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   BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65   

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https://dejure.org/1969,418
BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65 (https://dejure.org/1969,418)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1969 - V ZR 169/65 (https://dejure.org/1969,418)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1969 - V ZR 169/65 (https://dejure.org/1969,418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zum Rechtsbegriff sogenannter ideeller Immissionen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrages auf Unterlassung jeglichen Transports von Baumaterialien und Baugeräten auf einem Nachbargrundstück - Berücksichtigung des Bestehens eines bereits rechtkräftigen Urteils bezüglich bestimmter Lärmbelästigungen - Umfang eines diesbezüglichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 396
  • NJW 1969, 1208
  • MDR 1969, 563
  • VersR 1970, 36
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 08.04.1911 - V 328/10

    Freibad als Eigentumsstörung.

    Auszug aus BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65
    Danach sind unter Einwirkungen zunächst nur sinnlich wahrnehmbare, wenn auch unwägbare Einwirkungen zu verstehen, die entweder auf das Grundstück und die dort befindlichen Sachen schädigend einwirken oder auf dem Grundstück sich aufhaltende Personen derart belästigen, daß ihr gesundheitliches Wohlbefinden gestört oder ein körperliches Unbehagen bei ihnen hervorgerufen wird (RGZ 76, 130, 131/132; BGB RGRK a.a.O. § 906 Anm. 2 a und c).

    Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 50, 225, 228; 57, 239, 240; 76, 130, 131/132) und der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rdn. 12; BGB RGRK a.a.O.; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 906 Anm. 3; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 38 I 1 d; grundsätzlich auch Erman, 4. Aufl. § 906 Anm. 3 und Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 36 I 1 a) angeschlossen, wonach sogenannte ideelle oder immaterielle Immissionen, als welche die Darbietung eines häßlichen oder abstoßenden Anblicks bezeichnet wird, keine Einwirkungen im Sinne des sachenrechtlichen § 906 BGB darstellen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch vielmehr fremd sind.

  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65
    Daß der Beklagte bei der im übrigen zulässigen Benutzung des Grundstücks als Lagerplatz den durch das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. März 1962 gesteckten Rahmen mehrfach überschritt, macht die Unterhaltung dieses Lagerplatzes noch nicht schlechthin zu einem Verstoß gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden"(RGZ 48, 114, 124).
  • RG, 09.04.1904 - V 15/04

    1. Kann in den Belästigungen der Nachbaren durch das unzüchtige Treiben in einem

    Auszug aus BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65
    Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 50, 225, 228; 57, 239, 240; 76, 130, 131/132) und der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rdn. 12; BGB RGRK a.a.O.; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 906 Anm. 3; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 38 I 1 d; grundsätzlich auch Erman, 4. Aufl. § 906 Anm. 3 und Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 36 I 1 a) angeschlossen, wonach sogenannte ideelle oder immaterielle Immissionen, als welche die Darbietung eines häßlichen oder abstoßenden Anblicks bezeichnet wird, keine Einwirkungen im Sinne des sachenrechtlichen § 906 BGB darstellen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch vielmehr fremd sind.
  • RG, 27.02.1902 - V 403/01

    Kann der Eigentümer eines Grundstückes aus dem Umstande, daß auf dem

    Auszug aus BGH, 07.03.1969 - V ZR 169/65
    Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 50, 225, 228; 57, 239, 240; 76, 130, 131/132) und der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 906 Rdn. 12; BGB RGRK a.a.O.; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 906 Anm. 3; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 4. Aufl. § 38 I 1 d; grundsätzlich auch Erman, 4. Aufl. § 906 Anm. 3 und Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 36 I 1 a) angeschlossen, wonach sogenannte ideelle oder immaterielle Immissionen, als welche die Darbietung eines häßlichen oder abstoßenden Anblicks bezeichnet wird, keine Einwirkungen im Sinne des sachenrechtlichen § 906 BGB darstellen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch vielmehr fremd sind.
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Andererseits sollen bloße ideelle Einwirkungen (von außen nicht wahrnehmbarer Bordellbetrieb, nackt im Garten herumlaufender Nachbar) nicht genügen (vertiefend Staudinger/Gursky, BGB [2012], § 1004 Rn. 76; so auch der Bundesgerichtshof für die Verletzung lediglich des ästhetischen Empfindens BGHZ 56, 396 [richtig: BGHZ 51, 396 - d. Red.] [398: "Eine Anwendung der genannten Bestimmung auf solche ideellen Einwirkungen würde zu einer uferlosen und damit unvertretbaren Ausweitung führen."]; vergleiche auch BGHZ 54, 56 [61]; BGH NJW 1975, 170; RGZ 76, 130 [133]).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    a) Eine Beeinträchtigung im Sinne des § 906 BGB ist jede Störung des körperlichen Wohlbefindens der auf den betroffenen Grundstücken lebenden Personen (BGHZ 51, 396, 397; MünchKommBGB/Säcker a.a.O. Rdn. 30 m.w.N).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    bb) Ebenfalls nicht als Eigentumsbeeinträchtigung abwehrbar sind ideelle Einwirkungen, die durch Handlungen auf dem eigenen Grundstück hervorgerufen werden, welche das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzen und/oder den Verkehrswert des Nachbargrundstücks mindern (Senat, BGHZ 51, 396, 398 f.; 54, 60 f.; 95, 307, 310).

