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   BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03   

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https://dejure.org/2003,2104
BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03 (https://dejure.org/2003,2104)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2003 - V ZR 2/03 (https://dejure.org/2003,2104)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - V ZR 2/03 (https://dejure.org/2003,2104)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4
    Nutzungsentgelt bei sachenrechtlichem Moratorium auch bei persönlicher Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbefristetes Nutzungsrecht einer LPG; Bau eines Einfamilienhauses; Begehren einer Nutzungsentschädigung des Eigentümers; Maßgeblichkeit des Vergleichs; Entschädigung in Höhe des Erbbauzinses; Anwendungsbereich des Besitzmoratoriums des Art. 233 § 2a Abs. 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentgeltanspruch gegen den aufgrund fortgeltenden Nutzungsrechts besitzenden Nutzer; sachenrechtliches Moratorium

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 4
    Ansprüche des Eigentümers gegen den Nutzer/Besitzer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 22 (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsentgelt im Fall eines unentgeltlichen Nutzungsrechts? (RA Prof. Dr. Dietrich Maskow; Neue Justiz 3/2004, S. 110-112)

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 916
  • NJ 2003, 655
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96

    Besitzrecht des Nutzers; Anspruch des Nutzers auf Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03
    In dem Umfang, in dem der Besitzer von dem Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann, ist er auch, bis zum Abschluß der Bereinigung, zum Besitz berechtigt (Senat, BGHZ 136, 212, 214 ff; vgl. auch schon Senat, Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 334/94, WM 1996, 730; Urt. v. 27. September 1996, V ZR 115/95, WM 1997, 121, 122).

    Dann aber ist es naheliegend - wenngleich der Gesetzgeber mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz auch neue Besitztatbestände schaffen konnte (vgl. Senat, BGHZ 136, 212, 215) -, daß auch das vorläufige Besitzmoratorim seinem Wortlaut und seiner Zielrichtung gemäß, möglichst alle für eine Sachenrechtsbereinigung in Betracht kommenden Fälle zu regeln (vgl. Senat, BGHZ 125, 125, 134), auch den Fall erfaßte, in dem der Nutzer außerdem durch ein zu DDR-Zeiten begründetes und fortbestehendes dingliches Nutzungsrecht gesichert war.

  • BGH, 11.02.1994 - V ZR 254/92

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Unwirksamkeit der von dem staatlichen

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03
    Dann aber ist es naheliegend - wenngleich der Gesetzgeber mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz auch neue Besitztatbestände schaffen konnte (vgl. Senat, BGHZ 136, 212, 215) -, daß auch das vorläufige Besitzmoratorim seinem Wortlaut und seiner Zielrichtung gemäß, möglichst alle für eine Sachenrechtsbereinigung in Betracht kommenden Fälle zu regeln (vgl. Senat, BGHZ 125, 125, 134), auch den Fall erfaßte, in dem der Nutzer außerdem durch ein zu DDR-Zeiten begründetes und fortbestehendes dingliches Nutzungsrecht gesichert war.
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03
    In dem Umfang, in dem der Besitzer von dem Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann, ist er auch, bis zum Abschluß der Bereinigung, zum Besitz berechtigt (Senat, BGHZ 136, 212, 214 ff; vgl. auch schon Senat, Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 334/94, WM 1996, 730; Urt. v. 27. September 1996, V ZR 115/95, WM 1997, 121, 122).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03
    In dem Umfang, in dem der Besitzer von dem Eigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Übertragung des Eigentums oder Belastung des Grundstücks verlangen kann, ist er auch, bis zum Abschluß der Bereinigung, zum Besitz berechtigt (Senat, BGHZ 136, 212, 214 ff; vgl. auch schon Senat, Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 334/94, WM 1996, 730; Urt. v. 27. September 1996, V ZR 115/95, WM 1997, 121, 122).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03
    c) Entgegen der Meinung des Berufungsgerichts folgt die von ihm vertretene Auffassung auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1998 (NJW 1998, 3033) die dazu geführt hat, daß der Gesetzgeber in Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB den vorliegend geltend gemachten Nutzungsentgeltanspruch in das Gesetz eingefügt hat.
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03
    Zwar ist es richtig, daß Art. 233 § 2 a EGBGB vor allem in den Fällen eine einstweilige Sicherung des Besitzstandes beabsichtigte, in denen die Rechtslage unklar war, eine sachenrechtliche Bereinigung nach Sachlage aber in Betracht kam (vgl. Amtl. Begründung, BT-Drucks. 12/2695 i.V.m. BT-Drucks. 12/2480 S. 77; Staudinger/Rauscher, BGB [1996], Art. 233 § 2 a EGBGB Rdn. 3).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Der Moratoriumszins ist kein Ersatz für gezogene (oder schuldhaft nicht gezogene) Nutzungen, sondern ein Ausgleich in Geld für die Beschränkungen der Rechte des Grundstückseigentümers, der das gesetzliche Besitzrecht bis zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung dulden muss und deswegen sein Grundstück nach Art. 233 § 2a Abs. 3 Satz 2 EGBGB nicht belasten darf (Senat, Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 2/03, VIZ 2004, 38, 39).
  • BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05

