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   BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07   

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https://dejure.org/2008,1880
BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07 (https://dejure.org/2008,1880)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2008 - V ZR 175/07 (https://dejure.org/2008,1880)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - V ZR 175/07 (https://dejure.org/2008,1880)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung der Übernahme einer Mietgarantie durch den Verkäufer von Wohnungseigentum bzw. Teileigentum auf die Pflicht zur Aufklärung hinsichtlich des Leerstandes eines Kaufobjekts; Auswirkung der Eigenschaft der Angaben zu den Mieterlösen als Bestandteil eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietgarantie bei WEG - Aufklärungspflichten des Verkäufers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufklärung über Leerstand des Wohnungseigentums zum Zeitpunkt des Abschluss des Kaufvertrages auch bei befristeter Mietgarantie durch Verkäufer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschulden bei den Vertragsverhandlungen; Mietgarantie und Leerstandsinformation

  • Judicialis

    BGB § 276 Fb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276
    Verkäufer muss Käufer über Leerstand des Kaufobjekts auch bei Übernahme einer Mietgarantie aufklären

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers von Wohnungseigentum bei Übernahme einer Mietgarantie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten bei Mietgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geplatzte Finanzierung einer Eigentumswohnung wegen Leerstands

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei unzutreffender Garantiemietzusage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienkauf: Aufklärungspflichten bei Mietgarantie (IMR 2009, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3699
  • MDR 2009, 15
  • NZM 2008, 935
  • VersR 2009, 371
  • WM 2009, 2185
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    Eine auf die Dauer von drei Jahren befristete Garantie stellt bei einer vollständigen Finanzierung des Kaufpreises keine nachhaltige Sicherung des Käufers dar, die den Verkäufer von der Verpflichtung zur Aufklärung über die tatsächlichen Umstände der Vermietung befreien könnte (vgl. BGH, Urt. v. 15. Juni 2000, III ZR 305/98, ZfIR 2000, 606, 607).
  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 89/06

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen enttäuschter Erwartungen über

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    Dass der Kläger durch den Abschluss des Kaufvertrags und die durch diesen bedingte Notwendigkeit zur Darlehensaufnahme nachhaltig in seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit beeinträchtigt wurde und schon deshalb unabhängig von der Höhe des vereinbarten Kaufpreises und dem Wert des Wohnungs- und Teileigentums durch den Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten hat (vgl. Senat, Urt. v. 30. März 2007, V ZR 89/06, ZfIR 2007, 797, 798), ist offensichtlich und wird von den Beklagten auch nicht in Abrede gestellt.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    2. a) Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (st. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141, insoweit in BGHZ 168, 35 ff. nicht wiedergegeben).
  • BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81
    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    2. a) Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (st. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141, insoweit in BGHZ 168, 35 ff. nicht wiedergegeben).
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    2. a) Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (st. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141, insoweit in BGHZ 168, 35 ff. nicht wiedergegeben).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    Ebenso besteht die Pflicht, dem Vertragspartner keine Umstände vorzuspiegeln, die für dessen Entscheidung wesentlich sein können, in Wirklichkeit jedoch nicht vorliegen (Senat, Urt. v. 24. November 1995, V ZR 40/94, NJW 1996, 451, 452).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07
    2. a) Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (st. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141, insoweit in BGHZ 168, 35 ff. nicht wiedergegeben).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Eine befristete Mietgarantie ist keine nachhaltige Sicherung des Erwerbers, die von der Verpflichtung zur Aufklärung über die tatsächlichen Umstände der Vermietung und der erzielbaren Miete befreit (vgl. BGH Urt. v. 10. Oktober 2008 - V ZR 175/07, NJW 2008, 3699; Urt. v. 15. Juni 2000 - III ZR 305/98, ZIP 2000, 1392).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U 83/07

    Beratung hinsichtlich eines Immobilienerwerbs zur Alterssicherung:

    Auch fällt eine Zurverfügungstellung einer Erstvermietungsgarantie für das erste Jahr bei einer als Alterssicherung gedachten Investition, die einschließlich der Vertragskosten vollständig finanziert werden soll, nicht ins Gewicht, weil sie ein Leerstandsrisiko nach Ablauf des Garantiejahres nicht beseitigt (BGH NJW 2008, 3699, 3700).
  • OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09

    Kaufrecht; Aufklärungspflicht; Baustoff

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den Entschluss zum Abschluss des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (BGH NJW 2008, 3699).
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