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   BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81   

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https://dejure.org/1982,2618
BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81 (https://dejure.org/1982,2618)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1982 - V ZR 147/81 (https://dejure.org/1982,2618)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1982 - V ZR 147/81 (https://dejure.org/1982,2618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag wegen Unmöglichkeit pünktlicher Kaufpreiszahlung - Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Kaufpreisfälligkeit des Ausgangsvertrages - Erforderlichkeit des Anbietens der Kaufpreiszahlung mit der Vorkaufserklärung - Sinnentsprechende ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 682
  • MDR 1983, 217
  • DNotZ 1983, 302 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 157/60
    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Demgemäß sind die vorgegebenen Bedingungen auf den neuen Vertrag nur derart übertragbar, daß sie sich auch nach diesem Vertrag noch erfüllen lassen (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1962, V ZR 157/60, LM BGB § 505 Nr. 3).

    Entscheidend für die Wirksamkeit dieser Erklärung ist nur, daß sie eindeutig und vorbehaltlos abgegeben wird (Senatsurteil vom 20. Juni 1962, V ZR 157/60, LM BGB § 505 Nr. 3; vgl. auch schon Senatsurteil vom 18. April 1952, V ZR 21/51, LM BGB § 497 Nr. 2 für den Fall des Wiederkaufes).

  • BGH, 18.04.1952 - V ZR 21/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Entscheidend für die Wirksamkeit dieser Erklärung ist nur, daß sie eindeutig und vorbehaltlos abgegeben wird (Senatsurteil vom 20. Juni 1962, V ZR 157/60, LM BGB § 505 Nr. 3; vgl. auch schon Senatsurteil vom 18. April 1952, V ZR 21/51, LM BGB § 497 Nr. 2 für den Fall des Wiederkaufes).
  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Nach der vertraglichen Fälligkeitsregelung war die Beklagte zwar zunächst vorleistungspflichtig; diese Pflicht ist aber nach § 242 BGB entfallen und somit Zahlungsverzug nicht eingetreten, weil sich die Verkäufer grundlos und endgültig von dem Kaufvertrag losgesagt hatten (BGHZ 50, 175, 177 [BGH 16.05.1968 - VII ZR 40/66]; RGZ 171, 297, 301).
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Nicht stichhaltig ist die Meinung der Revision, die mit der Klägerin getroffene Fälligkeitsregelung sei für die Verkäufer von so entscheidender Bedeutung gewesen, daß die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung nur durch fristgerechte Leistung erfüllbar gewesen sei (sogenanntes absolutes Fixgeschäft: vgl. BGHZ 60, 14, 16; BGH Urteil vom 21. März 1974, VII ZR 87/73, NJW 1974, 1046, 1047).
  • BGH, 21.03.1974 - VII ZR 87/73

    Werkvertrag-Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrags durch Reiseunternehmer

    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Nicht stichhaltig ist die Meinung der Revision, die mit der Klägerin getroffene Fälligkeitsregelung sei für die Verkäufer von so entscheidender Bedeutung gewesen, daß die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung nur durch fristgerechte Leistung erfüllbar gewesen sei (sogenanntes absolutes Fixgeschäft: vgl. BGHZ 60, 14, 16; BGH Urteil vom 21. März 1974, VII ZR 87/73, NJW 1974, 1046, 1047).
  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Er tritt nicht in einen schon bestehenden Kaufvertrag ein; durch die Ausübung des Vorkaufsrechts wird vielmehr ein selbständiger, neuer Kaufvertrag begründet, dessen Inhalt sich lediglich nach den Bedingungen des Ausgangsvertrages bestimmt (BGHZ 67, 395, 397; allgem. Auff.).
  • RG, 26.08.1943 - II 39/43