    Eine unzulässige Einwirkung im Sinne des § 907 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nur dann mit Sicherheit zu erwarten, wenn sie die Folge des normalen Zustands und ordnungsmäßiger Benutzung der Anlage ist (Senat, BGHZ 51, 396, 399).

  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Von diesem Begriff der Einwirkung geht der Senat mit dem BGH (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.1969, V ZR 169/65, BGHZ 51, S. 396-400, Rn. 6) ebenfalls aus.
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Wo die Grenze verläuft, ist für die durch Zuführung "unwägbarer Stoffe" verursachte und für "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende" Einwirkungen in § 906 BGB positiv geregelte, Her Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. März 1969, V ZR 169/65, BGHZ 51, 396 entschieden, daß der lediglich das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzende Anblick eines Grundstücks - es ging dort um den Anblick eines Lagerplatzes für Baumaterialien und Baugeräte in einer Wohngegend - nicht als "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkung" im Sinne des § 906 BGB anzusehen ist.

    Von dieser Auffassung abzugehen gibt der vorliegende Fall dem Senat auch bei Berücksichtigung der gegen seine Entscheidung vorgetragenen Bedenken (Baur, JZ 1969, 432 [BGH 07.03.1969 - V ZR 169/65]) keinen Anlaß.

    Daß die Klägerin sich hier - anders als in dem durch das Urteil BGHZ 51, 396 entschiedenen Fall - darauf berufen hat, der durch den Beklagten geschaffene Anblick führe zu finanziellen Einbußen, nämlich zu Einnahmeausfällen ihres Hotelbetriebs, vermag keine andere Beurteilung der Rechtslage zu rechtfertigen.

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Nicht unberücksichtigt bleiben kann damit, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Sprengungen mindestens für einen Teil der vom Kläger behaupteten Schäden kausal waren und damit objektiv feststellbare physische Auswirkungen an seinem Eigentum feststellbar sind (vgl. auch BGHZ 51, 396, 397), die ihm zweifelsfrei nicht mehr zugemutet werden können.
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß jedenfalls das Darbieten eines nur das ästhetische Empfinden des Nachbarn verletzenden Anblicks nicht nach § 1004 Abs. 1 BGB unterbunden werden kann (BGHZ 51, 396, 398/399).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    bb) Eine "Beeinträchtigung" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB liegt jedenfalls dann vor, wenn in unmittelbarer (so: Esser, Schuldrecht, Bd. II, 4. Aufl., S. 403), sinnlich wahrnehmbarer (BGHZ 51, 396 [3973 ; Staudinger- Berg, BGB, 11. Aufl., § 1004 BGB Anm. 7 ) Weise auf die Sache eingewirkt wird.
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen

    Der Senat hat in seinen BGHZ 51, 396 und 54, 56 veröffentlichten Entscheidungen die Frage erörtert, ob Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück, die - vom Nachbargrundstück aus optisch wahrnehmbar - gegen das ästhetische Empfinden des Nachbarn verstoßen, schon aus diesem Grund auch mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach § 1004 BGB unterbunden werden können.

    Hier bleibt die Überlegung ausschlaggebend, daß die Anwendung der genannten Bestimmungen auf die Beeinträchtigung des ästhetischen Empfindens zu einer uferlosen und damit unvertretbaren Ausweitung fuhren würde (vgl. BGHZ 51, 396).

  • OLG Rostock, 13.05.2009 - 3 U 3/08

    Nachbarschutz: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Emissionen durch

    Dabei muss es sich um Grenzüberschreitungen mit gesundheitlich oder sachschädigender Wirkung handeln (BGH, Urt. v. 07.03.1969, V ZR 169/65, BGHZ 51, 396).
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

  • OLG Köln, 25.02.1993 - 1 U 37/92
  • AG Münster, 10.05.1983 - 29 C 80/83

    Anspruch auf Beseitigung von Gegenständen an der Grenze zum Nachbargrundstück;

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2001 - 7 U 161/00

    Begriff der grenzüberschreitenden Einwirkung; Skybeamer- Lichtstrahlen

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 20/68
  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
  • BGH, 26.03.1976 - V ZR 155/74

    Anspruch auf die Beseitigung eines Holzhauses auf dem Nachbargrundstück -

  • OLG München, 15.10.2020 - 24 U 4497/19

    Baugenehmigung, Schadensersatzanspruch, Berufung, Beschwerde, Wohnhaus,

  • LG Limburg, 19.02.1986 - 3 S 262/85

    Darf man in seinem Garten einen Galgen aufstellen?

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 121/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Miteigentum; Sondereigentum;

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