Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2015

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   BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14   

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BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14 (https://dejure.org/2015,36010)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - V ZR 146/14 (https://dejure.org/2015,36010)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14 (https://dejure.org/2015,36010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 906 Abs 2 S 2 BGB, § 909 BGB, § 296a ZPO, § 314 ZPO
    Nachbarausgleich bei Abgrabungsschaden: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen klägerischen Parteivortrags; Inhalt des Ausgleichsanspruchs; Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, § ... 909 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 314 ZPO, § 320 ZPO, §§ 529 bis 531 ZPO, § 296a ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Beschädigung einer Stützmauer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigungsanspruch wegen einer durch Bauarbeiten beschädigten Stützwand des Nachbarn, unzutreffende Beurteilung als streitig durch Berufungsgericht und Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nachbarausgleich bei Abgrabungsschaden: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen klägerischen Parteivortrags; Inhalt des Ausgleichsanspruchs; Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 909
    Voraussetzungen eines verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Beschädigung einer Stützmauer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zpoblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Die Beweiskraft des Tatbestands gem. § 314 ZPO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch - wenn die Mauer fällt und das Wasser von der Decke tropft

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Die Beweiskraft des Tatbestands gem. § 314 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 210
  • NZM 2016, 180
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 301/11

    Berufungsverfahren: Gehörsverletzung bei inhaltlichem Widerspruch zwischen dem in

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt aber vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 311/11, NJW-RR 2014, 381 Rn. 9 mwN).

    Hiervon ist schon dann auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 311/11, NJW-RR 2014, 381 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    In der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, dass aufgrund eines Entschädigungsanspruchs gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog nicht Schadensersatz, sondern lediglich ein nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung zu bestimmender Ausgleich verlangt werden kann, wonach nur der unzumutbare Teil der Beeinträchtigung auszugleichen ist (Senat, Urteile vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45, 53 und vom 25. Oktober 2013 - V ZR 230/12, BGHZ 198, 327 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    Der weitere Hinweis der Beklagten, nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 280 ff.) hindere § 314 ZPO das Gericht nicht, den gesamten Streitstoff in den Grenzen der §§ 529 bis 531 ZPO zu berücksichtigen, ist unzutreffend.
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    Die nach der Rechtsprechung des Senats bei einem teilweisen Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Unterscheidung zwischen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048) ist nicht erforderlich.
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 239/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschränkte Revisionszulassung bei hilfsweise zur

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass sich der Streitwert durch die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nicht erhöht hat (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation auch BGH, Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 239/09, VersR 2012, 720 Rn. 24).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    In der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, dass aufgrund eines Entschädigungsanspruchs gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog nicht Schadensersatz, sondern lediglich ein nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung zu bestimmender Ausgleich verlangt werden kann, wonach nur der unzumutbare Teil der Beeinträchtigung auszugleichen ist (Senat, Urteile vom 23. Februar 2001 - V ZR 389/99, BGHZ 147, 45, 53 und vom 25. Oktober 2013 - V ZR 230/12, BGHZ 198, 327 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14
    Vorauszusetzen ist hierfür nämlich ein Widerspruch zwischen den tatbestandlichen Feststellungen und einem konkret in Bezug genommenen schriftsätzlichen Vorbringen einer Partei (BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14, VersR 2015, 1165 Rn. 48 mwN), an dem es hier fehlt.
  • BGH, 14.03.2019 - V ZR 186/18

    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung aufgrund der

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 4).

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NZM 2016, 180 Rn. 4).

  • BGH, 25.01.2018 - V ZR 141/17

    Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Fortsetzen der in der Klage beanstandeten

    (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 4 mwN).

    Hiervon ist auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 08.03.2018 - V ZR 200/17

    Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NZM 2016, 180 Rn. 4).
  • KG, 30.11.2020 - 8 U 1042/20

    Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung eines Mietvertrages durch einen

    Auch wenn das Berufungsgericht in den Grenzen der 529 - 531 ZPO den gesamten Streitstoff zu berücksichtigen hat, ist die positive Beweiskraft der tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts zu beachten (BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - V ZR 146/14 - juris Tz, 7; BGH, Urteil vom 17.1.2012 - XI ZR 457/10, juris Tz. 18).
  • BGH, 26.01.2023 - III ZR 91/22

    Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör; Überspannung der

    Denn dem Schweigen des Tatbestands kommt keine negative Beweiskraft zu (vgl. zB BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 7; Althammer in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 314 Rn. 9).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 300/19

    Erfüllen des Tatbestands der arglistigen Täuschung zugleich die Voraussetzungen

    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2019 - V ZR 186/18, NJW 2019, 2383 Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    Das Einberufungsverlangen der Beklagten zu 1) und 2) an den Kläger als damaligen Geschäftsführer der Beklagten zu 4) mit Schreiben vom 26.02.2016 und dessen Zustellung per Boten am 26.02.2016 (vgl. Anlage B15, Bl. 238 f. d.A.) ist im unstreitigen Teil des Tatbestandes des landgerichtlichen Urteils mit der Beweiskraft des § 314 Satz 1 ZPO positiv festgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - V ZR 146/14, juris Rn. 15 mwN) und wird vom Kläger auch mit der Berufung nicht angegriffen.
  • BGH, 12.07.2018 - V ZR 285/17

    Treuhandabrede zugunsten der gesamten Familie aufgrund Treuhandsvertrags i.R.e.

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14, NJW-RR 2016, 210 Rn. 4).
  • BGH, 17.11.2022 - VII ZR 260/20

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeug- und Motorenherstellerin mit dem Vorwurf der

    Mit diesem Vorbringen, das den Kern des hier fraglichen rechtlichen Ansatzes betraf, hat sich das Berufungsgericht nicht befasst und damit, wie die Revision zutreffend rügt, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 596/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14 Rn. 4, NJW-RR 2016, 210; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

    Auch übersieht der Senat nicht, dass die Frage der negativen Beweiskraft und gegebenenfalls ihrer Reichweite in der (verwaltungsgerichtlichen) Rechtsprechung noch nicht erschöpfend behandelt ist (vgl. zur Problematik etwa Dräger, MDR 2015, 131, 132; Musielak in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 314 Rn. 3; Musielak in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 314 Rn. 4; Saenger in: Saenger, ZPO, 9. Aufl. 2021, § 314 Rn. 2; BGH, Urteile vom 22.10.2015 - V ZR 146/14 -, juris Rn. 7, und vom 12.03.2004 - V ZR 257/03 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 16.10.1984 - 9 C 67.83 -, juris Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 24 U 98/21

    Feststellung eines durch ein verbundenes Unternehmen gegebenen Darlehens als

  • KG, 05.11.2020 - 8 U 129/19

    Anforderungen an den Nachweis einer Vereinbarung über die Verrechnung von

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