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BGH, 25.09.1998 - V ZR 166/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung eines öffentlich-rechtlichen Bescheides (hier: Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung und Zuordnung gesonderten Gebäudeeigentums) für Behörden und Gerichte ; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei treuwidrigem Verlangen der Herausgabe eines ...
- Judicialis
EGBGB Art. 233 § 2b; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 2b Abs. 2 u. 3; ; VZOG § 2; ; LPGG § 18 Abs. 1; ; LPGG § 8 Abs. 1; ; SachenRBerG § 7 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SachenRBerG § 7
Treuwidrigkeit des Verlangens nach Rückgabe eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.1998 - V ZR 143/97
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs …
Auszug aus BGH, 25.09.1998 - V ZR 166/97
Der Senat wäre an einer dahingehenden Feststellung möglicherweise schon deswegen gehindert, weil ein von den Klägern nunmehr vorgelegter, in der Revisionsinstanz zu berücksichtigender (vgl. Senatsurt. v. 3. April 1998, V ZR 143/97, Umdruck S. 5) Bescheid des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Rostock ergangen ist, durch den der Antrag der Beklagten auf Feststellung und Zuordnung gesonderten Gebäudeeigentums zurückgewiesen wurde (Art. 233 § 2 b Abs. 2 und 3 EGBGB i.V.m. § 2 VZOG). - BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94
Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund …
Auszug aus BGH, 25.09.1998 - V ZR 166/97
a) In Betracht kommt zunächst - wie von der Revisionserwiderung geltend gemacht -, daß der Beklagten Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz zustehen, die ein Besitzrecht begründen (vgl. Senat BGHZ 131, 368, 371), das dem Herausgabeanspruch entgegengehalten werden kann. - BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97
Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung …
Auszug aus BGH, 25.09.1998 - V ZR 166/97
Er ist jedoch im Rahmen der ihm zukommenden Tatbestandswirkung - auch inhaltlich - von allen Behörden und Gerichten (letztere soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Bescheid berufen sind) zu beachten und hindert eine abweichende Entscheidung (vgl. Senatsurt. v. 19. Juni 1998, V ZR 43/97, ZfIR 1998, 474).
- BGH, 04.03.2005 - V ZR 148/04
Rechte des Pächters eines gepachteten volkseigenen Grundstücks
Er enthält lediglich Regelbeispiele für eine der Sachenrechtsbereinigung unterfallende bauliche Nutzung fremder Grundstücke und versperrt daher nicht die Erfassung auch anderer Sachverhalte, und zwar über die als Auffangtatbestand ausgestaltete Regelung des Absatzes 1 (vgl. Senat, BGHZ 134, 50, 53; Urt. v. 25. September 1998, V ZR 166/97, Umdruck S. 5, nicht veröffentlicht).