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   BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74   

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https://dejure.org/1976,2616
BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74 (https://dejure.org/1976,2616)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1976 - V ZR 170/74 (https://dejure.org/1976,2616)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1976 - V ZR 170/74 (https://dejure.org/1976,2616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit von Grundstücksgeschäften im Hinblick auf einen außergewöhnlichen Kaufpreis - Sittenwidrigkeit wegen Ausnutzung der Unerfahrenheit - Leichtsinniges Handeln beim Kauf eines unbebauten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 916
  • DNotZ 1977, 102
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Schon aus diesem Grunde greift entgegen der Meinung der Revision die Rechtsprechung nicht ein, nach der ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen der Leistung und der vereinbarten Gegenleistung den Schluß rechtfertigen kann, der Begünstigte habe aus verwerflicher Gesinnung gehandelt (RGZ 150, 1, 6).

    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).

    Die Sittenwidrigkeit seines Angebots im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB liegt, wie auch die Revision nicht in Frage stellt, nicht schon in der Höhe der Preisforderung; vielmehr müßten Inhalt, Beweggrund oder Zweck des Geschäfts eine verwerfliche Gesinnung zum Ausdruck bringen (RGZ 150, 1; BGH NJW 1951, 397).

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 208/63

    Wirksamkeit von teilweiser Abtretung einer Grundschuld - Sittenwidrigkeit von

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 12.12.1975 - V ZR 28/75

    Vorliegen einer Sittenwidrigkeit eines Tauschvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64

    Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Die Sittenwidrigkeit seines Angebots im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB liegt, wie auch die Revision nicht in Frage stellt, nicht schon in der Höhe der Preisforderung; vielmehr müßten Inhalt, Beweggrund oder Zweck des Geschäfts eine verwerfliche Gesinnung zum Ausdruck bringen (RGZ 150, 1; BGH NJW 1951, 397).
  • RG, 11.02.1895 - 4994/94

    Was ist unter dem Thatbestandsmerkmale "Leichtsinn" in § 302 a St.G.B.'s zu

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Leichtsinnig hätte die Klägerin gehandelt, wenn sie sich sorglos und ohne Überlegung ("leichten Sinnes") über das Risiko, auf dem Kaufgrundstück auch in Zukunft nicht bauen zu dürfen, hinweggesetzt hätte und deswegen auf den hohen Kaufpreis eingegangen wäre (zum gesetzlichen Begriff des Leichtsinns vgl. RGSt 27, 18; RG WarnRspr 1916 Nr. 128; zum Leichtsinn bei spekulativen Erwartungen RG WarnRspr 1916 Nr. 195).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Die hieran anknüpfende Schlußfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. Senatsurt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 (Aa) Nr. 22; v. 12. Dezember 1986, V ZR 100/85, WM 1987, 353, 354 mit zust. Anm. von Emmerich, WuB IV A § 138 BGB 2.87; v. 8. November 1991, aaO; v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156; v. 8. Dezember 2000, V ZR 270/99, Umdruck S. 6 f; Staudinger/Sack, BGB [1996], § 138 Rdn. 237; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 138 Rdn. 86).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Der Wuchertatbestand soll weder vor einer unrichtigen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit eines Rechtsgeschäfts noch vor enttäuschten Spekulationen schützen (vgl. Senat, Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, WM 1976, 926, 927; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Armbrüster, 4. Aufl., § 138 Rdn. 151; Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 138 Rdn. 23).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Dem Erfahrungssatz, aus dem der Senat den Schluß auf die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten herleitet, außergewöhnliche Gegenleistungen würden nicht ohne Not oder andere den Benachteiligten hindernde Umstände zugestanden (Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 - Aa - Nr. 22; v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155 f.), fehlt es in diesem Falle am Substrat.
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Diese Schlußfolgerung leitet sich aus dem - von dem Berufungsgericht nicht in Betracht gezogenen - Erfahrungssatz her, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. Senat, Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 (Aa) Nr. 22; Urt. v. 12. Dezember 1986, aaO; Urt. v. 21. März 1997, aaO; Urt. v. 19. Januar 2001, V ZR 437/99, NJW 2001, 1127, 1128).
  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 11 U 82/02

    Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

    Unter solchen Umständen lässt sich ein objektives Missverhältnis zwischen dem Wert der Sache und dem vereinbarten Kaufpreis nicht ausmachen (BGH, Urteil vom 28. Mai 1976, V ZR 170/74 = DNotZ 1977, 102-104 = MDR 1976, 916).

    Ausgangspunkt ist die Lebenserfahrung, dass i.d.R. außergewöhnliche Gegenleistungen nicht ohne Not zugestanden werden, was auch der Begünstigte weiß (BGH, Urteil vom 28. Mai 1976, V ZR 170/74 = DNotZ 1977, 102-104 = MDR 1976, 916; BGH NJW 2002, 429, 432).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 123/83

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen dem in der

    Sie verpflichtet den Tatrichter (nur), bei der Prüfung des inneren Tatbestandes auf Seiten des Begünstigten die Lebenserfahrung zu berücksichtigen, daß in der Regel außergewöhnliche Gegenleistungen nicht ohne Not zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM BGB § 138 Aa Nr. 22).
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