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   BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95   

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BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95 (https://dejure.org/1996,1160)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1996 - V ZR 196/95 (https://dejure.org/1996,1160)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1996 - V ZR 196/95 (https://dejure.org/1996,1160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 270
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549 (1550); 1992, 1953 (1954); 1990, 42 f.).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549 (1550); 1992, 1953 (1954); 1990, 42 f.).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Dabei wird das BerGer. allerdings auch zu berücksichtigen haben, daß eine Offenbarungspflicht nur bestand, soweit die Mängel bei Vertragsschluß nicht erkennbar waren (BGH, NJW-RR 1994, 907).
  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93

    Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Die weitergehenden Grundsätze für eine Wissenszurechnung unter dem Gesichtspunkt einer "Pflicht zur ordnungsgemäßen organisierten Kommunikation" (BGH, NJW 1996, 1339 (1340 f.); vorgesehen für BGHZ 132, 30ff.) kommen hier deswegen nicht zur Anwendung, weil sie für arbeitsteilige Abläufe innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation entwickelt worden sind.
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549 (1550); 1992, 1953 (1954); 1990, 42 f.).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Entgegen der Meinung der Revision sind damit beide bei den Vertragsverhandlungen nicht als "Repräsentanten" der Bekl. aufgetreten, deren etwaige Kenntnisse der Bekl. zuzurechnen wären (vgl. BGHZ 83, 293 (296) = NJW 1982, 1585; BGHZ 117, 104 (107) = NJW 1992, 1099 m.w. Nachw.).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
    Entgegen der Meinung der Revision sind damit beide bei den Vertragsverhandlungen nicht als "Repräsentanten" der Bekl. aufgetreten, deren etwaige Kenntnisse der Bekl. zuzurechnen wären (vgl. BGHZ 83, 293 (296) = NJW 1982, 1585; BGHZ 117, 104 (107) = NJW 1992, 1099 m.w. Nachw.).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    aa) Richtig ist zwar, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist in § 444 BGB nicht nur ein Handeln des Verkäufers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch Verhaltensweisen erfasst, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550 und vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Arglistig handelt ein Verkäufer, wenn er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (Senat, Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    b) Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Hausverwaltung nicht statt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).

    Eine Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der "Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches" (siehe Rn. 20) findet im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbständigen Hausverwaltung nicht statt (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270; vgl. auch Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, NJW 2003, 589, 590).

  • OLG Oldenburg, 20.08.2019 - 2 U 81/19

    Ansprüche aus Werkverträgen über Tiefbauarbeiten; Ansprüche wegen einer

    Sachvortrag bedarf der Ergänzung, wenn er im Hinblick auf die Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95 -, juris Rn.6).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (Senat, Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Ein Sachvortrag zur Begründung eines Rechts ist schlüssig und damit substantiiert dargelegt, wenn der Darlegungspflichtige Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (st.Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83, WM 1984, 1380 f., zuletzt vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 9 U 53/01

    Gewährleistungsverpflichtung der Gemeinde bei unterbliebener Aufklärung über die

    Nach § 166 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich nur der Kenntnisstand derjenigen Person entscheidend, die den rechtsgeschäftlichen Tatbestand als Vertreter verwirklicht; die Kenntnis einer anderen Person ist allenfalls dann gemäß § 166 Abs. 2 BGB maßgeblich, wenn sie auf das Handeln dieser Person steuernd eingewirkt hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 270).

    Diese Grundsätze finden bei arbeitsteiligen Abläufen innerhalb einer Organisation Anwendung und rechtfertigen die Wissenszurechnung aus dem in § 166 Abs. 1 BGB zugrundeliegenden Gedanken eines vom Vertretenen beherrschbaren Risikos (vgl. BGH NJW-RR 1997, 270; Taupitz, JZ 1996, 734, 735).

    Nach § 166 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich nur der Kenntnisstand derjenigen Person entscheidend, die den rechtsgeschäftlichen Tatbestand als Vertreter verwirklicht; die Kenntnis einer anderen Person ist allenfalls dann gemäß § 166 Abs. 2 BGB maßgeblich, wenn sie auf das Handeln dieser Person steuernd eingewirkt hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 270).

    Diese Grundsätze finden bei arbeitsteiligen Abläufen innerhalb einer Organisation Anwendung und rechtfertigen die Wissenszurechnung aus dem in § 166 Abs. 1 BGB zugrundeliegenden Gedanken eines vom Vertretenen beherrschbaren Risikos (vgl. BGH NJW-RR 1997, 270; Taupitz, JZ 1996, 734, 735).

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Auf deren Grundlage gibt es für ein auch nur bedingt vorsätzliches Handeln der Beklagten im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" (vgl. Senat, Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270) keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses

    Erforderlich ist weiter, dass der Verkäufer gleichzeitig weiß oder damit rechnet, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH aaO; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99

    Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks

    Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterläßt, verhält sich auch arglistig, sofern er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (Senat, Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).

    Nimmt er an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Fehler zu erkennen, handelt der Verkäufer nur dann arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, einen Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht abgeschlossen hätte (Senat, Urt. v. 7. Juli 1989, V ZR 21/88, NJW 1990, 42, 43; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, aaO).

  • OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03

    Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung

  • OLG München, 28.10.2015 - 20 U 4044/14

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Grundstückskauf

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

  • OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04

    Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer

  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01

    Kenntnis des einzelnen Wohnungseigentümers von einer an den Verwalter

  • OLG Hamm, 08.07.2010 - 22 U 40/10

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung und ergänzender

  • OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98

    Gewährleistung ; Offenbarungspflicht; Wohnraum; Nutzung von Zubehörräumen;

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02

    Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel

  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG München, 24.06.2009 - 20 U 4882/08

    Anfechtung eines Erbauseinandersetzungsvertrages: Arglistige Täuschung durch

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 9 U 97/04

    Rückgängigmachung des Erwerbs einer Eigentumswohnung - hier: renovierte Wohnung

  • OLG Nürnberg, 25.02.2002 - 5 U 4250/01

    Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW: Schadensersatz wegen Nichterfüllung in

  • OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00

    Falschberatung über Steuervorteile durch Unterlassen

  • OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00

    Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

  • OLG München, 09.11.2011 - 20 U 3106/11

    Mängelhaftung beim Hauskauf: Arglistiges Verschweigen eines Hausbockbefalls des

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03

    Auslegung von Gewährleistungsklausel hinsichtlich Zulässigkeit der vorhandenen

  • OLG Zweibrücken, 25.05.1998 - 7 U 138/97

    Schadensersatzanspruch eines Bauträgerunternehmens gegen eine Stadt wegen

  • VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21

    Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01

    Arglistige Täuschung des Grundstückskäufers über Mängel des Anschlusses an die

  • OLG Hamm, 10.02.2011 - 34 U 155/09

    Immobilienfonds, aufklärungspflichtige Rückvergütungen, Darlegungs- und

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00

    Zurechnung von Kenntnis Dritter - Grundstücksverkauf - Kenntnis des Architekten

  • OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels

  • LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
  • OLG Naumburg, 10.06.2021 - 9 U 72/20

    Fahrzeugkauf: Deliktische Haftung des Automobilherstellers bei Einsatz einer

  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 34 U 28/07

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Sachvortrages zur Begründung eines

  • OLG Hamburg, 20.07.2001 - 1 U 152/00

    Wissensvertretung

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2004 - 1 S 51/04

    Zeitpunkt des Zugangs eines an eine Versicherung gerichteten Schreibens;

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