Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,10519
BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63 (https://dejure.org/1966,10519)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1966 - V ZR 199/63 (https://dejure.org/1966,10519)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 (https://dejure.org/1966,10519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,10519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 749
  • BB 1967, 436
  • BB 1967, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Den Gegensatz eines "vorübergehenden Zwecks" im Sinn des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB bildet dabei nicht die lediglich negative Erwartung des Erstellers, er brauche später das Werk nicht wieder zu beseitigen, sondern die positive Absicht, es bei Beendigung der vorgesehenen Grundstücksnutzung in das Eigentum des Grundstückseigentümers fallen zu lassen (BGHZ 8, 1, 7 = LM BGB § 95 Nr. 1), wobei die Festigkeit und der Umfang der Verbindung keine Rolle spielt.
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    So wird bei einem Bau auf fremden Grund und Boden durch einen Mieter oder Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigten regelmäßig vermutet, dieser habe nur in seinem eigenen Interesse und nicht zugleich in der Absicht gehandelt, das erstellte Werk nach Beendigung der Vertragsbeziehungen dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen (BGH NJW 1957, 457).
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 178/56

    Gemeinsame Giebelmauer

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Sind die im Wassergrundstück eingelassenen Teile des Stegs nur Scheinbestandteile dieses Grundstücks, dann hat das Berufungsgericht den vorliegenden Fall mit Recht mit demjenigen eines rechtmäßigen (und nach den gleichen Grundsätzen zu behandelnden unverschuldeten) Überbaus verglichen, weil im Falle des unverschuldeten Überbaus der auf das Nachbargrundstück ausgreifende Gebäudeteil kraft Gesetzes nur als Scheinbestandteil dieses Grundstücks angesehen wird (RGZ 160, 166, 172; 169, 172; BGHZ 27, 197, 199; Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 912 Anm. 4; Erman/Westermann, BGB 3. Aufl. § 912 Anm. 2), und weil weiter, so wie dort die wirtschaftliche Gebäudeeinheit, hier der Gebrauchszweck des Stegs als zusammenhängende Verbindung, das Recht am Gebäude (Steg) in eine Hand zu legen erfordert.
  • RG, 24.02.1930 - IV 741/28

    1. Sind bei der Auseinandersetzung des Vermögens einer Küsterlehrerstelle gemäß §

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Auch setzt die Eintragung eines Widerspruchs nur voraus, daß die Unrichtigkeit des Grundbuchs, die durch eine gesetzesverletzende Eintragung bewirkt ist, glaubhaft gemacht wird (KG JFG 10, 221; BayObLG 1952, 24, 27), während zur Entkräftung der in § 891 BGB ausgesprochenen Rechtsvermutung nicht genügt, daß Tatsachen bewiesen werden, die das Gegenteil der Eintragung vermuten lassen, vielmehr erforderlich ist, daß jeglicher vorgetragene mögliche Erwerbsgrund widerlegt wird (RGZ 127, 251, 261; Erman/Westermann, BGB 3. Aufl. § 891, Anm. 4; Baur, Sachenrecht, BGB 3. Aufl. § 10, III).
  • RG, 13.01.1937 - V 201/36

    1. Ist eine nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügte Maschine

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Die Zweckbestimmung in diesem Zeitpunkt ergibt sich (vgl. zum folgenden BGH LM BGB § 95 Nr. 6) in erster Linie aus den Umständen des Einzelfalles, wobei nach wirtschaftlichen, praktischen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (RGZ 153, 231, 235); jedoch ist auch die besondere Gestaltung der im Einzelfall zu Grunde liegenden Rechtsbeziehungen zu berücksichtigen.
  • RG, 30.03.1939 - V 121/38

    Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Sind die im Wassergrundstück eingelassenen Teile des Stegs nur Scheinbestandteile dieses Grundstücks, dann hat das Berufungsgericht den vorliegenden Fall mit Recht mit demjenigen eines rechtmäßigen (und nach den gleichen Grundsätzen zu behandelnden unverschuldeten) Überbaus verglichen, weil im Falle des unverschuldeten Überbaus der auf das Nachbargrundstück ausgreifende Gebäudeteil kraft Gesetzes nur als Scheinbestandteil dieses Grundstücks angesehen wird (RGZ 160, 166, 172; 169, 172; BGHZ 27, 197, 199; Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 912 Anm. 4; Erman/Westermann, BGB 3. Aufl. § 912 Anm. 2), und weil weiter, so wie dort die wirtschaftliche Gebäudeeinheit, hier der Gebrauchszweck des Stegs als zusammenhängende Verbindung, das Recht am Gebäude (Steg) in eine Hand zu legen erfordert.
  • RG, 11.05.1942 - V 124/41

