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BGH, 05.11.1993 - V ZR 145/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
ZGB-DDR §§ 68, 282; BGB 516
Formwirksamkeit eines Rückschenkungsversprechens - Wolters Kluwer
Grundstücksschenkung - Notarielles Schenkungsversprechen - Rückschenkungsversprechen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DDR: ZGB § 68 Abs. 2, § 282 Abs. 3
Unwirksamkeit eines notariellen Schenkungsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 1905
- MDR 1994, 164
- DNotZ 1994, 297
- NJ 1994, 124
- WM 1994, 250
- DB 1994, 93
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten …
Nach dem Rechtsverständnis der DDR sollten mit dem Verbot einer Bedingung oder Auflage einseitige Festlegungen des Zuwendenden ausgeschlossen werden, um Abhängigkeiten von diesem zu vermeiden; einvernehmliche Abreden z.B. über die Verwendung der Leistung waren hingegen zulässig (vgl. Lehrbuch des Zivilrechts der DDR - 1981 - Bd. II S. 163; s.a. BGH, Urteil vom 5. November 1993 - V ZR 145/92 - ZIP 1993, 1905, 1906). - BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
Grundstücksschenkung in der Übergangszeit
Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof für eine Grundstücksschenkung bereits entschieden, dass ein Schenkungsversprechen nach § 282 Abs. 3 ZGB kein Rechtsgeschäft gewesen sei, unabhängig von seiner Form keinerlei Wirksamkeit gehabt habe und Rechte und Pflichten erst mit dem Vollzug einer Schenkung entstanden seien (Urt. v. 05.11.1993 - V ZR 145/92, ZIP 1993, 1905). - BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99
Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft …
So verpflichtet § 139 ZPO das Gericht u.a. auf die Stellung sachdienlicher, nicht aber völlig neuer Anträge hinzuwirken (Senat, Urt. v. 5. November 1993, V ZR 145/92, WM 1994, 250).
- BGH, 12.01.1996 - V ZR 176/94
Verletzung eines anläßlich der Ausreise aus der ehemaligen DDR geschlossenen …
Auch ein (Rück-) Schenkungsversprechen, welches das Berufungsgericht zusätzlich zu der Überlassung in Erwägung zieht, würde dem Parteiwillen nicht gerecht (zu einem solchen Falle vgl. Senatsurt. v. 5. November 1993, V ZR 145/92, WM 1994, 250). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 309/95
Reprivatisierung einer in der DDR in Volkseigentum übergeleiteten KG
Damit handelt es sich bei einem Schenkungsversprechen im Sinne des ZGB um eine "Verbindlichkeit", die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 5. November 1993 - V ZR 145/92 - WM 1994, 250, 251) [BGH 05.11.1993 - V ZR 145/92] . - OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 39/94
Rechtsnatur eines Grundstücksüberlassungsvertrags: gemischte Schenkung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 20.06.1996 - 8 U 145/95
Rückübertragung eines Grundstücks; Unzulässigkeit einer Bedingung oder Auflage …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar