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   BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63   

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https://dejure.org/1966,5472
BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63 (https://dejure.org/1966,5472)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1966 - V ZR 156/63 (https://dejure.org/1966,5472)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1966 - V ZR 156/63 (https://dejure.org/1966,5472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erhebung einer Leistungsklage gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach zulässigerweise erhobener Feststellungsklage - Prozessführungsbefugnis einzelner Mitglieder einer Gesamthandsgemeinschaft - Umfang des Nutzungsrecht bei bestehendem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen,

    Auszug aus BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63
    Dies ist bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts der Fall, wie sich aus § 709 BGB ergibt (BGHZ 39, 14, 15) [BGH 10.01.1963 - II ZR 95/61].
  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der

    Auszug aus BGH, 27.05.1966 - V ZR 156/63
    Der streitige Umfang der Altdienstbarkeit ist sonach durch Auslegung dieses Vertrags (vgl. Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet, 4. Aufl. § 34 IV 1 S. 607), und zwar, da der Grundbucheintragung kein rechtsbegründender Charakter zukam nach den damals geltenden Auslegungsvorschriften (RGZ 131, 158, 169; Westermann a.a.O. S. 112) zu bestimmen.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 105/10

    Fortbestand altrechtlicher Holzrechte bei Konkretisierung durch Rezessvertrag

    Die Auslegung hat sich dabei an der maßgeblichen Willensvorstellung der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge bestehenden Übung und den damals gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie an der Interessenlage, insbesondere auch dem damaligen Sinn und Inhalt der verwendeten Rechtsbegriffe auszurichten, wobei notfalls auch eine ergänzende Vertragsauslegung nicht ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27.05.1966, Az.: V ZR 156/63, Rn. 28 zitiert nach juris, RGZ 131, 167ff.; Westermann , Die Forstnutzungsrechte, Hannover 1942, S. 112f.).

    In dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.05.1966 (Az.: V ZR 156/63, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über den Umfang (Holzart und Holzmenge) eines eingetragenen Forstnutzungsrechts.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07

    Auslegung einer durch Urteil aus dem Jahr 1871 festgestellten Berechtigung zum

    Damit dient die Gerechtigkeit aber nicht einem mehr oder weniger freigiebigen Zweck, sondern einem Bedürfnis (dazu: Senat, Urt. v. 27. Mai 1966, V ZR 156/63, LM Gemeines Recht [Allgemeines] Nr. 2).
  • OLG Naumburg, 07.02.2020 - 12 Wx 60/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer

    Diese Regelung lag in der deutschrechtlichen Tradition der Allmende begründet, welche seit dem Mittelalter gemeinschaftliches Eigentum der Dorfgenossen war und der gemeinschaftlichen Nutzung unterlag (Seehusen, Zum Recht der Teilungs- und Verkopplungsinteressengemeinschaften, Recht der Landwirtschaft 1962, 305, 306; Böhringer, Altrechtliche Personenzusammenschlüsse und ihr Grundbuch-Schicksal in den neuen Bundesländern, NJ 2000, 120 ff.; auch zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung der altrechtlichen Interessentengemeinschaften in Sachsen-Anhalt; Böttcher, in: Meikel, GBO, a.a.O., § 123 GBO, Rn. 23; BGH, Urteil vom 27. Mai 1966 - V ZR 156/63 -, Rn. 35, juris; OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 1964, 1 U 97/62, RdL 1964, 157; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 39/06 -, Rn. 30, juris).
  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte

    Im übrigen spricht alles gegen die Auffassung des Klägers, daß er einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch auf Beachtung dieser Baubeschränkungen hat: Denn der die Dienstbarkeit begründende Vertrag ist unter der Geltung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) geschlossen worden; maßgeblich für Entstehung, Inhalt und Auslegung daraus folgender beschränkter dinglicher Rechte (vgl. Artikel 184 Satz 1 EGBGB ) wie auch schuldrechtlicher Ansprüche (vgl. Artikel 170 EGBGB ) bleiben die vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches geltenden Gesetze (vgl. RG, Urteil vom 15. Januar 1931, RGZ 131, 159 ff.; BGH, Urteil vom 27. Mai 1966, MDR 1966 S. 748).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2016 - 10 LA 69/16

    Auseinandersetzung; Flurbereinigung; Fortgeltung; Gewohnheitsrecht;

    Denn für die Auslegung vertraglicher Bestimmungen gelten andere Vorgaben (§ 157 BGB, vgl. ergänzend BGH, Urt. v. 27.5.1966 - V ZR 156/63 - juris, Rn. 27 f.) als für die Auslegung von Satzungen.
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