    Bereinigung von zu Zeiten der ehemaligen DDR getroffenen schuldrechtlichen

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 EGBGB ist nicht auf die sogenannten hängenden Fälle beschränkt, in denen die Nutzungsberechtigung zu DDR-Zeiten nicht den Vorschriften entsprechend abgesichert oder jedenfalls zweifelhaft war; vielmehr besteht es in dem Umfang, in welchem der Besitzer von dem Grundstückseigentümer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Übertragung des Eigentums oder die Belastung des Grundstücks verlangen kann, bis zum Abschluss der Bereinigung (Senat, Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 2/03, VIZ 2004, 38, 39 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 103/06

    Pflichten des zum Besitz berechtigten Nutzers zur Erstattung von Beiträgen

    Diese sieht in ihrem Absatz 1 Sätze 4 und 8 keine Pflicht zur Tragung, Übernahme oder Erstattung öffentlicher Lasten vor, sondern eine gestaffelte Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentgelt, die deshalb auch nicht ausgeschlossen (BVerfGE 98, 17, 32 f., 44 f.) und nur durch Vereinbarung mit dem Eigentümer selbst eingeschränkt (Senat, Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 2/03, VIZ 2004, 38, 39) werden kann.
  • BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05

    Auslegung einer Norm durch (übergeordnete) Gerichte ist kein tauglicher

    a) Die Vorlage wendet sich der Sache nach nicht gegen die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung gestellten Norm selbst, hält vielmehr nur deren Auslegung durch das dem Amtsgericht übergeordnete Landgericht (vgl. etwa das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. März 2004 - 64 S 424/03 -, das mit der von der Kammer nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 954/04 angegriffen wurde, und das Urteil desselben Gerichts vom 22. August 2005 - 67 S 119/05 -, das Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 2446/05 ist) und durch den Bundesgerichtshof (vgl. dessen Urteile VIZ 2004, S. 38, und 2004, S. 276) für verfassungswidrig.
  • LG Berlin, 04.09.2006 - 67 S 146/06
    b) Auch der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt (NZM 2003, 916 [BGH 25.07.2003 - V ZR 2/03] -917):.
  • AG Berlin-Köpenick, 02.11.2005 - 8 C 541/01

    Vorlagebeschluss zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer Anwendung des

    aa) Der Bundesgerichtshof, Geschäftszeichen: V ZR 2/03, hat in der Entscheidung vom 25. Juli 2003 den Anspruch des Eigentümers am Grundstück gegen den Nutzer, dem ein Nutzungsrecht nach § 291 ZGB von einer LPG zugewiesen worden war, auf Zahlung eines Nutzungsentgelts nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4 EGBGB bejaht.
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