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   BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03   

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https://dejure.org/2004,5525
BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03 (https://dejure.org/2004,5525)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2004 - V ZR 166/03 (https://dejure.org/2004,5525)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03 (https://dejure.org/2004,5525)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kauf von Bauerwartungsland: Kein Anspruch auf Kaufpreisanpassung! (IBR 2004, 225)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist nämlich kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (Senat, BGHZ 74, 370, 373 m.w.N.).

    Sind - wie normalerweise in einem solchen Fall - Störungen der Geschäftsgrundlage voraussehbar, ist es grundsätzlich Sache des betroffenen Vertragspartners, sich gegen die daraus drohenden Nachteile zu sichern; für eine Berücksichtigung der Geschäftsgrundlage ist bei einem solchen risikobehafteten Geschäft in der Regel kein Raum (Senat, BGHZ 74, 370, 374; 101, 143, 151 f. m.w.N.).

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin - wie das Berufungsgericht meint - wegen des Vorrangs der Sachmängelhaftung nicht auf eine fehlende oder geänderte Geschäftsgrundlage berufen kann (siehe dazu Senat, BGHZ 117, 159, 162 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    Unter diesen Umständen hat die Beklagte ausreichende, eine Übervorteilung der Klägerin ausschließende Bemühungen zur Ermittlung eines angemessenen Leistungsverhältnisses angestellt; daß das Gutachten fehlerhaft war, fällt ihr nicht zur Last (vgl. Senat, Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, WM 2003, 154, 156 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01

    Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    Die daran geknüpfte Vermutung der verwerflichen Gesinnung des Begünstigten, also der Beklagten, wäre nämlich durch besondere Umstände erschüttert, so daß der Schluß allein von dem Vorliegen einer besonders groben Äquivalenzstörung auf eine subjektiv unlautere Ausnutzung eines den Benachteiligten in seiner Entscheidungsfreiheit hemmenden Umstands nicht zulässig wäre (Senat, Urt. v. 27. September 2002, V ZR 218/01, WM 2003, 642, 643 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    Sind - wie normalerweise in einem solchen Fall - Störungen der Geschäftsgrundlage voraussehbar, ist es grundsätzlich Sache des betroffenen Vertragspartners, sich gegen die daraus drohenden Nachteile zu sichern; für eine Berücksichtigung der Geschäftsgrundlage ist bei einem solchen risikobehafteten Geschäft in der Regel kein Raum (Senat, BGHZ 74, 370, 374; 101, 143, 151 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    Dabei lag es auf der Hand, daß die Parteien mit steigenden Grundstückspreisen rechneten (vgl. Senat, BGHZ 146, 331, 336).
  • BGH, 18.12.1963 - Ib ZR 88/62

    Interzonengeschäfte und sowjetzonale Enteignung

    Auszug aus BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03
    Zwar kann der Einwand des Rechtsmißbrauchs im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO der Vollstreckung aus einem Titel entgegengehalten werden (BGHZ 42, 1, 2).
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 329/21

    Coronabedingtes Veranstaltungsverbot: Anspruch eines Käufers von

    (a) Zwar trägt grundsätzlich ein Käufer das Risiko, dass er den Kaufgegenstand nicht wie von ihm beabsichtigt verwenden kann, weil sich diesbezüglich relevante Umstände nach Erfüllung des Kaufvertrags ändern (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03, juris Rn. 21; vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 374; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 313 Rn. 29 und 36 mwN; MünchKommBGB/Finkenauer, 9. Aufl., § 313 Rn. 254 f.; Großmann/Deranco, CoVuR 2021, 263, 269).
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der

    (a) Zwar trägt grundsätzlich ein Käufer das Risiko, dass er den Kaufgegenstand nicht wie von ihm beabsichtigt verwenden kann, weil sich diesbezüglich relevante Umstände nach Erfüllung des Kaufvertrags ändern (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03, juris Rn. 21; vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 374; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 313 Rn. 29 und 36 mwN; MünchKommBGB/Finkenauer, 9. Aufl., § 313 Rn. 254 f.; Großmann/Deranco, CoVuR 2021, 263, 269).
  • KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13

    Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag:

    Zwar ist für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage grundsätzlich kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGH, Urteil vom 16.1.2004 - V ZR 166/03 - BGH-Report 2004, 776, zitiert nach juris Tz. 20 m. w. N.).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Die aus diesem besonders groben Mißverhältnis folgende Vermutung für die erforderliche (vgl. Senatsurteile v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, NJW 2002, 3165, 3166 und v. 16. Januar 2004, V ZR 166/03, BGH-Report 2004, 776, 777) verwerfliche Gesinnung der Beklagten ist hier aber widerlegt.
  • OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10

    Grundstückskaufvertrag: Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der

    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03 -, NJW 2006, 899, 901; OLG Brandenburg, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 -).

    (3) Nach alledem hat die vertragschließende Gemeinde mit der Kaufpreisermittlung nach den vereinfachten Grundsätzen des SachenRBerG hinreichende, eine Übervorteilung des Klägers ausschließende Bemühungen zur Ermittlung eines angemessenen Leistungsverhältnisses angestellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03).

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2004, BGHReport 2004, 776; ferner Urteil vom 11.07.2002, VersR 2003, 616, [zur Unmöglichkeit] OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.1988, NJW-RR 1988, 1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) hätte geltend machen dürfen.
  • ArbG Bamberg, 24.02.2015 - 4 Ca 845/14

    Versehentliche Leistung des Brutto-Arbeitsentgelts - ungerechtfertigte

    Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, der sich die erkennende Kammer anschließt, steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) geltend machen dürfte (vgl. BGH vom 16.01.2004 - V ZR 166/03; vom 11.07.2002 - IX ZR 326/99; OLG Hamm vom 18.02.1988 - 14 W 147/87; BVerwG vom 28.03.1963 - II C 98.60, alle juris; im Anschluss daran auch LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).
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