    1. Sind für Grenzüberbauten, die vor dem 1. Januar 1900 errichtet wurden, nach

    Auszug aus BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Sind die im Wassergrundstück eingelassenen Teile des Stegs nur Scheinbestandteile dieses Grundstücks, dann hat das Berufungsgericht den vorliegenden Fall mit Recht mit demjenigen eines rechtmäßigen (und nach den gleichen Grundsätzen zu behandelnden unverschuldeten) Überbaus verglichen, weil im Falle des unverschuldeten Überbaus der auf das Nachbargrundstück ausgreifende Gebäudeteil kraft Gesetzes nur als Scheinbestandteil dieses Grundstücks angesehen wird (RGZ 160, 166, 172; 169, 172; BGHZ 27, 197, 199; Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 912 Anm. 4; Erman/Westermann, BGB 3. Aufl. § 912 Anm. 2), und weil weiter, so wie dort die wirtschaftliche Gebäudeeinheit, hier der Gebrauchszweck des Stegs als zusammenhängende Verbindung, das Recht am Gebäude (Steg) in eine Hand zu legen erfordert.
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Damit ist dem Land eine ordnungsgemäße Nutzung des Sees (auch) als Freizeiteinrichtung möglich (vgl. Senat, Urt. v. 30. November 1966, V ZR 199/63, MDR 1967, 749, 750 für den Zugang zu einem Inselgrundstück).
  • OLG Schleswig, 01.07.2016 - 1 U 173/13

    Grundstücksmietvertrag: Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers bei

    Zur Widerlegung dieser Annahme ist im Gegenzug nicht ausreichend, dass der Ersteller des Bauwerkes erwartet, er müsse es später nicht wieder beseitigen, sondern die positive Absicht, es bei Beendigung der vertraglichen Grundstücksnutzung in das Eigentum des Grundstückseigentümers fallen zu lassen (BGH MDR 1967, 749, Rn. 24 nach juris).
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.784

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

    Zwar dürfte die Nutzung der Badestege, die als bloße Scheinbestandteile (§ 95 BGB) des Seegrundstücks wohl im Eigentum der Kläger stehen (vgl. BGH, U.v. 30.11.1966 - V ZR 199/63 - MDR 1967, 749; OVG BB, B.v. 22.1.2010 - OVG 11 S 17.09 - juris Rn. 10), von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV erfasst sein.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zugangsstegs; Zugangs steht als

    15 Ein in ein Gewässer hineinragender Bootssteg - wie der hier in Rede stehende Zugangssteg - ist ungeachtet seiner festen Verbindung durch Stützpfähle mit dem Gewässergrundstück in seiner Gesamtheit wesentlicher Bestandteil des Grundstückes, von dem aus der Steg angelegt ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 11 S 17.09

    Steganlage; vollziehbare Rückbauanordnung; Zwangsgeldfestsetzung; Miteigentum;

    Zutreffend ist zwar, dass ein in ein Gewässer hineinragender Bootssteg ungeachtet seiner festen Verbindung durch Stützpfähle mit dem Gewässergrundstück in seiner Gesamtheit wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist, von dem aus der Steg angelegt ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 -, juris Rz. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18

    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren (abgelehnt); Fortführung/Übernahme des

    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen des BGH, Urteil vom 30. November 1966, V ZR 199/63, juris Rn. 24 und Leitsatz 2.
  • VG Bayreuth, 16.05.2012 - B 2 K 11.278

    Allgemeine Zulassung der Schifffahrt

    § 917 BGB ist auf die Zugänglichkeit auf ein Grundstück über ein Gewässer nicht anwendbar (vgl. BGH, 30.11.1966, Az.: V ZR 199/63).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.02.2013 - 5 K 1099/10

    Naturschutzrecht; Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB sind solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden worden sind, nicht Bestandteile des Grundstücks (Scheinbestandteile), wobei zur Feststellung dieses maßgebenden Zwecks der Zeitpunkt der Verbindung mit dem Grundstück entscheidend ist (s. BGH, Urteil vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 juris Rdnr. 24).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2017 - 5 K 1038/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB sind solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden worden sind, nicht Bestandteile des Grundstücks (Scheinbestandteile), wobei zur Feststellung dieses maßgebenden Zwecks der Zeitpunkt der Verbindung mit dem Grundstück entscheidend ist (s. BGH, Urteil vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 juris Rdnr. 24).
  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 84/67

    Ermittlung des Inhalts und Umfang einer Vollmacht

    Der zugunsten der Beklagten im Grundbuch eingetragene Widerspruch entkräftet die Vermutung nicht (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 S. 11).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 116/95

    Streit um das Eigentum an einem zu einem protestantischen Schulfonds gehörenden

  • OLG Zweibrücken, 28.01.1997 - 3 W 180/96

    Zulässigkeit eines Vorbescheids

  • VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11

    Anforderungen an eine wasserrechtliche Duldungsanordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht