Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1966 - V ZR 182/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1142
BGH, 20.05.1966 - V ZR 182/63 (https://dejure.org/1966,1142)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1966 - V ZR 182/63 (https://dejure.org/1966,1142)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1966 - V ZR 182/63 (https://dejure.org/1966,1142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines dinglichen Ankaufsrechts - Sicherbarkeit eines bedingten Anspruchs auf Übertragung eines Grundstücks durch Eintragung einer Vormerkung - Auswirkungen eines unzulässigen Teileintrags im Grundbuch auf den gesamten Eintrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist eine Verfügung unwirksam, wenn Einigung und Eintragung inhaltlich auseinanderfallen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1656
  • MDR 1966, 750
  • DNotZ 1967, 106
  • WM 1966, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.03.1942 - II 96/41

    1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und

    Auszug aus BGH, 20.05.1966 - V ZR 182/63
    Einer Beurkundung der Ausübungserklärung bedurfte es nicht (BGH LM BGB § 433 Nr. 16; RGZ 169, 65, 70).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Durch die inhaltliche Unzulässigkeit eines Teiles der Grundbucheintragung wird die Zulässigkeit und Wirksamkeit der restlichen Eintragung nicht berührt, wenn diese für sich den wesentlichen Erfordernissen genügt (Senat, Urteil vom 20. Mai 1966 - V ZR 182/63, NJW 1966, 1656, 1657; Urteil vom 28. Juni 1968 - V ZR 129/67, WM 1968, 1087, 1088; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 53 Rn. 58; Meikel/Schneider, GBO, 11. Aufl., § 53 Rn. 352).
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Das entspricht dem für die Vormerkung geltenden Akzessorietätsprinzip (h.M., vgl. z.B. BGHZ 60, 47, 50; BayObLG, Rpfleger 1993, 58, 59; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 883 Rdn. 6; Staudinger/Gursky, BGB, 1996, § 883 Rdn. 16 m.w.N.) und auch der vom Senat vertretenen Meinung, daß eine zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers vereinbarte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung nicht durch Vormerkung gesichert werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20. Mai 1966, V ZR 182/63, NJW 1966, 1656, 1657).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Dann aber ist die Vormerkung jedenfalls im gewollten Umfang zulässig, eine etwa darüber hinausgehende inhaltliche Unzulässigkeit schadet nicht (vgl. Senatsurt. v. 20. Mai 1966, V ZR 182/63, NJW 1966, 1656, 1657).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2017 - 20 W 57/17

    Grundbuch: Eintragung eines Vorkaufsrechts mit unzulässiger Preislimitierung

    Wurde ein dingliches Vorkaufsrecht allerdings in das Grundbuch eingetragen, bezüglich dessen nur ein Teilaspekt inhaltlich unzulässig ist, so wird durch die inhaltliche Unzulässigkeit nur eines Teils der Grundbucheintragung die Zulässigkeit und Wirksamkeit der restlichen Eintragung nicht berührt, wenn diese für sich den wesentlichen Erfordernissen genügt (BGH FGPrax 2017, 54 [BGH 13.10.2016 - V ZB 98/15] ; BGH NJW 1966, 1656 [BGH 20.05.1966 - V ZR 182/63] ; Demharter, aaO, § 53 Rz. 58; Meikel- Schneider , GBO, 11. A., § 53 Rz. 352).
  • BGH, 12.06.2014 - V ZR 244/13

    Anforderungen an die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch

    Das widerspricht dem Rechtsgrundsatz, dass das Grundbuch bei einem Wegfall eines unzulässigen Teils einer Eintragung nicht insgesamt unrichtig wird, wenn der bestehen bleibende Teil einer Eintragung den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Eintragung genügt und von der Einigung der Parteien gedeckt ist (Senat, Urteil vom 20. Mai 1966 - V ZR 182/63, NJW 1966, 1656, 1657, Meikel/Strack, GBO, 10. Aufl., § 53 Rn. 134).
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene

    Das wäre nur der Fall, wenn der Rest der Eintragung - hinsichtlich der aufgeteilten Hauptforderung - für sich eines wesentlichen Erfordernisses ermangelte (BGH, NJW 1966, 1656, 1657).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Dies hätte die inhaltliche Unzulässigkeit der ganzen im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen nur dann zur Folge, wenn dem Rest der Eintragungsvermerke ein wesentliches Erfordernis fehlte (BGH NJW 1966, 1656 f.; BGH WPM 1968, 10878 f.; BayObLGZ 1973, 21/27; KG KGJ 42 A, 257/260; Demharter Rn. 58, KEHE/Eickmann GBR 4. Aufl. Rn. 20; Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 121, jeweils zu § 53).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2011 - 20 W 232/08

    Grundbuch: Fehlende Beschwerdebefugnis des Eigentümers

    Dies ist jedoch für die vorliegend zu treffende Entscheidung unerheblich, da eine Veranlassung zur Amtslöschung der gesamten Eintragung nur dann besteht, wenn der Rest für sich nicht den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Eintragung genügen oder wesensmäßig etwas ganz anderes beinhalten würde als das, worauf die Eintragung als Ganze abzielen würde (BGH NJW 1966, 1656; Meikel/Streck, aaO., § 53, Rdnr. 134 und 33).
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 129/67

    Dingliche Sicherung von Ansprüchen aus Ankaufsrecht durch Vorkaufsrecht -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 20. Mai 1966 - V ZR 182/63, NJW 1966, 1656 = WM 1966, 781 und vom 28. Februar 1968 - V ZR 206/64; vgl. ferner KGJ 43, 223, 224) berührt die inhaltliche Unzulässigkeit eines Teils einer Grundbucheintragung nicht die Zulässigkeit und Wirksamkeit der restlichen Eintragung, wenn diese für sich den wesentlichen Erfordernissen genügt.
  • BGH, 28.02.1968 - V ZR 206/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eigentumsübertragung - Anforderungen an

    Da jedoch, wie bereits ausgeführt, der genannte Anspruch keineswegs der Vormerkungsfähigkeit entbehrt, wäre durch einen Wegfall des unzulässigen Teils der Eintragung das Grundbuch nicht unrichtig geworden (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 182/63, NJW 1966, 1656 = WM 1966, 781).
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 46/69

    Bemessung des Streitwerts des Rechtmittels der Klagepartei nach deren

  • BGH, 09.01.1970 - V ZR 30/67

    Wirksamkeit einer eingetragenen Vormerkung über einen Grundstückskauf bei

  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 78/66

    Übereignung eines Grundstücks - Auflassung eines Grundstücks

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht