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   BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05   

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https://dejure.org/2006,3289
BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05 (https://dejure.org/2006,3289)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2006 - V ZR 19/05 (https://dejure.org/2006,3289)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2006 - V ZR 19/05 (https://dejure.org/2006,3289)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 12 Abs. 2
    Restnutzungsdauer und Wertermittlung des Gebäudes bei Sachenrechtsbereinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechts; Bestimmung des Zeitpunktes für die Ermittlung der Restnutzungsdauer eines Wohngebäudes; Bestimmung der Grundlagen für die Ermittlung des Restwertes früher getätigter Investitionen; Auslegung des § 12 ...

  • Judicialis

    SachenRBerG § 12 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 12 Abs. 2
    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden; Ermittlung des Restwerts früherer Investitionen; Berechnung der Investitingspauschale

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 460
  • BauR 2006, 1036
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98

    Berechnung der Investitionen des Nutzers

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Denn der Nutzer kann die Quote zu jedem Investitionszeitpunkt erfüllen (OLG Brandenburg, VIZ 2001, 509, 510), sodass jede dieser Maßnahmen dem Gebäudesachwert ohne Investitionen im Zeitpunkt ihrer Vornahme gegenüberzustellen ist.

    Hiervon ist neben einer Abschreibung wegen Reparaturrückstands (OLG Brandenburg VIZ 2001, 509, 511; Zank/Simon, NJ 1999, 57, 63; Vogel, GE 1996, 438, 439) die altersbedingte Wertminderung abzusetzen, die sich an dem jeweiligen Wertermittlungsstichtag, also an dem Tag ergeben würde, an dem der Nutzer die fragliche Investition beendete (Zank/Simon, NJ 1999, 57, 63).

    Das Berufungsgericht hat sie selbst bislang ohne Schwierigkeiten angewendet (VIZ 2001, 506, 509 und VIZ 2001, 509, 511).

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Wie der Tatrichter den Wert eines Gebäudes einerseits und von Investitionen in das Gebäude anderseits feststellt, steht grundsätzlich in seinem Ermessen (Senatsurt. v. 2. Juli 2004, V ZR 213/03, NJW 2004, 2671, 2672; v. 12. Januar 2001, V ZR 420/99, NJW-RR 2001, 732, 733).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Tatrichter von unzutreffenden Grundlagen ausgeht (Senat, BGHZ 17, 236, 238) oder wenn er ein nicht geeignetes (Senatsurt. v. 12. Januar 2001, aaO) oder ein Verfahren gewählt hat, das im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben steht (Senatsurt. v. 25. Oktober 1996, V ZR 212/95, NJW 1997, 129).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99

    Ermittlung des Werts der im Hinblick auf den Überlassungsvertrag getätigten

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Das Berufungsgericht hat sie selbst bislang ohne Schwierigkeiten angewendet (VIZ 2001, 506, 509 und VIZ 2001, 509, 511).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Tatrichter von unzutreffenden Grundlagen ausgeht (Senat, BGHZ 17, 236, 238) oder wenn er ein nicht geeignetes (Senatsurt. v. 12. Januar 2001, aaO) oder ein Verfahren gewählt hat, das im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben steht (Senatsurt. v. 25. Oktober 1996, V ZR 212/95, NJW 1997, 129).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.04.2000 - 17 O 422/99
    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Die Gebäudesachwerte an diesen Wertermittlungsstichtagen sind, was § 12 Abs. 2 Satz 7 SachenRBerG jetzt ausdrücklich klarstellt (Begründung des Regierungsentwurfs für ein Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz in BT-Drucks. 14/6402 S. 25 f.), auch wenn die Stichtage vor dem 3. Oktober 1990 liegen, nicht nach den Wertmaßstäben der DDR, sondern nach dem Sachwertverfahren der §§ 21 bis 25 WertV festzustellen (Entwurf der Bundesregierung für ein Sachenrechtsbereinigungsgesetz in BT-Drucks. 12/5992 S. 111; Bundesministerium der Justiz in einer Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wörtlich wiedergegeben bei Zank/Simon, NJ 1999, 57, 62 f.; MünchKomm-BGB/Wendtland, 4. Aufl., § 12 SachenRBerG Rdn. 9; Eickmann/Bischoff, Sachenrechtsbereinigung [Stand 11/2001], § 12 SachenRBerG Rdn. 65; Czub in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, Sachenrechtsbereinigungsgesetz [Stand 11/2003], § 12 Rdn. 100; für § 121 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe c SachenRBerG auch LG Frankfurt/Oder VIZ 2000, 682, 683).
  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 212/95

    Minderung des Kaufpreises bei Fehlen einer von zwei zugesicherten Eigenschaften

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Tatrichter von unzutreffenden Grundlagen ausgeht (Senat, BGHZ 17, 236, 238) oder wenn er ein nicht geeignetes (Senatsurt. v. 12. Januar 2001, aaO) oder ein Verfahren gewählt hat, das im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben steht (Senatsurt. v. 25. Oktober 1996, V ZR 212/95, NJW 1997, 129).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
    Wie der Tatrichter den Wert eines Gebäudes einerseits und von Investitionen in das Gebäude anderseits feststellt, steht grundsätzlich in seinem Ermessen (Senatsurt. v. 2. Juli 2004, V ZR 213/03, NJW 2004, 2671, 2672; v. 12. Januar 2001, V ZR 420/99, NJW-RR 2001, 732, 733).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02

    Sachenrechtsbereinigung: Gegenüberstellung von dem Wert der Nutzerinvestitionen

    Maßgeblich ist aber nicht der heutige Wert, sondern der Wert zu den maßgeblichen Wertermittlungsstichtagen (BGH Urteil vom 4.3.2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht WuM 2006, S. 265; vgl. Brandenburgisches OLG in VIZ 2001, S. 509 ff.).

    Dabei ist bei der Ermittlung des Restwertes früherer Investitionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SachenRBerG der Neuherstellungswert, nicht der um die Altersabschreibung geminderte Sachwert des Gebäudes zu Grunde zu legen (BGH-Urteil vom 24. März 2006 - V ZR 19/05, veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (Bl. 267)).

    Deshalb sollte den nachgewiesenen Investitionen eine an der Abschreibung für Abnutzung aus dem Steuerrecht ausgerichtete Investitionspauschale hinzugerechnet werden (BGH Urteil vom 20. März 2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (268); Senat in VIZ 2001 S. 509, 513).

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