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   BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62   

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https://dejure.org/1964,1433
BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62 (https://dejure.org/1964,1433)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1964 - V ZR 173/62 (https://dejure.org/1964,1433)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1964 - V ZR 173/62 (https://dejure.org/1964,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 393
  • MDR 1965, 195
  • DNotZ 1965, 473
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21

    Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher

    Maßgeblich für die Auslegung als Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist, ob die Berechtigung aus Sicht eines unbefangenen Betrachters an ein bestimmtes Grundstück oder an eine bestimmte Person geknüpft ist (vgl. BGH, Urteil vom 2.12.1964 - V ZR 173/62, juris Rn. 42; BGH, Urteil vom 6.12.1968 - V ZR 76/65, juris Rn. 33).

    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch abweichend von der durch die Beklagtenseite zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 2.12.1964 - V ZR 173/62, juris Rn. 42) zu bewerten, da es in dem dortigen Fall gerade an dem Zusatz "im Besitz" gefehlt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 6.12.1968 - V ZR 76/65, juris Rn. 32 f.: "persönliche Dienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers") .

  • OLG München, 16.08.2016 - 34 Wx 172/16

    Eintragung einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit "die Fahrt zu nehmen"

    Die Bestellung für eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person und deren Rechtsnachfolger wird gemeinhin nicht als Bestellung einer Grunddienstbarkeit zu verstehen sein (BGH NJW 1965, 393; Palandt/Bassenge § 1018 Rn. 3), auch wenn beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten natürlicher Personen nicht übertragbar sind (§ 1090 Abs. 2 i. V. m. § 1061 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen

    Demgegenüber spricht die Bestimmung, das Recht solle für eine bestimmte Person "und deren Rechtsnachfolger" bestehen, für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH, Urteil vom 02.12.1964 - V ZR 173/62), wenn die Dienstbarkeit streng nach dem objektiven Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung und der nach § 874 BGB in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung auszulegen ist.
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 417/13

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 1942: Einschränkende Auslegung

    Rechtsnachfolgeklauseln, die das dingliche Recht betreffen, sind folglich unzulässig (BGH NJW 1965, 393/394; BayObLG Rpfleger 1976, 250; MüKo/Joost 6. Aufl. § 1092 Rn. 2) und - teilweise - zu löschen, wenn der Rest der Eintragung für sich den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Eintragung genügt und wesensmäßig nichts anderes beinhaltet als das, worauf die ursprüngliche Eintragung abzielte (Meikel/Streck § 53 Rn. 134; siehe auch BayObLG FGPrax 1998, 88 - Leitsatz 2).

    (3) Die gewählte Formulierung lässt die Auslegung zu, dass die Eintragung ohne den unzulässigen Zusatz ("jeweiliger") dem damaligen Willen der Parteien entspricht (RGZ 119, 211/214; siehe auch BGH NJW 1965, 393/394; Erman/Grziwotz BGB 10. Aufl. § 1090 Rn. 2).

  • OLG Nürnberg, 31.05.2017 - 15 W 1995/16

    Grundbuchberichtigungsanspruch liegt nicht vor - im Zweifel gegen Vorhandensein

    Demgemäß geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass dann, wenn der Wortlaut der Eintragungsbewilligung keine Anhaltspunkte dafür enthält, dass ein Recht einer Person als Eigentümer eines Grundstücks eingeräumt wurde, der unbefangene Betrachter lediglich aus dem Zusatz "und seiner Rechtsnachfolger" nicht auf eine Grunddienstbarkeit schließen kann (NJW 1965, 393 juris Rn. 42).
  • BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65

    Abgrenzung einer persönlichen Dienstbarkeit von einer Grunddienstbarkeit -

    Das Berufungsgericht geht bei seiner Auffassung, bei dem in Frage stehenden dinglichen Recht handle es sich um eine Grunddienstbarkeit, von der auf das Reichsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Senats aus, daß mit Rücksicht darauf, daß das Grundbuch über Inhalt und Umfang der eingetragenen Rechte für jeden Gutgläubigen sowie für jeden der unbestimmten Rechtsnachfolger und Rechtsverpflichteten die maßgebliche Auskunft erteilt, bei der Auslegung von Grundbucheintragungen auf ihren Wortlaut und Sinn abgestellt werden muß, wie er sich aus dem Grundbuch selbst und aus der etwa in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, und daß Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur insoweit mit herangezogen werden dürfen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Urteile vom 10. Mai 1961 - V ZR 34/60 - LM § 1018 BGB Nr. 5 und vom 2. Dezember 1965 - V ZR 173/62 - LM § 1018 BGB Nr. 11 = WM 1965, 152).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1965 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung ausgesprochen, daß es sich nicht um eine Grunddienstbarkeit handelt, jedoch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegeben sein kann, wenn im Grundbuch ein Überfahrtsrecht für eine bestimmte Person und "deren Rechtsnachfolger" eingetragen ist und sich etwas anderes auch nicht aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergibt.

  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00

    Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Dies kann zu Komplikationen bei der Auslegung der Grundbucheintragung in der Hinsicht führen, ob, weil die allgemeine Übertragbarkeit des Rechts als zulässiger Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nicht begründet werden kann, durch die Einbeziehung von Rechtsnachfolgern in der Formulierung ggf. die Bestellung einer subjektivdinglichen Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) zum Ausdruck gebracht werden soll, mag der BGH eine solche Auslegung in seiner Entscheidung vom 02.12.1964 (NJW 1965, 393) auch abgelehnt haben.
  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 67/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Er ist insoweit an die Auffassung des Berufungsgerichts nicht gebunden (vgl. Urteile des Senats vom 2. Dezember 1964 - V ZR 173/62 WM 1965, 152 und vom 11. November 1966 - V ZK 191/65, WM 1966, 1300, 1301, 1302).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 10/71

    Grundbuchrang bei Zwischenfinanzierung

    Bei der Auslegung von Grundbucheintragungen und der etwa in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen ist auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus ihnen für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Senatsurteil vom 2. Dezember 1964, V ZR 173/62, NJW 1965, 393 mit Nachweisen).
  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 157/72

    Anforderungen an die Bestellung eines Nießbrauchs - Anforderungen an die

    Bei deren Auslegung gilt der von dem Senat in ständiger, schon auf das Reichsgericht zurückgehender Rechtsprechung befolgte Grundsatz, daß auf den Wortlaut und Sinn der Eintragung abgestellt werden muß, wie er sich aus dem Grundbuch selbst oder aus der etwa in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, und daß Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen, zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur insoweit mit herangezogen werden dürfen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Urteil des Senats vom 2. Dezember 1964 - V ZR 173/62, NJW 1965, 393 mit weiteren Nachweisen.
  • BGH, 25.11.1983 - V ZR 60/83

    Inhalt und Umfang einer Grunddienstbarkeit - Möglichkeit der räumlichen

  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

  • LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86

    Gutgläubiger Grundstückserwerb bei altrechtlichen Dienstbarkeiten

  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66

    Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungshypothek - Auslegung einer

  • BGH, 07.12.1979 - V ZR 57/78

    Bewilligung eines Wegerechts bei Eindeutigkeit der Eintragungsbewilligung -

  • BGH, 25.06.1965 - V ZR 34/63

    Einräumung eines Wegerechts unter einer auflösenden Bedingung - Anspruch auf

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