Rechtsprechung
BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands des Erwerbers als Kernstück der Beratung bei Finanzierung des Erwerbs durch ein Vorausdarlehen und zwei Bausparverträge; Unwägbarkeiten im Rahmen der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Gesamtlaufzeit eines Darlehens zur ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufklärungspflicht de Verkäufers einer finanzierten Immobilie; Dortmunder Modell; Vorausdarlehen; Zwischenfinanzierung; Beratungsvertrag; Zinsbindung; Eigenaufwand; Anlagemodell
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 7
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität einer Immobilien-Kapitalanlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-schulte.de (Kurzinformation)
Steuersparmodell Eigentumswohnung - Banken in der Pflicht ?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anleger müssen zutreffend über finanzielle Belastungen bei Finanzierung eines Immobilienkaufs aufgeklärt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anleger müssen zutreffend über finanzielle Belastungen bei Finanzierung eines Immobilienkaufs
Verfahrensgang
- LG Münster, 08.09.2004 - 12 O 222/04
- OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 165/04
- BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07
Pflicht zum Hinweis auf möglichen Zinsanstieg bei Vorausdarlehen zur Finanzierung …
Auszug aus BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Beides begründet einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008, V ZR 92/07).Demgemäß muss der Verkäufer nicht nur über im Zeitpunkt der Beratung absehbare ungünstige Veränderungen der in die Berechnung eingestellten Einnahmen und Ausgaben aufklären, sondern auch über Unwägbarkeiten für den monatlichen Eigenaufwand, die sich aus den Besonderheiten des Anlagemodells ergeben (Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008, V ZR 92/07).
- BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …
Auszug aus BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkennt, bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands das Kernstück der von der Beklagten geschuldeten Beratung, da sie den Interessenten von der Möglichkeit überzeugen soll, das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (Senat, BGHZ 156, 371, 377). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur festgestellt werden, wenn sie sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
- BGH, 12.01.2006 - V ZR 135/05
Pflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Soweit sie Überlegungen zu dem Inhalt einer Rentabilitätsberechnung anstellt, übersieht sie, dass ein Verkäufer, der den Käufer über die Möglichkeit berät, eine Eigentumswohnung zu erwerben und zu halten, in der Regel nicht die Vorlage einer Rentabilitätsberechnung, sondern nur die korrekte Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwands schuldet (Senat, Beschl. v. 12. Januar 2006, V ZR 135/05). - BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern; …
Auszug aus BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Über das damit verbundene Risiko einer Erhöhung des monatlichen Aufwands musste die Beklagte aufklären (vgl. Senat, Urt. v. 9. November 2007, V ZR 25/07, WM 2008, 89, 91 f. Rdn. 22). - OLG Hamm, 24.11.2006 - 34 U 61/06
Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages im Wege des Schadensersatzes bei …
Auszug aus BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07
Eine Divergenz des Berufungsurteils zu der Entscheidung des 34. Senats des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. November 2006 (34 U 61/06) liegt nicht vor, weil der darin möglicherweise aufgestellte - unzutreffende - Rechtssatz, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde auch für eine schriftlich dokumentierte Beratung gelte, nicht tragend war.
- OLG Celle, 18.12.2008 - 16 U 101/08
Beratungspflichten des Verkäufers einer Immobilie bei Beitritt zu einem Mietpool
Dazu hat der BGH u. a. im Beschluss vom 17. Januar 2008 (V ZR 92/07 m. w. N.) ausgeführt, dass der Erwerber über das Risiko einer Zinssteigerung für das Vorausdarlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist aufzuklären ist (ebenso BGH, Urteil vom 9. November 2007, V ZR 25/07 sowie V ZR 178/07, V ZR 179/07 - jeweils vom 15. Mai 2008. Senat ZIP 2006, 32, 34).