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   BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95   

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https://dejure.org/1996,2369
BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95 (https://dejure.org/1996,2369)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1996 - V ZR 177/95 (https://dejure.org/1996,2369)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - V ZR 177/95 (https://dejure.org/1996,2369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (Eigentumsumschreibung) - Maßgeblichkeit des Rechts der ehemaligen DDR - Umwandlung einer "KAP" in eine "LPG" - Überführung von Grundstücksalleineigentum eines Trägerbetriebs in Gemeinschaftseigentum - "Sozialistisches ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentumsübergang bei Überlassung des LPG-Grundstücks an neu gegründete LPG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentum an einer neu gegründeten LPG überlassenen Grundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 389
  • WM 1997, 883
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93

    Ansprüche der Stamm- LPG bei Gründung einer neuen LPG aus einer rechtlich

    Auszug aus BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95
    Es stellt sich mithin allein die nach dem damaligen Recht der DDR zu beurteilende (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 f) Rechtsfrage, ob die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Zuge der Gründung der KAP, der an diese erfolgten Überlassung der streitgegenständlichen Grundstücke durch die beteiligte LPG und schließlich im Zuge der Umwandlung der KAP in eine LPG (P) Eigentum an den Grundstücken erworben hat.

    b) Das Berufungsgericht wendet die vom Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 1. Juli 1994 (aaO.) für übertragene Grund- und Umlaufmittel entwickelten Grundsätze auch auf die Eigentumslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Grundstücke an.

    a) Der vom Berufungsgericht beschrittene Weg setzt allerdings voraus, daß zunächst gemeinschaftliches Eigentum der Trägerbetriebe entstand, die in der hier juristisch unselbständigen KAP zusammengeschlossen waren (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, aaO.).

    Die Rechtsstellung einer LPG in bezug auf die von ihr überlassenen Grundstücke läßt sich nicht mit der aus einer, natürlichen Personen vorbehaltenen (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, aaO., S. 302), LPG-Mitgliedschaft vergleichen.

  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93

    Haftung wegen Anzeige einer geplanten Republikflucht aus der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95
    Es geht um Auslegung und Anwendung von Vorschriften des Zivilrechts der DDR, die unter Berücksichtigung der damaligen Rechtsauffassung und Rechtspraxis der DDR zu erfolgen hat (BGHZ 127, 195, 199 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Auszug aus BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95
    Insoweit geht es allerdings nicht um jede denkbare, sondern nur um die sich aus dem Grundbuch ergebende oder vom Eingetragenen behauptete Erwerbsmöglichkeit (vgl. Senatsurt. v. 24. Februar 1984, V ZR 177/82, NJW 1984, 2157 m.w.N.).
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