Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1994 - V ZR 149/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein Auflassungsanspruch bei erheblicher Abweichung des vermessenen Grundstücks gegenüber dem Lageplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Kaufvertrages hinsichtlich einer noch zu vermessenden Teilfläche eines Grundstücks; Entfallen einer Vorleistungspflicht bei endgültiger Erfüllungsverweigerung
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 433 Abs. 1 Satz 1
Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 957
- MDR 1995, 247
- WM 1995, 203
- DB 1995, 370
- Rpfleger 1995, 342
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05
Bauträger - Restzahlungsanspruch verjährt: Darf Bauträger Auflassung verweigern?
aa) Der Auflassungsanspruch eines Käufers entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines wirksamen Grundstückskaufvertrages (vgl. § 433 Abs. 1 BGB), nur seine Fälligkeit wird in aller Regel von der Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht (Senat, Urt. v. 11. November 1994, V ZR 149/93, WM 1995, 203, 204; vgl. auch Senat, BGHZ 149, 1, 6;… Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, WM 1981, 16 sowie zum Begriff des Entstehens eines Anspruchs BGH, Urt. v. 23. Januar 2001, X ZR 247/98, WM 2001, 687, 688 f.). - BGH, 10.04.1995 - VIII ZR 346/93
Treuwidrigkeit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages
Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Schuldner weder gegenüber seinem vorleistungspflichtigen Gegner sich auf mangelnde Fälligkeit berufen noch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben kann, wenn er die eigene vertragliche Verpflichtung grundlos leugnet, die Gegenleistung endgültig zurückweist oder die eigene Leistung endgültig und nicht nur bis zur Erbringung der Gegenleistung ablehnt (BGHZ 50, 175, 177; 88, 240, 247 f; seither st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1994 - VIII ZR 246/92 = NJW-RR 1994, 880 unter II 2 b bb bbb; Urteil vom 27. April 1994 - VIII ZR 34/93 = WM 1994, 1209 unter II 4; Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 149/93 = WM 1995, 203 = NJW 1995, 957 unter 2 b).Wenn er gleichwohl hilfsweise die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für den Fall erhebt, daß das Gericht seine Bedenken gegen das Zustandekommen des Vertrages (und gegen seinen Eintritt in eine etwa bestehende Verbindlichkeit) nicht teilt, so ist dies weder treuwidrig noch widersinnig (…in diesem Sinne auch MünchKomm/Emmerich, BGB , 3. Aufl., Rdnr. 50;… Soergel/Wiedemann, 12. Aufl., Rdnr. 58, jeweils zu § 320 BGB ;… Gernhuber, Das Schuldverhältnis, 1989, S. 342 f;… Hüffer, Leistungsstörung durch Gläubigerhandeln, 1976, S. 206 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 1994 aaO.).
- BGH, 01.02.2000 - X ZR 213/98
Anzuwendendes Recht beim Werkvertrag; Auslegung eines Schriftwechsels zwischen …
Dabei wird es weiter zu prüfen haben, ob der Klägerin insoweit die Rechte nach § 326 BGB zustehen, insbesondere ob etwa die - vom Berufungsgericht bisher nicht festgestellte - Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wegen eines Interessenwegfalls auf seiten der Klägerin oder einer Erfüllungsverweigerung durch die Beklagte entbehrlich sind (vgl. dazu BGHZ 50, 175, 177; 88, 240, 247; BGH, Urt. v. 11.11.1994 - V ZR 149/93, NJW 1995, 957; v. 31.1.1996 - VIII ZR 324/94, WM 1996, 822 sowie Urt. des Senats v. 15.12.1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560). - BGH, 10.04.1995 - VIII ZR 107/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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