des Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 506).
  • BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60

    Rechtsmittel

    Hierdurch ist nämlich ein Anspruch auf Geldzahlung an die Verkäuferin (auch soweit der Umstellungsbetrag der Goldmarkhypothek hinter 20.000 DM zurückblieb) von vornherein nicht entstanden, vielmehr nur ein Anspruch auf Belastungsübernahme, der gleichzeitig erfüllt wurde und damit nach § 362 BGB erlosch (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1961 V ZR 141/59 = WM 1961, 505 unter Nr. 2).
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