    1. Ist bei einem Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache die

    Auszug aus BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
    Nach der vertraglichen Fälligkeitsregelung war die Beklagte zwar zunächst vorleistungspflichtig; diese Pflicht ist aber nach § 242 BGB entfallen und somit Zahlungsverzug nicht eingetreten, weil sich die Verkäufer grundlos und endgültig von dem Kaufvertrag losgesagt hatten (BGHZ 50, 175, 177 [BGH 16.05.1968 - VII ZR 40/66]; RGZ 171, 297, 301).
  • BGH, 12.05.2017 - V ZR 210/16

    Gesetzliches Vorkaufsrecht: Fälligkeit des Kaufpreises bei Mitbeurkundung der

    a) Im Ausgangspunkt geht das Berufungsgericht allerdings zutreffend davon aus, dass eine nach dem Erstvertrag bestehende Pflicht dem neuen Kaufvertrag mit dem Vorkaufsberechtigten sinnentsprechend angepasst werden muss, wenn diese bedingt durch die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht mehr rechtzeitig erfüllt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 1982 - V ZR 147/81, NJW 1983, 682; BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87, NJW 1989, 37, 38).

    Richtig ist auch, dass eine Fälligkeit des Kaufpreises erst nach Ausübung des Vorkaufsrechts eintreten kann, da erst hierdurch der neue Kaufvertrag und damit auch der Kaufpreisanspruch begründet wird (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 1982 - V ZR 147/81, NJW 1983, 682).

  • BFH, 23.02.2021 - II R 44/17

    Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

    Das gilt z.B. für Vereinbarungen über die Fälligkeit des Kaufpreises, die ungeachtet der Bestimmungen im ursprünglichen Vertrag immer erst nach der Ausübung des Vorkaufsrechts eintreten kann (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 08.10.1982 - V ZR 147/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1983, 682, unter 1., und vom 05.05.1988 - III ZR 105/87, NJW 1989, 37, unter II.1.c).
  • FG Köln, 20.09.2017 - 4 K 801/14

    Zurechnung: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück auch ohne unmittelbaren

    Erst hierdurch werde der neue Kaufvertrag begründet (Verweis auf BGH-Urteil vom 8. Oktober 1982 V ZR 147/81, NJW 1983, 682).

    Ebenso wie Regelungen betreffend die Fälligkeit (vergleiche hierzu BGH-Urteil vom 08.10.1982 V ZR 147/81, NJW 1983, 682) anzupassen seien, seien nach Auffassung der Klägerin auch Regelungen im Erstvertrag über den Besitzübergang und den Übergang der Verkehrssicherungspflichten entsprechend anzupassen, weil sowohl der Besitzübergang als auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten vom Vorkäufer erst nach dem Zustandekommen des weiteren Kaufvertrages tatsächlich übernommen bzw. ausgeübt werden könnten.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87

    Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Die in § 4 des Vertrages vom 18. Juli 1980 getroffene Fälligkeitsabrede ist dem neuen Vertrag mit der Vorkaufsberechtigten Beklagten sinnentsprechend anzupassen (BGH Urteil vom 8. Oktober 1982 - V ZR 147/81 = NJW 1983, 682).
  • BGH, 24.02.1995 - V ZR 244/93

    Anspruch gegen den Vorkaufsberechtigten auf Leistung mit dem Erstkäufer

    Mit Recht wendet sich die Revision gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, aus dem Senatsurteil vom 8. Oktober 1982 (V ZR 147/81, NJW 1983, 682) sei zu folgern, daß der Vorkaufsberechtigte vor Fälligkeit des Kaufpreises Zinsen darauf in keinem Falle schulde.
  • OLG München, 01.10.1993 - 19 U 1754/93
    Die erforderliche sinnentsprechende Anpassung (BGH NJW 1983, 682; NJW 1989, 37) der ursprünglichen Fälligkeitsvereinbarung an den neuen Vertrag mit der Vorkaufsberechtigten Beklagten führt vielmehr dazu, daß wie im Erstkauf vertrag an die Notarmitteilung über das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen anzuknüpfen ist.
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