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   BGH, 02.12.1977 - V ZR 155/75   

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https://dejure.org/1977,3339
BGH, 02.12.1977 - V ZR 155/75 (https://dejure.org/1977,3339)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1977 - V ZR 155/75 (https://dejure.org/1977,3339)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1977 - V ZR 155/75 (https://dejure.org/1977,3339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Vollmachtserteilung - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Erwerb eines Grundstücks zum Zweck der eigenen Bebauung - Erwerb eines Grundstücks als Strohmann - Verschweigen als Täuschungshandlung bei Bestehen einer Offenbarungspflicht - Voraussetzungen ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1978, 221
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 137/65

    Reichweite des Anfechtungsrechtes bei Bruchteilsgemeinschaft - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - V ZR 155/75
    erblickt, sondern in der Vorspiegelung einer falschen Tatsache, nämlich darin, daß er, wie das Berufungsgericht ersichtlich für erwiesen erachtet, durch den Abschluß des privatschriftlichen Kaufvertrags bei den Eheleuten N. den Eindruck aufrechterhalten habe, er wolle, was in Wirklichkeit nicht mehr uneingeschränkt der Fall war, das Grundstück für sich selbst erwerben (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. September 1968, V ZR 137/65, WM 1968, 1246, 1247 unter II.).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - V ZR 155/75
    Die Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung setzt nach § 123 Abs. 1 BGB aber weiter voraus, daß der Täuschende die Täuschung - sei es auch nur mit bedingtem Vorsatz - bewußt als Mittel benutzt, auf die Entschließung des Gegners einzuwirken; er muß das Bewußtsein haben, daß der von ihm Getäuschte ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht in der Weise, wie geschehen, abgeben würde (Senatsurteil vom 21. Juni 1974, V ZR 15/73, NJW 1974, 1505 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Eine wesentliche Bedeutung in dem Sinne, daß sie das maßgebliche Motiv für diesen Entschluß hätte bilden müssen, brauchte ihr nicht zuzukommen (Senatsurt. v. 2. Dezember 1977, V ZR 155/75, WM 1978, 221 f).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das ergibt sich auch daraus, daß die Vorschrift des § 123 Abs. 1 BGB lediglich verlangt, daß der Anfechtende durch die Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt worden ist, mithin die bloße subjektive Kausalität ausreichen läßt (vgl. BGH Urteil vom 20. März 1967 - VIII ZR 288/64 - NJW 1967, 1222, 1223; Urteil vom 2. Dezember 1977 - V ZR 155/75 - WM 1978, 221, 222; MünchKomm-Kramer, BGB, 3. Aufl., § 123 Rz 1 m.w.N., 9, 40; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 123 Rz 23, m.w.N.), während z.B. die Irrtumsanfechtung nach § 119 BGB voraussetzt, daß anzunehmen ist, daß der Erklärende die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage und bei "verständiger" Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
  • BGH, 10.11.1982 - V ZR 203/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen arglistiger Täuschung -

    Arglistig im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB handelt nur, wer bewußt und gewollt eine Tatsache verschweigt und dabei zumindest mit der Möglichkeit rechnet, diese Tatsache könnte für die Willensentschließung des Vertragspartners von Bedeutung sein (vgl. BGH Urteile vom 13. Mai 1957, II ZR 56/56, NJW 1957, 988; vom 16. März 1977, VIII ZR 283/75, NJW 1977, 1055 [BGH 16.03.1977 - VIII ZR 283/75]; vom 2. Dezember 1977, V ZR 155/75, WM 1978, 221 und vom 19. Dezember 1980, V ZR 185/79, NJW 1981, 864 [BGH 19.12.1980 - V ZR 185/79] - insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 79, 183 [BGH 19.12.1980 - V ZR 185/79]).

    Zum Anfechtungstatbestand des § 123 BGB gehört die Behauptung und strittigenfalls der Nachweis, daß der Käufer ohne das Vorspiegeln oder Verschweigen der betreffenden Tatsache den Vertrag nicht oder jedenfalls nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH a.a.O. NJW 1957, 988; Senatsurteile vom 22. Oktober 1976, V ZR 247/75, LM BGB § 123 Nr. 47 und vom 2. Dezember 1977 aaO).

  • OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22

    Gewerberechtliche Ordnungsvorschrift kein Verbotsgesetz; Nichtigkeit eines

    Muss die Täuschung für die abgegebene Willenserklärung zumindest mitursächlich gewesen sein, kommt es dabei zwar nicht auf objektive Kriterien an, also nicht etwa darauf, wie der Getäuschte bei verständiger Würdigung des Falles hätte handeln müssen; maßgebend ist vielmehr, wie er ohne die Täuschung wirklich gehandelt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1977, Az.: V ZR 155/75, - zitiert nach juris -, Rn. 14).
  • KG, 17.05.1990 - 5 Ws (B) 130/90

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Festsetzung einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen das

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  • KG, 17.05.1990 - 2 Ss 107/90
    Ein Nebeneinander von Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken, wie es als gewerbliche Mitbenutzung von Wohnraum einem Wohnungsinhaber bei gewissen beruflichen Tätigkeiten ohne Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung gestattet sein kann (vgl. BayObLG aaO; ZMR 1982, 123; WM 1978, 221; Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, S. 76, 77), steht hier nicht in Frage.
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