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   BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91   

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https://dejure.org/1993,1073
BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91 (https://dejure.org/1993,1073)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1993 - V ZR 165/91 (https://dejure.org/1993,1073)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - V ZR 165/91 (https://dejure.org/1993,1073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242
    Erteilung einer Löschungsbewilligung trotz nicht ausreichenden Kaufpreises als Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Beiderseitiger Irrtum - Grundstückskaufvertrag - Grundschuld - Ablösung - Löschungsbewilligung - Lastenfreistellung - Geschäftsgrunglage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1641
  • ZIP 1993, 428
  • ZIP 1993, 429
  • MDR 1993, 535
  • WM 1993, 801
  • DB 1993, 1511
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (Senatsurt. v. 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551,1552; BGHZ 84, 1, 8/9; 89, 226, 231).
  • BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung

    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91
    Demgemäß kommt es nicht darauf an, daß das Berufungsgericht auch den Feststellungsantrag nur dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, was § 304 Abs. 1 ZPO nicht zuläßt (BGH, Urt. v. 31. Januar 1990, VIII ZR 314/88, ZIP 1990, 315, 316 und v. 19. Februar 1991, X ZR 90/89, NJW 1991, 1896).
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 71/80

    Elffache der Jahresmiete - Offener Kalkulationsirrtum, § 119 Abs. 1, Abs. 2, §

    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (Senatsurt. v. 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551,1552; BGHZ 84, 1, 8/9; 89, 226, 231).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (Senatsurt. v. 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551,1552; BGHZ 84, 1, 8/9; 89, 226, 231).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91
    Diese Wirkung ist allerdings nicht von selbst eingetreten, sondern es bedurfte einer Rücktrittserklärung des Beklagten (BGHZ 101, 143, 150).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91
    Demgemäß kommt es nicht darauf an, daß das Berufungsgericht auch den Feststellungsantrag nur dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, was § 304 Abs. 1 ZPO nicht zuläßt (BGH, Urt. v. 31. Januar 1990, VIII ZR 314/88, ZIP 1990, 315, 316 und v. 19. Februar 1991, X ZR 90/89, NJW 1991, 1896).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Denn auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage kann bei einem Dauerschuldverhältnis nach allgemeiner Auffassung lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen; kommt eine Anpassung nicht in Betracht und wird die für die Auflösung des Vertragsverhältnisses notwendige Gestaltungserklärung nicht abgegeben, besteht das Vertragsverhältnis mit den dort begründeten Rechten und Pflichten in der Regel fort (vgl. BGHZ 101, 143, 150; BGH, Urt. v. 22.1.1993 - V ZR 165/91, NJW 1993, 1641, 1642).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluß zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und nicht von ihm beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (s. nur BGH, Urt. v. 5. Januar 1995, IX ZR 85/94, DZWiR 1995, 244, 245 m.w.N.; Senatsurt. v. 22. Januar 1993, V ZR 165/91, WM 1993, 801, 802 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Hiervon abgesehen hätte über die unbezifferten Feststellungsanträge durch Grundurteil nicht entschieden werden können (BGH, Urteile vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966 unter I 1 b; vom 14. Oktober 1993 - III ZR 157/92, NJW-RR 1994, 313 unter III; vom 22. Januar 1993 - V ZR 165/91, WM 1993, 801 = NJW 1993, 1641 unter 3).
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