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   BGH, 11.02.2016 - V ZR 164/15, V ZR 165/15   

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https://dejure.org/2016,5198
BGH, 11.02.2016 - V ZR 164/15, V ZR 165/15 (https://dejure.org/2016,5198)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2016 - V ZR 164/15, V ZR 165/15 (https://dejure.org/2016,5198)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, V ZR 165/15 (https://dejure.org/2016,5198)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 544 Abs. 1 ZPO, § ... 542 Abs. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 539 ZPO, §§ 330 ff. ZPO, § 338 ZPO, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • IWW

    § 544 Abs. 1 ZPO, § ... 542 Abs. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 539 ZPO, §§ 330 ff. ZPO, § 338 ZPO, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel (Begründungsschrift); Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel (Begründungsschrift); Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel (Begründungsschrift); Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel (Begründungsschrift); Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel (Begründungsschrift); Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel (Begründungsschrift); Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Statthaftigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen: Nichtzulassungbeschwerde statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung nimmt deshalb denselben Gang wie die versäumte Prozesshandlung (BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2007, - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 161 Rn. 17).

    Hat das Gericht - wie hier - eine der Form nach unrichtige Entscheidung gewählt, steht den Parteien sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der ergangenen Entscheidung statthaft ist - dies wäre hier die Rechtsbeschwerde -, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre (Senat, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85, BGHZ 98, 362, 364 f.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05, NJW-RR 2008, 218 Rn. 12).

  • BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Dies beruht darauf, dass der Rechtsschutz nicht von der Verfahrensweise des Gerichts und der jeweiligen Entscheidungsform abhängen darf (Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 7 ff.).

    Wird die Berufung - wie hier - durch Urteil verworfen, ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden (Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 9).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Wenn die Angaben des Beklagten zu innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO vorgebrachten Wiedereinsetzungsgründen erkennbar unklar oder ergänzungsbedürftig sind, muss das Berufungsgericht hierauf vor Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch gemäß § 139 ZPO hinweisen und dem Beklagten Gelegenheit zur Erläuterung und Vervollständigung geben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Da die Unterschriftenkontrolle gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, ist bei einem Versagen dieser Kontrolle entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999; Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 9; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961, Rn. 9).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05

    Zurechnung des Verschuldens einer Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Da die Unterschriftenkontrolle gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, ist bei einem Versagen dieser Kontrolle entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999; Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 9; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961, Rn. 9).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Wenn die Angaben des Beklagten zu innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO vorgebrachten Wiedereinsetzungsgründen erkennbar unklar oder ergänzungsbedürftig sind, muss das Berufungsgericht hierauf vor Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch gemäß § 139 ZPO hinweisen und dem Beklagten Gelegenheit zur Erläuterung und Vervollständigung geben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 17; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 9).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Da die Unterschriftenkontrolle gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, ist bei einem Versagen dieser Kontrolle entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999; Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 9; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961, Rn. 9).
  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 25/12

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Rechtsmittelführer vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zu gewähren (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2010 - VIII ZB 25/12, NJW-RR 2013, 255 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 266/13

    Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses:

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Fehlen in einem Beschluss, durch den eine Berufung als unzulässig verworfen wird, die für eine rechtliche Überprüfung erforderlichen tatsächlichen Feststellungen, hat dies gemäß § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 81/12, juris Rn. 3 sowie BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13, NJW-RR 2014, 1531 Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr, um die Zulassung der Revision im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu erreichen, einen über die fehlenden tatbestandlichen Feststellungen hinausgehenden Zulassungsgrund gemäß § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO darlegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208 und vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03, NJW-RR 2004, 712, 713).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 9 WF 159/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Verzögerung der allgemeinen und/oder

  • BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02

    Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes

  • BGH, 18.04.2013 - V ZB 81/12

    Wiedergabe des maßgeblichen Sachverhalts für die Entscheidung i.R.e. Beschlusses

  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 168/08

    Rechtliches Gehör: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor der

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23
    Das folgt allerdings nicht schon daraus, dass der angegriffene Beschluss die tatsächlichen Grundlagen, die der Zurückweisung der Berufung zugrunde liegen, kaum erkennen lässt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, BeckRS 2016, 05647 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines

    Wird eine Verwerfungsentscheidung des Berufungsgerichts mit einem Rechtsmittel angegriffen, ist die Zulässigkeit der Berufung weder eine Sachentscheidungsvoraussetzung noch findet eine Prüfung von Amts wegen statt (BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 40/03, aaO, S. 167 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 16).
  • BGH, 22.11.2022 - VIII ZB 28/21

    Aufhebung eines Beschlusses ohne ausreichende tatsächliche Feststellungen

    Ein die Berufung nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO verwerfender Beschluss muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil anderenfalls dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - VIII ZB 96/20, NJW-RR 2022, 644 Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 10, 12).

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts muss aber auch in diesen Fällen jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil anderenfalls dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2022 - VIII ZB 96/20, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 12; jeweils mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht gehalten, die fehlenden Feststellungen des Berufungsgerichts selbst zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 16).

  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

    Wird eine Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Berufung als unzulässig verworfen hat, mit einem Rechtsmittel angegriffen, und ist damit allein die Zulässigkeit der Berufung Verfahrensgegenstand, ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels keine Prozessfortsetzungsbedingung und somit nicht von Amts wegen zu prüfen (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 40/03, aaO S. 167 ff.; siehe auch Beschlüsse vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290 Rn. 5; vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 16; vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 10; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 522 Rn. 18 und § 577 Rn. 3; MünchKommZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 577 Rn. 12).

    Dies ist nicht Verfahrensgegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens, welches allein die Zulässigkeit der Berufung im Hinblick darauf betrifft, ob das Fristversäumnis auf einem Verschulden der Partei beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15, juris Rn. 16).

  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 22 U 120/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Der Beschluss wurde durch den BGH am 11.02.2016 (Az.: V ZR 164/15 und V ZR 165/15) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das OLG Hamm zurückverwiesen.
  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 264/21

    Besteller muss Unwirtschaftlichkeit der Stundenlohnarbeiten beweisen!

    Die vom Beklagten vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15 Rn. 9).
  • BGH, 13.10.2021 - VII ZB 18/21
    Die vom Beklagten vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZR 164/15 Rn. 9).
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