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   BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96   

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https://dejure.org/1997,5583
BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96 (https://dejure.org/1997,5583)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1997 - V ZR 186/96 (https://dejure.org/1997,5583)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1997 - V ZR 186/96 (https://dejure.org/1997,5583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückgängigmachen eines Tauschvertrages bezüglich eines Grundstückes - Grundstückstausch wegen geplanter Änderung eines Straßenverlaufs wegen einem Unternehmen - Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn das Werk nach Beurkundung des Vertrages geschlossen wird - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BBauG § 102
    Recht auf Rückgabe eines nicht mehr benötigten, enteigneten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 589
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1978 - V ZR 193/76

    Fortfall des Verwendungszwecks bei Grundstückskauf durch die öffentliche Hand

    Auszug aus BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96
    Insoweit hat der Senat bereits grundsätzlich darauf hingewiesen (BGHZ 71, 293 ff [BGH 05.05.1978 - V ZR 193/76]), daß das Rückerwerbsrecht des Enteigneten ausschließlich dem Schutz des Bürgers dient und sich damit ein Rückgaberecht der öffentlichen Hand weder für den Enteignungs- noch für den Kauffall begründen läßt.

    Es hat deshalb für die öffentliche Hand bei den Erwägungen des Senats in der bereits zitierten Entscheidung BGHZ 71, 293, 294 f [BGH 05.05.1978 - V ZR 193/76] zu verbleiben.

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96
    Maßgebend dafür ist vielmehr, ob die Parteien durch diese Vereinbarung das normalerweise den Käufer treffende Risiko zweckentsprechender Verwendbarkeit zu Lasten des Verkäufers abändern wollten (Senat, Urt. v. 27. September 1991, V ZR 191/90, WM 1992, 153; vgl. auch Hagen aaO Rdn. 224).
  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96

    Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach

    Auszug aus BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96
    Soweit die Revisionserwiderung unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 14. März 1997 (V ZR 9/96, WM 1997, 1118) einen Anspruch des Klägers aufgrund ergänzender Vertragsauslegung bejahen möchte, übersieht sie, daß diese Entscheidung gerade den Fall des Bürgers betrifft, der zur Abwendung der Enteignung verkauft hat.
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96
    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGHZ 74, 370, 373 m.N.; Nicklisch, BB 1980, 949; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, RWS-Skript 6. Aufl. Rdn. 222).
  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus BGH, 26.09.1997 - V ZR 186/96
    Denn nach der gesetzlichen Interessenbewertung bei Kaufverträgen trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den, sachmängelfrei gelieferten, Vertragsgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (Senat, Urt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM BGB § 242 Bb Nr. 83 und BGHZ aaO S. 374).
  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

    Anders ist es aber, wenn die Parteien im Erbbaurechtsvertrag konkludent eine Verlagerung des normalerweise den Erbbauberechtigten treffenden Verwendungsrisikos zu Lasten des Erbbaurechtsausgebers vereinbart haben (vgl. zu solchen Vereinbarungen in Grundstückskaufverträgen: Senat, Urteil vom 27. September 1991 - V ZR 191/90, NJW-RR 1992, 182, 183; Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 186/96, NJW-RR 1998, 589, 590).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten in der Regel auch dann, wenn außerhalb eines Enteignungsverfahrens durch den Abschluß eines Kaufvertrags oder eines Vertrags über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Grundstückseigentümer, wie hier, nur die sonst zu erwartende Enteignung abgewendet werden soll, zwischen den Vertragsparteien ausschließlich die Regeln des bürgerlichen Rechts (Senatsurteile BGHZ 50, 284, 287 ff.; 84, 1, 3 f.; 95, 1, 4; 100, 329, 333; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - V ZR 160/78 - WM 1981, 309, 311; siehe auch BGHZ 135, 92, 95; BGH, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 186/96 - NJW-RR 1998, 589, 590).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041 und NJW-RR 1998, 589; OLG Köln, NJW-RR 1995, 851; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage, § 242 BGB, Rdnr. 87).
  • OLG Dresden, 24.11.1999 - 8 U 2958/99

    Kündigung von Direktunterrichtsverträgen zum Erwerb einer staatlichen

    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist aber kein Raum, wenn nach der vertraglichen oder gesetzlichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich nunmehr auf die Störung beruft (BGHZ 74, 370, 373; zuletzt BGH NJW-RR 1998, 589 unter II 1).
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